Hallo Michl,
da möchte ich dich bitten, doch etwas genauer hinzusehen!
Einfach überlesen bringt dem Urheber ja nichts. Die Bilder wurden ohne sein Einverständnis veröffentlicht und das möchte er nicht, also kann er das doch nicht einfach überlesen.
Hast du schon mal deine Nase in die Forenregeln gesteckt? Nein sicher nicht! Dort steht zum Beispiel:
Die Veröffentlichungsrechte am Beitrag selbst werden mit Absenden desselben dauerhaft und unwiderruflich auf woodworker.de übertragen.
Wer auch immer etwas ins Forum einstellt, der veröffentlich erst mal gar nichts! Das ist physisch so bedingt, da ein User keinen Einfluss auf das Medium hat. Die physischen Möglichkeiten liegen alleine beim Betreiber, der sich auch deswegen die Veröffentlichungsrechte übertragen lässt. Für jedes Bild und für jeden Text, der hier auf
woodworker.de dargestellt wird, liegen die Veröffentlichungsrechte unwiderruflich bei
woodworker.de. Das gilt auch für diesen aktuellen Beitrag, da beißt die Maus kein Faden ab! Ein Bild, was schon einmal auf und von
woodworker.de veröffentlich wurde, kann unendlich oft auf und von
woodworker.de veröffentlich werden!
Das solltest du dir mal auf der Zunge zergehen lassen.
Darüber hinaus möchte ich dich auf
diesen Beitrag aufmerksam machen. Dort steht geschrieben:
Um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, handelt es sich bei dem gezeigten Schriftzug nicht um eine verbotene Ablichtung, sondern um MEINE eigene grafische Arbeit, die dem vom User Ditschy verwendeten Schriftzug nachempfunden wurde. Demnach halte ich an meinem hier gezeigten Werk sämtliche Urheberrechte.
Daher noch einmal deine Rede:
Einfach überlesen bringt dem Urheber ja nichts. Die Bilder wurden ohne sein Einverständnis veröffentlicht und das möchte er nicht, also kann er das doch nicht einfach überlesen.
Bilder = Plural, von welchen Bildern sprichst du? Es gibt 1 (in Worten: einen) Schriftzug, an dem der Mister Ditschy noch nicht einmal irgendwelche Urheberrechte hält. Also ist der Anspruch von Mister Ditschy gegenstandslos.
Und Michl, was ist jetzt der Anlass deines Beitrages
Darüber hinaus halte ich die hiesige Diskussion dieses Threads um Urheberrechte für maßlos übertrieben, da Urheberrechte ohne die Möglichkeit einer Verwertung nicht der Rede wert sind. Der Wert eines Urheberrechtes und speziell des hier beanstandeten richtet sich zunächst am Inhalt, wenn der Inhaber nicht außerdem noch als bedeutende Persönlichkeit gilt. Dazu gibt es eine klassische Episode (
hier nachzulesen) von Wolfgang Beuys, die es lohnt gelesen zu werden. Man muss besondere Merkmale haben, um ein Stück Butter an der Wand als Kunstwerk zu erklären, dem Hausmeister der Ausstellung war dies nicht geläufig, ihm hat die Butter in der Nase gestunken, weshalb er die Butter entfernen ließ. Schaden damals 40.000 (vierzigtausend) DM. So teuer kann Butter sein. Und ich glaube nicht, das Mister Ditschy mit Beuys gleich ziehen kann
Wenn also hier über die Verletzung von Urheberrechten diskutiert, sollte sich zunächst einmal sachkundig machen, was als schützenwertes Werk anzusehen ist. ©MR. Ditschy gehört sicher nicht dazu.
jm2c
Hubert
EDIT: Korrektur