Ergänzende Umfrage/Diskussion zum Thema "Meister und Bezahlung" (auch für Angelernte, Fachfremde, Gesellen, Techniker etc.)

Wirst Du entsprechend Deinem höchsten beruflichen Bildungabschluss oder abweichend bezahlt?

  • Ja, ich werde entsprechend meinem höchsten beruflichen Bildungabschluss bezahlt.

    Stimmen: 5 55,6%
  • Nein, ich werde niedriger bezahlt (z.B. Techniker mit Gesellenlohn).

    Stimmen: 1 11,1%
  • Nein, ich werde höher bezahlt (z.B. Geselle mit Meisterlohn).

    Stimmen: 2 22,2%
  • Bei mir ist es so kompliziert, dass ich es in einem gesonderten Beitrag erläutern werde/müsste.

    Stimmen: 1 11,1%

  • Umfrageteilnehmer
    9

Daniboy

ww-robinie
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An wen richtet sich die Umfrage genau, nur an woodworker?

(Nachtrag - wieder hergestellte Frrage, die ich gelöscht hatte weil ich nicht gelesen hatte dass es in "Profi fragt" steht)
 
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Franz-Josef_B.

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Eigentlich denke ich dabei an alle, die im weitesten Sinne handwerklich tätig sind. Ein Elektromeister, der wegen besonderer Funktion höher bezahlt wird, kann die Diskussion sicher bereichern, obwohl er wahrscheinlich weniger das Woodworkerforum dafür nutzen würde. Aber Versicherungskaufleute, die ein Büroleitergehalt beziehen, würden hier sicher nicht unbedingt zu Erkenntnis- und Erfahrungsgewinnen beitragen. Von Technikern/Ingenieuren zu lesen, die z.B. in Werkstätten (mit-)arbeiten, solche leiten oder mit Eingruppierungsfragen ihrer dort beschäftigten Handwerker befasst sind, wäre sicher auch interessant.

Edit: Bezog sich eigentlich auf eine Rückfrage von @Daniboy
 
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uli2003

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Ich denke, es gibt keinen ‘Meisterlohn’ in diesem Sinne.
Jeder sollte es schaffen, seine Vergütung entsprechend seiner Leistung und seiner Fähigkeiten auszuhandeln bzw. zu erwirtschaften.
Gerade in heutigen Zeiten.
Das soll jetzt nicht heißen, dass man als Durchschnittsarbeiter plötzlich 1000 Euro mehr verlangen sollte. So dumm ist kein Chef, der lässt denjenigen dann ziehen.
Ich bin viel mit anderen Monteuren unterwegs (nicht meine Angestellten), und da gibt’s gravierende Unterschiede.
 

Franz-Josef_B.

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Ich denke, es gibt keinen ‘Meisterlohn’ in diesem Sinne.
Mmhh... Ja und nein. Schaut man sich Tarifverträge und die dort zugehörigen Eingruppierungsregelungen an, so findet man natürlich schon exklusive Meistergruppen. Mir ist aber natürlich auch klar, dass längst nicht jeder Arbeitgeber nach Tarif zahlt und/oder die dortigen Regeln anwendet.
 

derdad

Moderator
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Guten Morgen!
Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich gibt es keinen "Meisterlohn". Es gibt 7 Lohngruppen, von Spitzenfacharbeiter bis Hilfsarbeiter. Die Meisterprüfung ist notwendig zur Selbständigkeit, hat aber keine automatische Zuordnung zu einem Lohn. Das ist Verhandlungssache.
LG Gerhard
 

yoghurt

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Hallo,
ich hatte da gerade eine längere Diskussion mit einem guten Freund. Der steht vor der paradoxen Situation, dass er seit geraumer Zeit mehr Verantwortung im Betrieb übernimmt ohne dass sein Gehalt angepasst wurde. Er meint, dass er das auch ganz gut macht, aber dem Betrieb als ganzem geht es nicht gut. Dementsprechend werden Anfragen nach einer Gehaltserhöhung abgewiesen.

Das Beispiel zeigt, dass man unabhängig von der eigenen Leistung nicht unbedingt so bezahlt wird wie es angemessen wäre.

Jetzt könnte man sagen, er soll halt den Betrieb wechseln, aber er ist Quereinsteiger in der Branche und hat einen Facharbeiterbrief und ein abgeschlossenes Studium die nix mit Job zu tun haben…. (So viel noch zur formalen Qualifikation)

Ich hoffe es war nicht zu weit off-topic!
 

hlzbt

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irgendwo
<...> paradoxen Situation, dass er seit geraumer Zeit mehr Verantwortung im Betrieb übernimmt ohne dass sein Gehalt angepasst wurde. Er meint, dass er das auch ganz gut macht, aber dem Betrieb als ganzem geht es nicht gut. <...> ist Quereinsteiger in der Branche und hat einen Facharbeiterbrief und ein abgeschlossenes Studium die nix mit Job zu tun haben
Das kann einem auch so bei einer Firma gehen, in der man die passende formale Qualifikation hat und der es nicht so schlecht geht. Ein halbes, ein ganzes oder auch zwei Jahre auf Warteposition ist nicht ungewöhnlich.
 

