Selbstständig ohne Meister

gnidnu

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Das ist ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes in dem steht:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Gleichheit vor dem Gesetz (Rechtsanwendungsgleichheit) nach Art. 3 I GG bedeutet nicht völlige Gleichbehandlung, sondern schließt "lediglich" eine grundlose Ungleichbehandlung aus. Aus der Existenz von von Art. 3 II S. 1 u. III S. 1 leitet sich ab, dass eben nicht jede Bevorzugung und Benachteiligung verboten ist und dass dies auch nicht Inhalt des Art. 3 I GG sein kann, siehe bspw. Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 428.

Das Problem ist, als Privatperson kann ich das Verfassungsgericht wegen des Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz1 nicht anrufen. Das kann nur eine Institution.

Das stimmt so nicht, siehe Art. 93 I Nr. 4 lit. a GG. Dort stehen Voraussetzungen für die Verfassungsbeschwerde. "Jedermann" ist schon dem Wortlaut nach nicht nur eine Institution.

Innerhalb der Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde wg. Verstoßes gegen Art. 3 I GG steigt man dann bei den differenzierten Prüfungspunkten ziemlich sicher aus.

Etwas anderes wäre freilich Art. 12 I GG.
 

Snekker

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Hallo Acki!
Was meinst du, wie ich mich jetzt fühle? Da steht klar und deutlich für jeden zu lesen „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht mehr und nicht weniger. Dann kommt so ein komischer Rechtsgelehrter und behauptet das Gegenteil. Da fast du dich doch an den Kopf. Das ist einfach Willkür. Gesetze sollen so abgefast sein das jeder sie versteht. Für mich hat dieser komische Rechtsgelehrte gerade das Grundgesetz außer kraft gesetzt.
 

Mitglied 42582

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Wir haben hier halt Meisterpflicht in Deutschland, bedeutet man muss nachweisen, das man den Beruf erlernt hat und zusätzliche Prüfungen abgelegt hat.

Du beschwerst dich doch auch nicht das du nicht als Arzt arbeiten darfst, obwohl du kein Medizinstudium absolviert hast?

Damit sind Mediziner nämlich auch andere Menschen als Tischler:rolleyes:
 

Mitglied 24010 keks

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Du beschwerst dich doch auch nicht das du nicht als Arzt arbeiten darfst, obwohl du kein Medizinstudium absolviert hast?

Damit sind Mediziner nämlich auch andere Menschen als Tischler

Der Vergleich hinkt! Bei einem Einbauschrank oder einem schönen Möbel sind ja wohl kaum Leib und Leben in Gefahr!
Für Ärzte, Statiker, Fluglotsen etc. besteht auf (fast) der ganzen Welt eine gewisse Ausbildungsstufenpflicht.

Weiterhin darf auch kein Ausländer in Deutschland als Arzt arbeiten der kein entsprechendes Studium genossen hat, dass ist im Handwerk anders. Und genau darum ging es hier zuletzt auch!
 

Mitglied 42582

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Naja hier besteht auch die Pflicht, kann man drum lamentieren wie man will sie besteht. Ich denke zwar das die irgendwann wegfallen wird, aber bis dahin ist es halt so. Insofern, ob Arzt, Statiker...

Die Diskussion gibt es im übrigen im Forum Dutzendfach.
 

Snekker

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Hallo Roostie!
Ich weiß nicht was, von dem was ich gesagt habe, du nicht begriffen hast? Um mal bei dem Arzt als Beispiel zu bleiben. Drehe ich die Geschichte einfach einmal um. Ich würde mich auch beschweren, wenn in Deutschland irgendwelche Medizinmänner oder Schamanen als niedergelassene Ärzte praktizieren dürften. Aufgrund der Tatsache, dass sie das in Papua Neuguinea auch tun dürfen. Mir geht es allein ums Prinzip. Wenn EU-Bürger nichtdeutscher Herkunft in Deutschland eine Tischlerei ohne Meisterbrief betreiben dürfen, dann sollte ein Deutscher Staatsbürger im eigenen Land nicht weniger Rechte haben. Es kann nicht angehen das da mit zweierlei Maß gemessen wird.
 

Mitglied 42582

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Wird es aber, solange die Fachverbände keine Möglichkeit finden dem ganzen einen Riegel vor zu schieben.
Muss man halt mit Leben. Klingt zynisch, ist aber so.
 

