Kirschbaum fällen wegen Monilia-Spitzendürre

ako400

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Hallo zusammen,
etwas off topic, da sich aber viele mit Bäumen auskennen frage ich trotzdem mal.
Wir haben auf unseren Grundstück mehrere Kirschbäume. Einer sieht sehr gesund aus, ragt aber weit über das Nachtbargrundstück. Der Nachtbar will jetzt das wir den fällen lassen. Angeblich würde es auch die Stadt unterstützen, da es sich um einen Obstbaum handelt, an dem (Aussage der Hausverwaltung) die Stadt kein Intresse hat.
Verwundert mich, aber angeblich würde die Rechtssprechung ihm recht geben, da z.b. die Wäschleinen nicht mehr nuztbar sind.
Direkt daneben steht ein großer Kirschbaum auf einem anderem Grundstück (über Eck) der jetzt ziemlich tot aussieht und vermutlich von der Monilia-Spitzendürre befallen ist. Der muss auf alle Fälle gefällt werden. Die Hausverwaltung will jetzt unseren (vielleicht noch?) gesunden Baum fällen lassen, da sie befürchtet das der Pilz überspring, und das Geld für die Baumpflege dann umsonst war.

Wie schätzt ihr das ein? Ist das sehr wahrscheinlich das der gesunde Baum auch auf absehbare Zeit mit dem Pilz befallen wird, auch wenn es sich hierbei um zwei unterschiedliche Sorten handelt? Das ist zum heulen, da die Bäume Schatten spenden und das Klima hierdurch sehr viel besser ist. Ich vermute das es sich beim gesunden um eine Süsskirsche handelt, was der krank ist, weiss ich nicht.
 

SebastianThiel

ww-esche
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Baum prüfen lassen? Mit dem Ergebnis die Gegner konfrontieren.
Was in Zukunft eventuell passieren kann, ist total egal.
Städte lieben Schriftstücke.
 

Ilex

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Lk LG
Genau, je nachdem wie ernst Dir/Euch die Angelegenheit ist:
bei der Verwaltung anrufen, sich den / die zuständigen Sachbearbeiter für sowas incl. Durchwahlen bzw. Mailadressen nennen lassen. Zeitnahen persönlichen Gesprächstermin verabreden. Telefonieren oder Mailen (schriftl. hat Vorteile) wenn das nicht geht.
Daten über genaue Standorte der Bäume, Grundstückseigentümer, Grenzverläufe, Fotos der Bäume auch im Kontext der Bebauung und deren positiven Aspekte fürs Kleinklima usw. parat halten. (Haben ist besser als brauchen).
Aufklären lassen, immer auch nach Begründungen für das jeweilige Handeln fragen.
Damit rechnen, dass eine Aussage wie "wir pflanzen doch einen neuen Baum" kommt...

Nachbarn nach deren Meinungen zur Sache fragen.

Je nachdem wie viele ihr seid, ob u wie viel Geld Du / Ihr in die Sache stecken wollt, einen örtlichen Baumsachverständigen um Besichtigung und Einschätzung bitten. Das erhöht die Akzeptanz sowohl für Befürworter wie Gegner der Maßnahmen mit evtl. unliebsamen Notwendigkeiten zurecht zu kommen. Versicherungsrecht spielt ne Rolle und ist ein Killer.
 

ako400

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Also es gibt für die Stadt Frankfurt eine Baumschutzsatzung, aber Obstbäume sind von dieser leider komplett ausgenommen. Und im Hessischem Nachbarrecht sind die Abstände zum Nachtbarn geregelt, aber der Baum steht schon mehreren Jahrzente, von daher kann man sich daran vielleicht nicht orientieren. Wir müssen das wahrscheinlich von einen Anwalt prüfen lassen, welche Rechte der Nachtbar hat. Bei einem so großen Baum wird das mit dem Zurückschnitt auch schwierig, da er inzwischen einen großen Durchmesser hat. Die Baumkrone liegt bei mindestens 15 Metern. Ein bischen schneiden hilft da nicht viel. Leider ist das keine rein private Angeglegenheit von mir, sondern Sache einer Eigentümergemeinschaft. Da will nicht jeder Geld für Streitigkeiten mit dem Nachtbarn investieren.
 

Klapauzius

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Ich weiß nicht wie es in Frankfurt ist, normalerweise ist die untere Umweltbehörde zuständig, dort würde ich mal anfragen. Messe vorher mal den Stammumfang in 1m Höhe, manchmal gibt es für sehr große Obstbäume auch Ausnahmen.

Ansonsten wären Fotos von dem Baum und der Situation prima. Bäume, auch große, lassen sich schon einkürzen, das macht manchmal keinen Sinn, aber immer noch besser als komplett fällen. Ich würde einen lokalen Baumpfleger ansprechen, am besten jemand der auch Sachverständiger ist, der sollte auch die gesetzlichen Grundlagen kennen. Eine Fällung mit Abtransport ist je nach Situation (Fotos) auch teurer als eine Einkürzung, wäre ggf. auch ein Argument für den Baum :emoji_wink:

Generell würde ich sagen, dass wenn der Baum bisher noch keine Symptome gezeigt hat, dass das ein sehr gutes Zeichen ist, da die Sporen u.a. von Insekten übertragen werden und der Baum bisher resistent war.
Derzeit gibt es häufig Probleme mit Monilia, die Trockenheit schwächt zusätzlich viele Bäume. Man muss aber nicht sofort fällen. Durch Einkürzung, Auslichten, Gießen und ggf. Düngen kann man den Baum wieder fit bekommen.

