Hallo!
Ich würde bei der Firma, die die Dämmung eingebaut hat, schriftlich anfragen, ob du die Gips-/Osbplatten anbohren darfst und mit welchem Gewicht du sie belasten kannst. Wenn du das eigenmächtig unstatthaft machst, hast du schlechte Karten in einem Gewährleistungsfall.
Lg
Ernstl