Mitglied 24010 keks

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Naja es gäbe ja auch noch eine andere Möglichkeit legal und von der HWK legalisiert einen Betrieb zu führen. Wollte das nur mal anmerken da sich hier alle über den Meister auslassen.
Techniker oder Studium stehen noch zur Auswahl. :emoji_grin: Zumindest der Techniker ist ja eine staatlich finanzierte Möglichkeit dazu. Und nur so nebenbei... da gibt es dann auch die Möglichkeit für ganz kleines Geld den Meister gleich mitzumachen. Und zumindest der Techniker kann auch in Abendschule erfolgen. Das heißt, noch nicht einmal Verdienstausfall. Nur 3 Jahre ziemlich feste die Arschbacken zusammenkneifen.

Edit: Studium ist natürlich auch staatlich finanziert, nicht das ich hier gleich zerrissen werde
 

gnidnu

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@Snekker: Du hast mich missverstanden.

Hallo Acki!
Da steht klar und deutlich für jeden zu lesen „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht mehr und nicht weniger. Dann kommt so ein komischer Rechtsgelehrter und behauptet das Gegenteil. [...] Das ist einfach Willkür.

Pieroth und Schlink behaupten nicht das Gegenteil. Es ist auch keine Willkür, sondern ergibt sich schlichtweg aus dem kompletten Artikel. Es hat schon seinen Grund, warum da drei Absätze stehen.
Mal anders ausgedrückt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, d.h. auf das Ansehen der Person kommt es vor Gericht nicht an. Darum geht es bei Art. 3 I GG, nämlich um die Rechtsanwendungsgleichheit. Aus dem Kontext der drei Paragraphen ergibt sich wiederum die Rechtsetzungsgleichheit.

Im übrigen ergibt sich aus dem Artikel auch ein Willkürverbot. Der Gleichheitssatz verbietet also, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung des BVerfG, so auch bei P/S zitiert). Und das ist auch richtig und gut so.

So nebenbei behaupten P/S eigentlich gar nichts, sondern geben nur die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in einem Standardwerk der öffentlich-rechtlichen Rechtsliteratur wieder.

Gesetze sollen so abgefast sein das jeder sie versteht.

Gesetze sind einfach, aber abstrakt verfasst. Sie passen auf eine Vielzahl von Fällen, müssen aber ausgelegt werden, damit sie anwendbar sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass man mit ausreichenden Argumenten auch anderer Meinung sein kann. Dafür gibt es ja Gerichte, um das zu klären.

Der Vergleich hinkt! Bei einem Einbauschrank oder einem schönen Möbel sind ja wohl kaum Leib und Leben in Gefahr!

Der Vergleich hinkt nicht, um deutlich zu machen, dass Art. 3 I eben nicht meinen kann, dass alles immer gleich sein soll. Im Falle der Ärzteschaft sieht man doch faktisch und einleuchtend, dass es eine Ungleichbehandlung geben kann - allerdings wohlgemerkt keine grundlose! Im Arztvergleich liegt die Ungleichbehandlung eben uA in der Gefahr für Leib und Leben.

Da schließt sich der Kreis dann wieder, denn wie oben erwähnt sagen diese komischen Rechtsgelehrten und das Bundesverfassungsgericht seit etlichen Jahrzehnten: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Im Falle einer Ungleichbehandlung muss es eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, also einen sachlichen Grund geben geben. Dieser muss auch verhältnismäßig (geeignet, erforderlich und angemessen) sein.

Soviel mal einfach strukturell dazu, was der Art. 3 GG nun eigentlich sagt und unabhängig davon, ob nun tatsächlich eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt. Ging mir nur darum, das mal klarzustellen. Diskutier da auch gerne weiter per Privatnachricht. Sonst driften wir doch etwas zu sehr in Details ab.
 

WinfriedM

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Der Vergleich hinkt! Bei einem Einbauschrank oder einem schönen Möbel sind ja wohl kaum Leib und Leben in Gefahr!
Für Ärzte, Statiker, Fluglotsen etc. besteht auf (fast) der ganzen Welt eine gewisse Ausbildungsstufenpflicht.

Ich würde das nicht unterschätzen, auch im Tischlergewerbe kannst du Unfug treiben, der Menschenleben kosten kann. Oder zumindest starke Schädigung von Menschen.

