Ergänzende Umfrage/Diskussion zum Thema "Meister und Bezahlung" (auch für Angelernte, Fachfremde, Gesellen, Techniker etc.)

Wirst Du entsprechend Deinem höchsten beruflichen Bildungabschluss oder abweichend bezahlt?

  • Ja, ich werde entsprechend meinem höchsten beruflichen Bildungabschluss bezahlt.

    Stimmen: 11 55,0%
  • Nein, ich werde niedriger bezahlt (z.B. Techniker mit Gesellenlohn).

    Stimmen: 2 10,0%
  • Nein, ich werde höher bezahlt (z.B. Geselle mit Meisterlohn).

    Stimmen: 4 20,0%
  • Bei mir ist es so kompliziert, dass ich es in einem gesonderten Beitrag erläutern werde/müsste.

    Stimmen: 3 15,0%

  • Umfrageteilnehmer
    20

pedder

ww-robinie
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ja dann hilft oft eintreten. frag mal, warum der durchschnittslohn bei metallern deutlich höher ist.
 

joergem

ww-ahorn
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Jo, als ich da eingetreten bin, hieß das noch Holz und Kunststoff, wir sind dann 2000 zur IG-Metal rüber.
Aber der Organisierungsgrad im Handwerk ist eben ein bescheidener.
So schauts. Aber ich wollt ja auch mein neues Kartenspiel zeigen, können wir demnäxt testen.
Lieben Gruß, Jörsch
 

Hauke Schmidt

ww-birke
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Moin,

ich komm mal aus der anderen Ecke. Ich hab Tischler gelernt und auch einge Gesellenjahre hinter mir, bis ich nach Studium den Job gewechselt habe. Das ganze ich ca 30 Jahre her. Heute bin ich Freiberufler, das heißt, ich kann keine Schwarzarbeit gebrauchen und gebe jeden handwerklichen Auftrag ab.

Die Regel lautet: Das Geld bleibt im Dorf/Gemeinde/Landkreis.

Ich habe absolut kein Problem damit, für anständige Arbeit (ich wurde nur einmal enttäuscht) anständiges Geld zu bezahlen. Auch der Lehrling darf normal abgerechnet werden. Auch ich will für meine Tätigkeit einen fairen Stundenlohn

Ich bin daher auch bereit, als Kunde einen Meisterlohn zu bezahlen.

Leider wird zu schnell vergessen, dass man neben einer anständigen Arbeit auch eine anständige Beratung vom Unternehmen bekommt.

Aber ich gehöre auch wohl zu den Dinosaurier. Ich bleibe bei dem gleichen Unternehmen, wenn ich wieder was hab und ich Stelle Kaffee und Wasser hin. Und die Viertel Stunde, die man als Teepause bezahlt, bekommt man an Qualität zurück.

LG Hauke
 

sowas

ww-ahorn
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Metzingen
es reicht ja nicht das die Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sind, der Arbeitgeber muss ja auch in dem Verband Mitglied sein der mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag aushandelt. Mal abgesehen von Betribesvereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel bei den Gebäudereinigern wo der Tarifvertrag für Allgemein gültig erklärt wird.
 

FredT

ww-robinie
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Nein, muß er definitiv nicht. Wenn ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden soll, sind die Mitarbeiter, der Betriebsrat, die Gewerkschaft und der Unternehmer ausreichend. Wenn die Initiative dann noch von den Mitarbeitern ausgeht wäre das schön...
 
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