Hallo,
erstmal zum eigentlichen Thema:
Ich bin auch gelernter Holztechniker und in der Planungsabteilung eines Dienstleisters :rolleyes: angestellt.
Ohne zuviel von mir preiszugeben, aber ein Gehalt von 2000 - 2500 EUR (Brutto) sind realistisch anzupeilen. Es gibt immer Außnahmen,klar. Einige meiner ehemaligen Technikerkollegen sind z.B. wieder "zurück gegangen" und als normale Tischler angestellt weil sie a) nichts gefunden haben und b) wenn, dann zu Dumpingpreisen, usw.
Andere haben einen regelrechten Glückstreffer hingelegt und verdienen sogar 4500-6000€ (Brutto)

Letzteres Gehalt wird bei einem namanhaften Holzbearbeitungsmaschinen-Hersteller in Süddeutschland realisiert. Allerdings mit hoher Reisebereitschaft in alle Länder dieser Erde. Und die anderen, höheren Gehälter erhält man in größeren Betrieben, z.B. als Abteilungsleiter.
Zum Thema Meister-BaföG:
"1/3 zuschuss 2/3 darlehn bei der kfw"
Das heißt es wird von der KfW ein Grundbedarf angesetzt. Diesen kann der Antragsteller noch bei Bedarf erhöhen. Auf die Gesamtsumme gibt`s dann ca. 1/3 Zuschuss. In meinem Fall hatte ich damals einen Grundbedarf von 495€ - 170 (ca. 1/3 Zuschuss) = 325,- (=mtl. Dahrlehenssumme). Machte bei mir für zwei Jahre Vollzeit eine stolze Gesamtsumme von ca. 8000€ (inkl. Zinsen) die ich nun zurückzahlen darf.
Außerdem kenne ich noch aus meinem Rahmendarlehensvertrag der KfW-Bank dass man, wenn man sich innerhalb der ersten drei Jahre nach Fortbildung selbstständig macht auf Antrag 75% erlassen werden können. Unter gewissen Auflagen natürlich (§ 13 Abs. 6 AFBG, Stand 2003) Jetzt sind es glaube ich 66% oder so??
Also wer darüber nachdenkt ein BaföG zu beantragen, sollte vorher unbedingt rechnen und vergleichen! Ich hatte damals den Punkt nicht beachtet, dass das Gehalt der Eltern mit berücksichtigt wird. Und das wäre in meinem Fall für den Antrag gut gewesen und ich hätte nach heutigen Standpunkt damals lieber das Schüler BaföG nutzen sollen