Einfaches Beispiel: Eine Holzdecke, die herunterkommt. Oder ein Holzregal voller Bücher, was umkippt. Oder eine Holztreppe, die zusammenbricht. Und wenn du innen etwas mit giftiger Außenlasur streichst, kannst du auch für Langzeitschädigung sorgen. Wie viele Tischler schließen auch 230V Elektrik an, da haben wir die nächste Gefahrenstelle.
 

predatorklein

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Ich würde das nicht unterschätzen, auch im Tischlergewerbe kannst du Unfug treiben, der Menschenleben kosten kann. Oder zumindest starke Schädigung von Menschen.

Einfaches Beispiel: Eine Holzdecke, die herunterkommt. Oder ein Holzregal voller Bücher, was umkippt. Oder eine Holztreppe, die zusammenbricht. Und wenn du innen etwas mit giftiger Außenlasur streichst, kannst du auch für Langzeitschädigung sorgen. Wie viele Tischler schließen auch 230V Elektrik an, da haben wir die nächste Gefahrenstelle.

Moin

Seh ich auch so :emoji_wink:

Beispiel aus der Paraxis :

vor Jahren hat eine Schreiner eine Vitrine gebaut,war glaub ich in Bayern.
Rahmentüren mit Glas,2 Türen unten,2 Türen oben.

Hat normales Glas verwendet,Kind fuhr mit Tretroller rein,hat sich übelst geschnitten.
Schreiner bekam einen Menge Probs weil er kein Spezialglas genommen hat.

zum Thema Gleichheit EU Bürger :

hier entsteht der Eindruck,daß ein Pizzabäcker aus einem EU Land nach Deutschland kommt und eine Schreinerei aufmacht.

Klappt so auf keinen Fall :emoji_stuck_out_tongue:

Der EU Bürger muß den Beruf ( in unserem Fall Schreiner ) erlernt haben und diesen auch ausgeübt haben ( mehrere Jahre lang).
Dafür werden Nachweise verlangt,eigene Angaben des Antragstellers reichen nicht aus !

Im Endeffekt nicht viel anders als wenn ein Deutscher eine Ausnahmegenehmigung beantragt :

- Beruf erlernt mit Gesellenbrief
- bestimmte Zeit in dem Beruf gearbeitet
- davon bestimmte Zeit in leitender Tätigkeit
- alles muß schwarz auf weiss belegbar sein

Auch wenn er die " Altgesellenregelung " in Anspruch nimmt muß er diese Kriterien erfüllen.
Und gerade bei den Ausnahmegenehmigungen schaut die HWK sehr genau ob wirklich alles stimmt.

Was imo auch richtig ist.

Gruß
 

Mitglied 24010 keks

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@ Acki: Bitte reis doch mein Zitat nicht aus dem Zusammenhang. Da standen zwei Sätze zusammen.
Der Vergleich hinkt! Bei einem Einbauschrank oder einem schönen Möbel sind ja wohl kaum Leib und Leben in Gefahr!
Für Ärzte, Statiker, Fluglotsen etc. besteht auf (fast) der ganzen Welt eine gewisse Ausbildungsstufenpflicht.
Es ging bei meiner Aussage primär um die Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen. Nicht darum, dass auf einmal alle alles machen dürfen. Es sollte eher als Vergleich dienen, dass die Ärzte alle gleich behandelt werden, die Tischler aber nicht. So ich hoffe das ist jetzt etwas klarer geworden. Du hast die ganze Zeit mit der Rechtsverdrehung an diesem Zusammenhang vorbeiargumentiert. Natürlich sollen Ärzte und Schreiner nicht den gleichen Job ausüben dürfen (Metzger und Ärtze passen besser zusammen) aber ein ausländischer Schreiner soll die gleichen Rechte und Pflichten haben wie ein Deutscher! Darum ging es die ganze Zeit.
@predator: Danke für die Ausführung was für Ausländer dazu gehört einen Betrieb zu eröffnen.

Beispiel aus der Paraxis :

vor Jahren hat eine Schreiner eine Vitrine gebaut,war glaub ich in Bayern.
Rahmentüren mit Glas,2 Türen unten,2 Türen oben.