FredT

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Übernimmt er die Verantwortung freiwillig oder ist ihm die neue Aufgabe übertragen worden. Das sind arbeitsrechtlich zwei verschieden Dinge. Beim ersten kann er nach einer angemessenen Zeit mal drauf drücken, das zweite ist unbedingt mit Personalvertretung und Gewerkschaft arbeitsvertraglich/arbeitsrechtlich durchsetzbar. Ansonsten ist es eine unzulässige Gehalts/Lohnminderung, die niemand hinnehmen muß. Bei der ersten Variante muß er dann Stellung beziehen, vlt nach 3 Monaten und seine Ansprüche klären, ggf auch die Aufgabe abdelegieren, weil es trotz allem eine Lohnminderung bleibt... Natürlich immer positiv diskutieren, was der Betrieb verliert, wenn er es, so gut wie jetzt, nicht weitermacht.../ich hab euch aus der Bredouille geholfen, nun erwarte ich Gegenleistung etc
 

hlzbt

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irgendwo
"Klein" hebelt erstmal nicht Gesetze aus, sonden manche Gesetze gelten einfach nicht für Kleinbetriebe (z.B. Betriebsrat - vereinfacht - erst ab 5 Beschäftigte). - Hinzu kommen dann ggf. andere Machtverhältnisse, das wäre dann schon ein "Aushebeln".
 

FredT

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Schön, dass wir uns da einig sind. Dann sind auch die Hierarchien ganz andere und hoffentlich ein gedeihliches Miteinander, ansonsten wird es toxisch. Und die Frage, übernommen /übertragen, steht immer auch im Raum; 8 Stunden werden damit nicht mehr.
Ich hab da alle Größen durch, auch mit Arbeitsgericht und fristloser Kündigung meinerseits, trotz "nur" Minijobs.
 

OmnimodoFacturus

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klar hebelt die Größe des Betriebes keine Gesetze aus, aber wenn der Chef solche Regelungen ignoriert, dann ist das erst mal so. Da heißt es dann kündigen oder damit klar kommen.
Das hat auch erst mal nichts mit toxisch zu tun.
In der Situation von oben kannst du hin gehen und sagen „ich will mehr Geld“ dann sagt der Chef “nein“ und dann? Es kann ja trotzdem ein Betrieb sein wo die Arbeit Spaß macht, aber in manchen Situationen geht es immer nach dem Motto friss oder stirb.
 

FredT

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Nun, bis zur Kündigung sind dann aber noch einige Stufen möglich, zB Hinweisen auf gesetzliche Regelungen, ein netts Schreiben vom Gewerkschaftssekretär an die Innung oder den Zuständigen bei der Kammer, gern auch noch vom AR-Anwalt, ganz freundlicher Hinweis. Und auch der Ton macht Musik: Ich will ist keine gute Argumentation. Da fänget man ganz subtiler an, ob man mit der Arbeit denn so zufrieden sei, ob es nicht etwas viel ist in letzter Zeit, was zu leisten wäre, wie es ggf mit einem kleinen Aufgeld aussähe etc... Spaß ist ein guter Faktor, aber er bezahlt weder deinen Bäcker, noch deinen Vermieter. Aber gern die Firmenwagen für die ganze Cheffamilie, den Kajütkreuzer oder die Finca auf Malle oder sowas... ( Weil, wenn der Spaßfaktor kommt, könnte man ja auch nur für den Spaß arbeiten, wie oftmals andersherum argumentiert wird...)
 

OmnimodoFacturus

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Das erste Mal wenn du mit einem Anwalt oder „aber im Gesetz steht“ kommst, frisst du nur noch die absoluten scheiß Jobs.
Du bist also deinen gewohnten Job los und kannst dann kündigen.
Und das völlig zurecht, das sag ich als Angestellter. Niemand braucht solche Leute im Betrieb, die ruinieren dir den ganzen Teamgeist.
Das Arbeitsverhältnis besteht aus geben und nehmen und wenn jeder etwas locker ist, dann gewinnen alle. Der Chef weil er sehr viel mehr Geld verdient und der Mitarbeiter weil er vielleicht mal für sich zu Hause die Säge oder CNC benutzen darf und auch mal sehr kurzfristig frei bekommt, wenn was ist. Natürlich alles im Rahmen. Niemand muss sich ausbeuten lassen.
 

Der alte Wagner

ww-ahorn
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Schlosshotel
Mit Anwalt, Klage etc. zu drohen, ist eigentlich nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll:

1.) Man ist Beamter oder auch Angestellter im alten westdeutschen Geltungsbereich des öffentlichen Dienstes mit mindestens 15 Jahren Dienstzeit beim selben Arbeitgeber der öffentlichen Hand und einem Lebensalter von mindestens 40 Jahren. In beiden Fällen (Beamter + genannter Angestellter, der die drei Voraussetzungen erfüllt) ist man nämlich ordentlich unkündbar.

2.) Man hat zusätzlich mindestens die fachlichen und disziplinarischen Vorgesetzten auf der eigenen Seite, am besten natürlich auch die oberste Leitungsebene, so dass man eigentlich nur gegen eher abstrakte juristische Personen wie übergeordnete Behörden oder Aufsichtsorgane prozessieren müsste.

3.) Man hat durch einen fachlich versierten Anwalt eine gute Erfolgsaussicht prognostiziert bekommen.
 
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