Hallo predatorklein!
Stimmt, wenn der Pizzabäcker so dumm ist, sein Gewerbe erst hier in Deutschland anzumelden, dann ist das nicht ganz so einfach. Aber immer noch wesentlich einfacher, als wenn er deutscher Staatsbürger währe. Wenn er sein Gewerbe aber im Ausland anmeldet und dann nach Deutschland umzieht, dann kostet es nur etwas Geld. Geprüft wird da gar nichts mehr. Wenn ein Deutscher denselben Trick versucht dann scheitert er, nur weil er deutscher Staatsbürger ist. Ich bin seit 25 Jahren im Widerstand gegen diese Praxis, nicht weil ich es nötig hätte, sondern weil ich es als ungerecht empfinde und Gleichstellung fordere, so oder so.
Also um es mal ganz klar zu sagen entweder übernimmt die ganze EU die deutsche Regelung oder Deutschland führt die in der restlichen EU gängige Praxis der Gewerbefreiheit ein. Es stände der Bundesregierung sowieso besser zu Gesicht, wenn sie das alte Nazigesetz endlich in den Mülleimer der Geschichte schmeißt, wo es hingehört.
Im Übrigen kenne ich die Geschichte mit den Glastüren auch, bloß ein bisschen anders. Da hatte der Tischler einen Meisterbrief.
Was die leitende Position betrifft, so hat das Bundesverfassungsgericht genau definiert, was darunter zu verstehen ist. Nach dieser Definition erfüllen die meisten Gesellen die Kriterien. Im Prinzip sind heute alle Gesellen, die allein an einem Werkstück arbeiten, in leitender Position. Allerdings wird das kein Chef bestätigen, er wäre ja schön blöd sich selbst die Konkurrenz heranzuziehen. Es reicht wen als Bestätigung beispielsweise aus, wen in der Annonce, die in der Zeitung oder im Internet veröffentlicht worden ist, steht, dass ein selbstständig arbeitender Geselle gesucht wird. Das ist heute eigentlich eine Standard Formulierung. Also braucht es auch keinen Nachweis mehr. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Geselle der das alter erreicht hat, das er erreichen muss, um die Altgesellenregelung in Anspruch nehmen zu können auch die anderen Kriterien erfüllt. Dementsprechend ist auch da der Nachweis nur noch Schikane. Also ist es völlig unverständlich, wenn ein Altgeselle, der ja bereits in die Handwerksrolle eingetragen ist, noch mal eine Prüfung seines Fachwissens ablegen muss. Den beweis, dass er das nötige Fachwissen hat, hat der Geselle ja mit Ablegung der Gesellenprüfung erbracht. Der Beweis dafür findet sich in der Handwerksrolle, in die jeder Geselle eingetragen wird, wenn er die Gesellenprüfung bestanden hat. In sofern dürfte es sich bei der Eintragung in die Handwerksrolle nach der Altgesellenregelung nur um eine reine Formsache handeln. Die Praxis ist aber eine andere. Wer sich in einem sogenannten freien Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lässt, braucht an keiner Prüfung teilzunehmen. Obwohl bei der wirtschaftlichen Seite (Angebot, Kalkulation etc.) die Sache ja genau so gehandhabt wird wie bei einem der geschützten Handwerke. Das ist für mich ziemlich unverständlich.