Hat normales Glas verwendet,Kind fuhr mit Tretroller rein,hat sich übelst geschnitten.
Schreiner bekam einen Menge Probs weil er kein Spezialglas genommen hat.
Natürlich kann man als Schreiner auch Blödsinn machen, hat der Kollege meiner Meinung nach aber nicht gemacht! Mir ist keine Vorschrift bekannt, worin geregelt ist, dass in einer Vitrine (zumal eine Rahmentür verbaut wurde) Sicherheitsglas verwendet werden muss. Es sei denn, die Vitrine steht im Kindergarten oder Schule. Bei einer Ganzglastüre ist es natürlich etwas anderes. Liegt aber eher daran, dass man sonst nicht einmal die Beschläge festziehen kann ohne das es einem die Scheibe zerreist. Im Privatwohnbereich gibt es da keine Regelungen. Dann müssten ja alle Lichtausschnitte auch mit ESG ausgeführt werden. --> Blödsinn!

Ich würde das nicht unterschätzen, auch im Tischlergewerbe kannst du Unfug treiben, der Menschenleben kosten kann. Oder zumindest starke Schädigung von Menschen.

Einfaches Beispiel: Eine Holzdecke, die herunterkommt. Oder ein Holzregal voller Bücher, was umkippt. Oder eine Holztreppe, die zusammenbricht. Und wenn du innen etwas mit giftiger Außenlasur streichst, kannst du auch für Langzeitschädigung sorgen. Wie viele Tischler schließen auch 230V Elektrik an, da haben wir die nächste Gefahrenstelle.
Prinzipiell geb ich dir da durchaus Recht. Aber letztendlich hat doch auch ein Geselle gelernt wie man es richtig macht. Ich hatte während meiner Ausbildung sogar einen Elektrik Kurs. Ich darf das sogar anschließen. (Ist das nicht sogar inzwischen Standard in der Ausbildung)
Unsere Ausbildung in Deutschland ist doch so gut, dass ein guter Geselle das fachliche locker drauf hat. Da lernt man doch in der Meisterausbildung eh nichts mehr. (Aussage von mehreren mir bekannten Meisterschulabsolventen)
 

gnidnu

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@keks010982: Ich wollte mit dem Ausschnitt noch etwas anderes für Schnekker verdeutlichen. Er hat einfach den Art. 3 GG missverstanden. Mir ist klar, dass es dir um die Ungleichbehandlung als solches und nicht die Auslegung ging.
 

yoghurt

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Hallo,
@Predatorklein:
Die Beispiele die Du nennst sind einleuchtend. Mich würde interessieren, ob es solche Beispiele nicht auch von Meisterbetrieben gibt? Und ob darüber in gleicher Art und Weise berichtet wird? Bezogen auf die Fachpresse und deren Herausgeber stellen sich für mich diesbezüglich Fragen.
 

predatorklein

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Hallo

Natürlich kann man als Schreiner auch Blödsinn machen, hat der Kollege meiner Meinung nach aber nicht gemacht! Mir ist keine Vorschrift bekannt, worin geregelt ist, dass in einer Vitrine (zumal eine Rahmentür verbaut wurde) Sicherheitsglas verwendet werden muss. Es sei denn, die Vitrine steht im Kindergarten oder Schule. Bei einer Ganzglastüre ist es natürlich etwas anderes. Liegt aber eher daran, dass man sonst nicht einmal die Beschläge festziehen kann ohne das es einem die Scheibe zerreist. Im Privatwohnbereich gibt es da keine Regelungen. Dann müssten ja alle Lichtausschnitte auch mit ESG ausgeführt werden. --> Blödsinn!

Bei der Geschichte ging es damals so weit mir bekannt ist um die Tatsache,daß dem Schreinerbetrieb bekannt war,daß in dem Haus Kleinkinder wohnen und diese oftmals durch die Wohnung toben.

Und er dies hätte in seinen Überlegungen berücksichtigen müßen,zumindest lt. Aussagen des Gerichts.
Glaube auch ihm wurde vorgeworfen,daß er nicht darauf hingewiesen hat,daß bei einem normalen Glas eben bestimmte Risiken bestehen.
Wie der Fall letztendlich ausgegangen ist kann ich nicht sagen.

Die Beispiele die Du nennst sind einleuchtend. Mich würde interessieren, ob es solche Beispiele nicht auch von Meisterbetrieben gibt? Und ob darüber in gleicher Art und Weise berichtet wird? Bezogen auf die Fachpresse und deren Herausgeber stellen sich für mich diesbezüglich Fragen.

