Bedienungsanleitungen werden heute von vielen auch nicht mehr gelesen.
Doch, schon... wenn auch zu spät. Nämlich von der BG und von Richtern. Nämlich wenn es um die Frage geht, wer für einen entstandenen Personen- oder Sachschaden haftbar zu machen ist. Da durchsucht man schon mal die Betriebsanleitung nach solchen Sicherheits- und Warnhinweisen:
- Bohren Sie nicht in ein Brett, das Sie auf dem Schoß liegen haben!
- Tragen Sie die Bandsäge nicht am Netzkabel!
Dass dadurch die Lesebereitschaft des Anwenders gegen Null geht, liegt auf der Hand. Interessiert aber nicht.
Die Haftungsfrage zählt. Amerika lässt grüßen.
(Beide Sicherheitshinweise sind übrigens Original-Beispiele aus meiner beruflichen Praxis. Ich wurde dazu kundenseitig und seitens der Zertifizierungsstelle gezwungen, um die Gerätezulassung nicht zu gefährden.)