Das erkennst du oft an der Vollständigkeit des Zeichens. Fehlt die Kennziffer der Prüfstelle, ist das Zeichen im eigenen Ermessen des Herstellers angebracht worden, und nicht staatlich überprüft. Das ist möglich, aber unter Umständen erfüllt das Produkt nicht die geltenden Anforderungen. Eine Fälschung ist es dadurch nicht.
oweia das hat nichts mit den CE kennzeichen zu tun. das CE heißt NUR!, das der inverkehrbringer dafür eine konformitätserklärung abgegeben hat. in diesen wisch steht dann drin, an welche regeln er sich dabei gehalten hat.
beispiel:
https://festoolcdn.azureedge.net/pr...ment/2a847300-4c4d-11e8-80ea-005056b31774.pdf
hier seht ihr diese konformitätserklärung zur akku dämmstoffsäge. das CE auf der maschine sagt dann nur aus, das es diese PDF dort gibt. es wurde bei der herstellung/entwicklung der maschine die "maschinenrichtlinie" (2006/42/ec) eingehalten usw... auhc die normen, welche man für die entwicklung der maschine beanspruchte, sind dort aufgelistet.
am ende ist das CE eine art übersicht dafür, an was das der inverkehrbringer (nicht unbedingt der hersteller) gedacht hat und "garantiert" dafür mit ggf. knast, sollte das dort geschriebene grob falsch sein und jemand kommt zu schaden. (zb die norm xy besagt, das gehäuse aus metall geerdet werden müssen. sie schreiben die einhaltung der norm dort rein aber das gehäuse ist gar nicht geerdet und jemand bekommt nen schlag und verstirbt - dann gibts mörderärger)
inverkehrbringer: platt gesagt: das ist die firma, wessen firmenstempel auf der maschine steht (zb auf den typenschild). zb sind alle festool produkte von festool inverkehrgebracht, auch wenn die staubsauger oder das schleifpapier oder sonstwas von wem ganz anderes hergestellt wird.
es gibt firmen, die kaufen produkte und kleben ihr firmenschild drauf. inverkehrbringer ist derjenige, der die maschine umgelabbelt hat und nicht der hersteller.
der händler, wo man die maschine dann kauft, ist nicht der inverkehrbringer, außer man kauft im hauseigenen shop.
ps: des CE kennzeichen ist nach diversen richtlinien pflicht (zb für alle maschinen nach der maschinenrichtlinie 2006/42/ec).
ganz wichtig: ein CE besagt NICHT, dass das produkt per se sicher ist! es besagt nur, das sich an die in der konformitätserklärung abgegebenen regeln gehalten wurde. allerdings steht in den richtlinien (an welche der inverkehrbringer sich halten muss - anders als bei den normen, wo er sich dran halten darf), das das produkt so erstmal so sicher wie "möglich und nötig" sein muss (was auch immer das heißt). dazu gibts dann eine risikoanalyse, welche nach den richtlinien auch pflicht ist. dort würde zb bei einer säge stehen, das lebensgefahr durch abgetrennte gliedmaße besteht. als sicherheit wird zb bei kappsägen zb das sägeblatt solange wie möglich abgedeckt oder das sägeblatt verschwindet bei der tauchsäge in der maschine selbst. usw...