Sollte auch nicht heißen,das sowas bei einem Meisterbetrieb nicht passiert,darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Was man tagtäglich auch bei Profifirmen sehen kann lässt einem oftmals die Haare zu Berge stehen :eek:
Wobei es oft nicht mal die Qualität der ausgeführten Arbeit ist sondern das " Drumherum " ( z. Bsp. sicherheitstechnische Aspekte ).

Gruß
 

yoghurt

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Hallo,
@Predatorklein:
Da relativiert sich ja die gedankliche Verbindung von Sicherheitsaspekten und Meisterbrief recht schnell.

OT Glasausschnitt: Unabhängig vom Vorhandensein von Kindern oder Vorschriften und egal ob Vitrine oder Zimmertür, würde ich ausschließlich ESG verbauen und dazu raten. So teuer ist das ESG nicht.
 

Snekker

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Hallo predatorklein!
Stimmt, wenn der Pizzabäcker so dumm ist, sein Gewerbe erst hier in Deutschland anzumelden, dann ist das nicht ganz so einfach. Aber immer noch wesentlich einfacher, als wenn er deutscher Staatsbürger währe. Wenn er sein Gewerbe aber im Ausland anmeldet und dann nach Deutschland umzieht, dann kostet es nur etwas Geld. Geprüft wird da gar nichts mehr. Wenn ein Deutscher denselben Trick versucht dann scheitert er, nur weil er deutscher Staatsbürger ist. Ich bin seit 25 Jahren im Widerstand gegen diese Praxis, nicht weil ich es nötig hätte, sondern weil ich es als ungerecht empfinde und Gleichstellung fordere, so oder so.
Also um es mal ganz klar zu sagen entweder übernimmt die ganze EU die deutsche Regelung oder Deutschland führt die in der restlichen EU gängige Praxis der Gewerbefreiheit ein. Es stände der Bundesregierung sowieso besser zu Gesicht, wenn sie das alte Nazigesetz endlich in den Mülleimer der Geschichte schmeißt, wo es hingehört.
Im Übrigen kenne ich die Geschichte mit den Glastüren auch, bloß ein bisschen anders. Da hatte der Tischler einen Meisterbrief.
Was die leitende Position betrifft, so hat das Bundesverfassungsgericht genau definiert, was darunter zu verstehen ist. Nach dieser Definition erfüllen die meisten Gesellen die Kriterien. Im Prinzip sind heute alle Gesellen, die allein an einem Werkstück arbeiten, in leitender Position. Allerdings wird das kein Chef bestätigen, er wäre ja schön blöd sich selbst die Konkurrenz heranzuziehen. Es reicht wen als Bestätigung beispielsweise aus, wen in der Annonce, die in der Zeitung oder im Internet veröffentlicht worden ist, steht, dass ein selbstständig arbeitender Geselle gesucht wird. Das ist heute eigentlich eine Standard Formulierung. Also braucht es auch keinen Nachweis mehr. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Geselle der das alter erreicht hat, das er erreichen muss, um die Altgesellenregelung in Anspruch nehmen zu können auch die anderen Kriterien erfüllt. Dementsprechend ist auch da der Nachweis nur noch Schikane. Also ist es völlig unverständlich, wenn ein Altgeselle, der ja bereits in die Handwerksrolle eingetragen ist, noch mal eine Prüfung seines Fachwissens ablegen muss. Den beweis, dass er das nötige Fachwissen hat, hat der Geselle ja mit Ablegung der Gesellenprüfung erbracht. Der Beweis dafür findet sich in der Handwerksrolle, in die jeder Geselle eingetragen wird, wenn er die Gesellenprüfung bestanden hat. In sofern dürfte es sich bei der Eintragung in die Handwerksrolle nach der Altgesellenregelung nur um eine reine Formsache handeln. Die Praxis ist aber eine andere. Wer sich in einem sogenannten freien Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lässt, braucht an keiner Prüfung teilzunehmen. Obwohl bei der wirtschaftlichen Seite (Angebot, Kalkulation etc.) die Sache ja genau so gehandhabt wird wie bei einem der geschützten Handwerke. Das ist für mich ziemlich unverständlich.
 

