Nicht ganz. In der BayBO steht:
Art. 3*Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinn von Art.1 Abs.1 Satz 2 sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere...