Hallo geschätzte Poster und Mitleser,
Vielen Dank für die Meldungen von euch,
@KaiX0,
@magmog und
@Peter Schiendzielorz!
Zum Händler, der die Terrasse verlegt hat:
Ja, diesem gegenüber den Rechtsweg zu beschreiten wäre aus juristischer Sicht eine recht sichere Sache.
Dennoch sind damit ein hoher zeitlicher Aufwand und ein Restrisiko verbunden, auch ist eher unsicher, ob dort greifbare Mittel vorhanden wären.
Zum Positiven:
Wir müssen dem Hersteller bzw. deren zuständigen Vertretern ein Lob aussprechen:
Die Terrasse wurde von einem Vertreter von Moso Österreich sowie einem Sachverständigen von Moso International persönlich begutachtet.
5 ganze Dielen wurden als mangelhaft anerkannt, durch Kulanz direkt über Moso Österreich ausgetauscht und persönlich zugestellt.
Den Einbau dieser Dielen sowie die Beseitigung der Mängel an der Verlegung selbst müssen wir in diesem Fall selbst vornehmen bzw. könnten wir einen anderen, tatsächlich professionellen Bodenleger damit beauftragen.
Fasern, die sich oberflächlich lösen, sollen grundsätzlich aufreten können, was im Marketing-Material so formuliert ist:
"Die Oberfläche wird im Laufe der Zeit rauer und es können sich kleine Fasern / Splitter als Folgen des witterungsbedingten Schrumpfens und Quellens des Materials bilden."
Nach einem ersten Bürsten mit Terrassenreiniger sollten sich die Fasern dann lösen und die Oberfläche sollte dann zumindest einige Zeit lang frei von Fasern bleiben, im Prospekt steht diesbezüglich:
"Die Terrassendielen sollten jährlich mit einem Reiniger und einer Silizium-Carbid-Scheibe oder einem Silizium-CarbidBesen (alle Pflegeprodukte sind verfügbar über MOSO®) gereinigt werden."
Wir haben auch den empfohlenen Terrassenreiniger von "Faxe" erhalten, und werden nach dem Austausch der defekten Dielen die Terrasse jährlich bürsten.
Fotos vom Ergebnis folgen!