Mitglied 24010 keks

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@ Steffen: danke für den Artikel. Das ist auch mehr als überfällig.

Was mich aufregt ist: Einen Montagebetrieb darf jeder Geselle führen. Fenster und Türen einbauen ist voll OK. Aber einen Einbauschrank darf ein Geselle nicht bauen? Wo ist da die Logik? Das Gefahrenpotential eines falschen / falsch eingebautem Fenster ist doch viel größer. Beispiel: Mehrfamilienhaus mit Treppenhaus. Bodentiefe Fenster im Treppenhaus ohne gesonderter Absturzsicherung. Das darf ein Schreinergeselle machen. SUPER!
Von den bauphysikalischen Schäden die bei falscher Montage entstehen können mal ganz abgesehen. (Versteht mich bitte nicht falsch, ich habe nichts dagegen, dass ein Geselle sowas machen darf. Ich finde ein Geselle hat die passende Ausbildung dafür. In einem Meisterbetrieb machen die Arbeit ja schließlich auch nur die Gesellen. Der Meister kontrolliert in den meisten Fällen ja noch nicht einmal.
Dann darf der Montagebetrieb auch Brandschutztüren einbauen... usw.
Ein KFZ Geselle darf sich als Reifenmontagebetrieb selbständig machen... aber einen Ölwechsel darf er nicht anbieten... WAS bitte soll das???
Und zuletzt, wo ist bitte das Gefährdungspotential eines falsch / schlecht gebauten Möbels? Das wird wohl der meckernde Kunde und die Gerichtsverhandlung sein. Aber das Gefährdungspotential und der Qaulitätsstandard sind ja schließlich die Hauptargumentation der Verfechter des Meisterzwangs.
Und eine Treppe die zusammenbricht ist mir aus Holz auch noch nicht untergekommen. Eher bei den Betonjunkies... Bewehrung vergessen :emoji_grin: sieht lustig aus wenn dann ausgeschalt wird.
 

Snekker

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Hallo alle miteinander!
Der Artikel hinter dem Link den Steffen gepostet hat erklärt ja so einiges. Allerdings habe ich selten so etwas Verlogenes gelesen, wie die Äußerungen die dort vonseiten der Handwerkskammern gemacht wurden. Es stimmt, es gibt Länder mit größeren Zugangsbeschränkungen, als Deutschland sie hat. Polen und Österreich gehören unter anderem dazu. Wenn man aber genau hinschaut, dann bemerkt man schnell das, das so auch nicht richtig ist. In Polen sind noch viele kommunistische Gesetze in Kraft, die den wechsel von einem zum anderen Beruf verhindern sollten, um die ohnehin geringe Produktivität nicht noch weiter absinken zu lassen. Die haben einfach einen Reformstau und momentan noch andere Probleme. Das trifft auch auf viele andere osteuropäische EU-Staaten zu. Was Österreich betrifft, so gilt da das gleiche alte Nazigesetz wie hier in Deutschland. Was die westeuropäischen EU-Staaten betrifft und nur die Zählen wirklich, so steht Deutschland einsam an der Spitze mit seinen vielen Zugangsbeschränkungen.
 

Annimi

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Ich hatte während meiner Ausbildung sogar einen Elektrik Kurs. Ich darf das sogar anschließen. (Ist das nicht sogar inzwischen Standard in der Ausbildung)
Unsere Ausbildung in Deutschland ist doch so gut, dass ein guter Geselle das fachliche locker drauf hat. Da lernt man doch in der Meisterausbildung eh nichts mehr. (Aussage von mehreren mir bekannten Meisterschulabsolventen)

Ach nee! Ich habe in meinem Doppelstudium auch den (höheren) Statikschein und trotzdem mach ich keinen auf Statiker (die ohne Programm nix mehr rechnen)!

Neulich traf ich zufällig einen mir unbekannten Schreinermeister, er wurde vom Vermieter bestellt um eine Tür auszumessen. Man kam ins Gespräch und er stellte sich als Meister und Innenarchitekt vor. Auf meine Nachfrage wo er denn studiert hätte, antwortete er, im Fernstudium und als Ergänzung zum Meisterbrief. :emoji_grin:
Das mag ja seinem Selbstbewußtsein helfen. Fakt ist aber einen Dipl.-Ing. Fachrichtung Innenarchitektur erreicht man nicht in einem 1 oder 2 Jahre Fernlehrgang. Nicht ohne Grund ist es ein Hochschulstudium. Erst mit Kammereintrag ist man Innenarchitekt!

