Der Nebennutzungs-Garagen-Thread

xeenon

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Servus

Ich möchte kein Spielverderber sein, aber möchte doch mal nachfragen wie gut du mit deinen Nachbarn auskommst.

Eine Werkstatt ist in der Garage nicht zugelassen (wenn es denn ein als Garage deklarierter Raum ist).

Grüße
 

pixelflicker

ww-robinie
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Grob geschätzt hat doch so gut wie jeder zweite seine Werkstatt in einer Garage. Bei uns war das bisher auch so. Wäre mir neu, dass es da schon Probleme gab.
 

Mitglied 30872

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Grob geschätzt hat doch so gut wie jeder zweite seine Werkstatt in einer Garage. Bei uns war das bisher auch so. Wäre mir neu, dass es da schon Probleme gab.

Xeenons Anmerkung bezog sich auch eher auf die Nachbarn, als auf die Zulässigkeit.
Problem ist, dass man immer irgendwo einen "guten" Freund hat.
 

xeenon

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Ich spreche da leider aus Erfahrung.

Ich bin mit meiner jetzigen Frau zusammen kommen und zu ihr gezogen. Ich war nicht gerade Nachbars Liebling. Und prombt war mal die Polizei zu Besuch. Und da die Garage ja offen ist wenn ich drin werkel kann ich nicht mal was abstreiten.

Das war damals ziemlich teuer.

Zum Glück hat sich das Problem erledigt.
 

FredT

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Waas bitte hat die Polizei mit dem Hobby-Werken in einer Garage zu tun? Sowas geht die bestenfalls mal wenig an, das ist kein Tatbestand, den diese beamten irgendwie regeln müßten. Außerdem hätten sie für das Betreten dieser Liegenschaft auch eine entsprechende Verfügung haben müssen, denn "Gefahr im Verzuge" bestand ja wohl nicht, oder welche Straftat sollte vereitelt werden?
Sehr seltsam... Und du brauchst auch keine Rechtfertigung gegenüber Polizeibeamten, wenn du in deiner Garage hobbywerkelst, somit auch nichts abstreiten. Warst du beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Oder Zeuge einer solchen zu sein? In beiden Fällen mußt du dich da sofort überhaupt nicht äußern, außer Angaben zur Person. Alles andere ist Sache von Ermittlungsbehörden, und auch bei denen muß du dann als Beschuldigter keine wahrheitsgemäße Aussage machen oder dich selbst belasten.

Grüße
Fred
 

xeenon

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Wenn die Garage offen ist und die sehen das was nicht passt dürfen die sehr wohl Anzeige erstatten. Und sie musste nicht mal den Grund betreten. Haben ja Augen im Kopf.

Ich habe Strafe dafür gezahlt das die Garage für nicht vorgesehene Zwecke gebraucht wurde.

Ein Stellplatz für kfz ist ein Stellplatz für kfz und kein Stellplatz die Maschinen.

Desweiteren kam das lagern von Brandlasten hinzu (Holz). Bis auf einen Kanister Kraftstoff darf kein Brennstoff gelagert werden.


Sei mir nicht bös, ich gehe da nicht weiter auf das Thema ein. Ich weiß was mir vorgeworfen wurde und musste dafür Bußgeld bezahlen. Und das "Wissen" anderer das irgendwoher stammt ist sehr gefährlich, sofern es nicht durch ein Studium angeeignet wurde.

Ich möchte hier niemanden belehren, ich möchte nur von meiner Erfahrung erzählen.
 

RockinHorse

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Waas bitte hat die Polizei mit dem Hobby-Werken in einer Garage zu tun? Sowas geht die bestenfalls mal wenig an, das ist kein Tatbestand, den diese beamten irgendwie regeln müßten.

Du solltest Dich besser nicht mit solchen lauten Bemerkungen aus Deiner Deckung trauen.

Mit Google stößt man u.a. Folgendes:

Die GaragenVO (Garagenverordnung) ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt eigenständig, was in einer Garage gelagert werden darf.

Und wer seine gekaufte oder gemietete Garage für andere Dinge als den fahrbaren Untersatz benutzt, kann von den Aufsichtsbehörden im Anzeigenfall durchaus ein ‚Garagenknöllchen’ kassieren. Das kann mit bis zu 500 Euro ganz schön schmerzlich werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Wer seine Garage in einen Lagerraum oder einen Werkraum für Hobby-Zwecke verwandeln will, ändert damit die Nutzung – und diese Nutzungsänderung erfordert eine Genehmigung.

Rechtlich betrittst Du mit dem, was Du hier von Dir gibst, sehr dünnes Eis. Wohl dem, der dann keine "bösen" Nachbarn hat.

