Guuden,
die AI von Google bringt auf die Frage >> Holz Metall BG Höhe Sägeblatt<<
„Die Berufsgenossenschaft (BG bzw. BGHM) schreibt für die richtige Überstandshöhe des Sägeblatts an Tisch- und Formatkreissägen vor, dass das Sägeblatt so niedrig wie möglich eingestellt sein soll – idealerweise sollte die Sägeblattüberstandshöhe über dem Werkstück nur so gering wie nötig sein, um die Verletzungsgefahr und den Rückschlag (Kickback) zu minimieren.
• Empfohlene Überstandshöhe: Die oberste Zahnkante sollte im Betrieb idealerweise nur ca. 1 bis 3 mm (oder maximal die Zahnhöhe bzw. knapp die Zähnespitze) über das Werkstück hinausragen, alternativ wird oft ein Überstand von höchstens der Zahnhöhe empfohlen. In der Praxis gilt: Je weniger freiliegende Zahnfläche, desto sicherer und sauberer (weniger Ausrisse) ist der Schnitt.
• Schutzhaube: Die Schutzhaube der Kreissäge muss zudem so abgesenkt werden, dass sie direkt auf dem Werkstück aufliegt oder sich unmittelbar über der Werkstückdicke befindet."
Ist halt AI! Die 1 bis 3 mm sind natürlich nicht realistisch.
Allerdings habe ich trotz der Links aus der AI, weiteren Suchen im WWW und in allen meinen Unterlagen
nichts finden können, indem die BG sich über Schnitthöhen auslässt.
Ich meine jedoch mich aus meinem Maschinenkurs 1976 erinnern zu können, dass die Höhe eines Sägeblatts
nicht höher als der Zahngrund über dem Werkstück liegen soll.
Da ich seiter das die ganzen Jahre geachtet habe, bin ich mir sicher das damals so gelernt zu haben.
Damals war allerdings die Spanhaube noch am Spaltkeil befestigt, sodass ein großer Teil der Zähne
im vorderen Bereich nicht abgedeckt wurde. Dieses ging der Forderung nach einer möglichst weitgehenden
Abdeckung zuwider.
Gefragt wurde hier von
@isso, „ Weiß jemand bei der BGHMjemand etwas geschriebenes dazu",
meine Antwort ist aktuell: Nein, ich nicht!
Allerdings leider, denn technologisch ist die Höheneinstellung durchaus interessant,
auch arbeitstechnisch, was letztlich auch eine Frage der Sicherheit darstellt.