Und ich habe auch keinen Bock meine Ausschreibung auf Kyrillisch, türkisch oder russisch schreiben zu müssen, nur weil ein paar Geier meinen hier einfallen zu müssen! :mad:
So kommts denn auch wenn der Meisterbrief ausverkauft wird. Wo schon jetzt nur noch wenige Meisterfirmen (allg.) im Handwerk die VOB lesen und auch verstehen!

Anstatt darüber zu schimpfen wäre es viel sinnvoller sich mal gegen die exorbitanten BGBau Abzocke zu wehren, um ihre Sesselpupserzeit zu vergolden statt diese mal den realexistierenden Angestelltenzahlen im Handwerk anzupassen!
(Das mußte jetzt mal raus, sorry)
 

Snekker

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Hallo Annimi!
Jetzt mal ganz sinnig. Komme mal wieder auf den Teppich zurück. So wie die Handwerkskammern und die Bundesregierung das momentan anstellen, geht das mit ziemlicher Sicherheit früher oder später gegen die Wand. Die EU hat leider die Möglichkeit deutsche Gesätze zu ändern. Ich würde mir lieber Gedanken machen wie man erreicht das das nicht passiert. Mein Vorschlag würde dahin gehend lauten. Den Meisterzwang für alle Betriebe bis zu einer Mitarbeiterzahl von 4 Mann einschließlich Chef bis auf wenige Ausnahmen vollkommen abzuschaffen. Hat jemand einen Gesellenbrief in dem Handwerk, in dem er tätig werden möchte, muss er nur nachweisen, dass er an einem kaufmännischen Lehrgang teilgenommen hat. Ist er berufsfremd, muss er auch an einem Test seiner fachlichen Qualifikation teilnehmen. Ich würde keine zu hohe Einstiegsschranke aufbauen. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass vier Mann einschließlich Chef sehr wenig sind. Sie bringen aber genug ein das man die Kosten für eine Meisterausbildung zu 100 % von der Steuer absetzen könnte. Auf diese Art und weise komme alle Beteiligten zu ihrem recht.
Herzlichst
Jens
 

Annimi

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@ snekker,
Das kann nicht ernst gemeint sein von Dir. Schau Dir bitte mal an, was es in anderen Gewerken bewirkt hat z.B. bei den Plattenlegern/ Fliesen/ Hafnerbetrieben. Die Technik entwickelt sich weiter, schneller als bei den Elektrikern & in der GWS (Gas-H2O-Sch..) wohl kaum, es jagt eine Entwicklung die Nächste! Auch was die Beschläge anbelangt wirds immer interessanter und manche alten Techniken gehen fast verloren.

Wann hast Du bitte das letzte Holzfenster mit Quetschfalz und Wetterschenkel gebaut oder ein Kastenfenster mit Scherenbeschlag???
Bei allen Vorteilen neuster Technik ist diese Alte vergleichbar, und besonders weil sie mit einer größeren Lichteinfallfläche im Innenraum erreicht werden kann bei gleichem Mauerausschnitt.

Ich bin generell gegen eine Verweichlichung der Anforderungen an einen Berufszweig.
"Es gibt nichts Gutes, das nicht irgend jemand ein bisschen schlechter und ein bisschen billiger machen könnte." (Jon Ruskin) Wie hat es das Volk der Germanen/ Franken/ Sachsen/ Bayern usw. ins 21Jhd. gebracht, wenn jeder so wie Du die Latte ein Stückchen tiefer hängt????!
[Was Europa anbelangt, das ist ein Unternehmen, geschmiedet von der Industrie, die als Einzige von Wenigen davon profitiert und den Politikern den Hintern pinselt um sich zu beweihräuchern. Ich bin für eine Währungs-& Wirtschaftsunion, aber gegen eine Verweichlichung von Verbraucherrechten, Anforderungen und Sicherheiten, sowie der Einheitsbrei-Backerei. Meine pers. Meinung.]

Warum hast Du den Meistertitel nicht und warum meinst Du die selben Rechte haben zu wollen, wie alle anderen die diese Prüfung mit Erfolg bestanden haben?
 
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