Stichwörter zum googeln: Garage Zweckentfremdung - da werden Sie geholfen :emoji_grin::emoji_grin::emoji_grin:
 

FredT

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Da würde mich dann aber schon mal die Nummer des TB-Katalogs interessieren. Und solange das Auto da steht ...

Da hatte wohl der Polizeibeamte nicht viel zu tun, wenn er die Aufgaben des örtlichen Ordnungsamtes wahrnehmen konnte...
 

khkb

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Mitglied 30872

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Ich sehe grade erst, dass der TE aus Österreich kommt. Daher geraten irgendwelche Vergleiche möglicherweise schnell ins Hinken. In unserer bunten Republik ist das übrigens landesrechtlich geregelt, Klaus, weshalb Dein link nur den Niedersachsen unter uns etwas nutzen dürfte. Es ist auch möglich, dass derlei Dinge im Baurecht erfasst sind.
Ist aber egal. xeenons Beispiel zeigt, dass es auch mal anders laufen kann.
 

xeenon

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@khkb,

Dir muss ja Schweine langweilig sein.

Hast schonmal in der Bauordnung geschaut?

Ich habe auf die Schnelle in NRW folgendes gefunden, Paragraph 51, Abs 8:
(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Personen, die nicht Nutzer oder Besucher der Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sind, nur dann und lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern vermietet oder sonst überlassen werden, wenn und solange sie nicht für Nutzer und Besucher benötigt werden

Hast du sonst noch irgendwas beizutragen?
 

pixelflicker

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Problem ist, dass man immer irgendwo einen "guten" Freund hat.
Was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass die Meisten, die etwas anderes in ihrer Garage gemacht haben ärger bekommen haben müssten, dem ist aber offensichtlich nicht so.

Ich habe mir jetzt mal die Garagen-VO von Bayern angeschaut und finde da keine entsprechende Aussage. In der von Hessen soll es aber wohl drinstehen. Scheint sehr unterschiedlich zu sein.
 

xeenon

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Nicht ganz. In der BayBO steht:

Art. 3*Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinn von Art.1 Abs.1 Satz 2 sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Sie müssen bei ordnungsgemäße Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Mißstände benutzbar sein.*
Sie sind einwandfrei zu gestalten und dürfen das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalten

Besonderes Augenmerk auf folgenden Satz: Sie müssen bei ordnungsgemäße Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Mißstände benutzbar sein.*

Frei übersetzt: kannst du in deiner Garage nicht mehr parken erfüllt es seinen Zweck nicht mehr. Was aber hier ja nicht zu trifft
 

Mitglied 30872

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So,
unser yoghurt muss nun nicht alles alleine machen.
Bitteschön, zum austoben.
 

Mitglied 30872

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Was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass die Meisten, die etwas anderes in ihrer Garage gemacht haben ärger bekommen haben müssten, dem ist aber offensichtlich nicht so.

Nein, der Umkehrschluss ist natürlich nicht zulässig. Nur, weil Zwergen seltsame Mützen tragen, heißt das ja nicht, dass seltsame Mützen nur von Zwergen getragen werden.


Ich habe mir jetzt mal die Garagen-VO von Bayern angeschaut und finde da keine entsprechende Aussage. In der von Hessen soll es aber wohl drinstehen. Scheint sehr unterschiedlich zu sein.

Daher zum wiederholten Male: Baurecht ist Landesrecht. Suche Dir die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des betreffenden Bundeslandes
 

Fiamingu

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Typisch Deutsch. Deshalb bin ich ja auch weg.
Mann, habt ihr Langeweile. Aber meine Nachbarin ist
da auch nicht besser (Pariserin).Die stand beim Bürger-
meister und hat sich beschwert dass unsere Hecke 10 cm
zu hoch war. Die Hecke steht zwar noch auf unserer Seite
aber wir haben da jetzt eine 1.8m Mauer hingestellt. Ihre
Seite nicht verputzt. Knastgefühl auf 30m. Eine Hecke
ist halt nicht grau und blüht auch mal. Lasst euch doch
euer Hobby. So lange die Ruhezeiten eingehalten werden.
Nebenbei, für die Mauer haben wir eine Genehmigung.
Die hing auch monatelang gut sichtbar vor Baubeginn
vor ihrer Nase aber es wurde lustig weiter gestänkert.
Jetzt ist ruh.
 

ChrisOL

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Bei dem Garagenthema geht es frei übersetzt darum, dass du mit deinem Auto öffentlichen Raum zu parkst, wenn die Garage durch was auch immer Zweck entfremdet ist.

Typisch Deutsch passt da schon. Sei es drum, wenn man hier drauf hinweißt ist es doch in Ordnung. Wie so oft bleibt zu sagen, kann gut gehen - muss aber nicht.

Darum ist meine Werkstatt auch über der Garage :emoji_wink::rolleyes:
 

tiepel

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Geil, Mark,
solche Nachbarn braucht kein Mensch.
Gute Freunde einer Arbeitskollegin hatten ihren Wohnwagen in einem hinteren Teil ihres Grundstücks abgestellt.
Dem neidischen Nachbar hat das nicht gepasst und auch irgendeine Vorschrift gefunden, die das verbietet, je nach Auslegung. Der Dussel hat dann bei offenem Fenster gerufen "denen versaue ich das Osterfest"
Dann wurde überlegt, was man dagen tun könnte. Der Wohnwagen hätte zwar woanders parken müssen, aber gegen einen Zaun, fast genau so hoch wie der Wohnwagen, aber komplett entlang der Grenze, hätte der Neider nicht verhindern können. Hat aber gereicht, um den Frieden in der Nachbarschaft wieder einigermaßen herstellen zu können.
Ich bin froh, dass meine Nachbarn hier sehr tolerant sind.
Ich werkel nämlich zeitweise auch in einer Garage nebenan, wenn ich mehr Platz brauche. Ok, Maschinen stehen da nicht drin.
Gruß Reimund
 

FredT

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Die zweckentfremdete Nutzung ergibt sich hier im Bundesland nicht durch die Hobbytätigkeit, sondern durch gewerbliche Nutzung. Und wenn du dein/ein Kfz. nicht dauerhaft an einem öfffentlichen verbotenen Ort parkst, gibt es da keine verwehrenden Gründe. Hier wird oftmals gleich zur Garage ein vorgestellter Carport mit beantragt und genehmigt, unter dem dann die Fahrzeuge stehen. Die Benutzung einer Garage ist nicht zwingend, muß aber möglich sein...

Grüße
Fred
 

yoghurt

Moderator
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Ja, die lieben Nachbarn....

Die Nachbarn meiner Tante mochten den Garten meiner Garten nicht, fanden es auch okay, fremden Boden zu betreten und fremde Büsche und Bäume zu beschneiden. Freundliche Aufforderungen das zu unterlassen fanden kein Gehör. Seit sie gegen einen blöden Sichtschutzzaun schauen müssen sind sie ganz betroffen...
 

falco

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Die Nachbarn meiner Tante mochten den Garten meiner Garten nicht

Sry, musste ich jetzt nochmal herausstellen :emoji_grin:

Ich weiß nicht, wer schonmal in Schweden Urlaub gemacht hat oder gar ein kleines Ferienhäuschen besitzt: ländlich gelegen ist es dort vollkommen üblich, dass die Nachbarn über dein Grundstück gehen oder auch mal von deinem Steg aus Angeln, das stört dort niemanden. Wenn man es das erste mal mitbekommt schon ungewohnt, aber eigentlich eine schöne "Tradition".
 

schrauber-at-work

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Tach,

ist halt wie immer.....Wo kein Kläger da kein Richter. Zum Glück kennen meine Nachbarn (bis auf 1-2 Ausnahmen die erst später hinzugezogen sind) mich von klein an.
Nutze die eine Hälfte meiner Doppelgarage ja als Metallwerkstatt/ KFZ-Schrauberbude.

Auto (Kleinwagen) könnte man schon noch reinzwängen Aussteigen wird dann halt die Herausforderung. irgendwo muss Fräsmaschine, L+Z Drehbank Schweißgeräte Werkstattpresse & Co. ja hin :emoji_wink::emoji_grin:

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An KFZ Stellplätzen auf dem Grundstück mangelt es allerdings nicht. Vor der Garage passen 2 (3, siehe Bild 1) Autos hin, beim Eingang (wo auf dem 1. Bild der Hänger steht) ebenfalls ein PKW. Links neben der Garage passen theoretisch auch 2 Autos in den Carport, wobei ein Teil davon mit Bandschleifer, Kaltkreissäge, Material und Ersatzteillager so wie Reifen Montier und Wuchtmaschine belegt ist. Daher steht dort derzeit nur 1 Auto.
Hinter die Garage passen ebenfalls nochmal 2 PKW.

Hatte die letzten 20 Jahre (zum Glück) keine Probleme :emoji_wink:

Gruß SAW
 

tiepel

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Hi,
bei den vielen Hobbies/ Aktivitäten von SAW frage ich mich, ob er überhaupt Schlaf bekommt. :confused:
Gruß Reimund
 
Oben Unten