Übrigens hören wir sehr häufig, dass laut irgendeinem Gesetz dieses und jenes gefällt gehört, meistens ist das aber totaler Quark...
 

Holzdraht

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@ako400

Ich bin zwar kein Jursit, aber ich habe mich schon umfangreich mit dem Thema Bäume, Grenzen und Nachbarschaftsrecht beschäftigt.
Für einen Beseitigungsanspruch eines Baumes muß eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen. Die Abstände, wie weit ein Baum von der Grundstücksgrenze entfernt stehen muß, sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Ich kann nur für Bayern sprechen, da ich mich mit der Rechtsprechung schon ein wenig beschäftigt habe. Die Gesetze in anderen Bundesländern sind aber i. d. R. identisch bzw. sehr ähnlich.
Für Bayern gilt: Gehölze bis 1 m Wuchshöhe müssen von der Grundstücksgrenze 1m entfernt sein, Gehölze über 1 m Wuchshöhe müssen 1,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Es gilt der Abstand zur Stammmitte.
Wird dieser Abstand unterschritten gilt, dass der Beseitigungsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren geltend gemacht werden muß. Sind diese 4 Jahre überschritten (was bei dir der Fall sein dürfte), kann kein Beseitiungsanspruch mehr geltend gemacht werden.

Dein Nachbar kann einen Rückschnitt des Überhangs von dir (euch) verlangen. Allerdings gibt es auch spezielle Auslegungsregeln, wann ein Anspruch auf Beseitigung gegeben ist. Es gilt immer, dass eine wesentliche Beeinträchtigung des (Nachbar)Grundstückes gegeben sein muß. Das bedeutet, der Nachbar muß einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Das ledigliche Überhängen der Äste, oder das Abfallen von Laub, Schattenwurf... sind keine westenlichen Beeinträchtigungen, wenn davon kein wirtschaftlicher Schaden ausgeht. Der wirtschaftliche Schaden entsteht immer dann, wenn ein Grundstück nicht genutzt werden kann. Dies gilt, wenn zum Beispiel das Gemüse im Gemüsebeet direkt an der Grundstückgrenze infolge von Bewuchs nicht gedeit, oder infolge von Überhang ich meinen Liegestuhl nicht an der Grundstücksgrenze aufstellen und so mein Grundstück nicht nutzen kann. Auch die Wurzeln, die Gehwegplatten heben und so einen Schaden verursachen können eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Liegt das alles nicht vor und hat dein Nachbar keinen (wirtschaftlichen) Schaden, sieht es normalerweise schlecht aus, dass der Beseitigungsanspruch gerechtfertigt ist. Die Bezifferung des Schadens ist meist schwierig und geht nur über Gutachter. Das verkompliziert die Sache natürlich sehr und macht ein Verfahren teuer.

Letztendlich kommt es darauf an, wie euer nachbarschaftliches Verhältnis aussieht. Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis zerrüttet ist und nur noch über Anwälte kommuniziert wird, dann würde ich es darauf ankommen lassen. Normalerweise hat ein Eigentümergemeinschaft eine Mietrechtschutzversicherung. Die meisten Versicherer bieten ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Juristen an um einen Eindruck zu bekommen, ob ein Streit vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat. Kläre dies mit deiner Hausverwaltung ab. Normalerweise weiß man nach dem Gespräch relativ gut, ob eine Klage (von welcher Seite auch immer) Erfolg hat.
In deinem Fall ist es ja so, dass euer Nachbar gegen eure Eigentümergemeinschaft klagen muss. Ihr wollt ja den Baum stehen lassen und der Nachbar möchte, dass er beseitigt wird.
Aufgrund von Umweltschutz sind viele Gerichte inzwischen für den Erhalt von Bäumen und urteilen eher zugunsten des Erhaltes des/der Baum/Bäume.

Habt ihr ein gutes nachbarschaflichtes Verhältnis und wollt, dass es so bleibt ist es besser den Baum zu beseitigen. Sprecht mit eurem Nachbarn, vielleicht ist er einsichtig und man kann die Sache ohne vor Gericht zu ziehen regeln. Ein Gespräch ist immer zielführender als den Anwalt einzuschalten, sonst kehrt nie Ruhe ein und mit der Zeit wächst er Ärger. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Stiefel. Laßt euch juristisch beraten, das ist meiner Meinung nach der einzige und richtige Weg um die Sache zu klären.

Der Weg über die Anwälte ist immer das letzte Mittel. Wenn ich einen Brief von gegnerischen Anwalt bekomme, ist bei mir schon das Faß übergelaufen und dann gehe ich durch alle Instanzen, falls es sein muß. Ich gehe jedem Streit aus dem Weg, aber wenn mir jemand mit einem Anwalt droht, der darf sich warm anziehen, dann ziehe ich alle Register. Wenn jemand nicht mannsgenug ist vernünftig mit mir zu reden, dann hat er schon verspielt.

Ein guter Ratgeber für Bayern ist hier:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/rund_um_die_gartengrenze_stand_april_2025.pdf

Ob es solche Ratgeber auch für andere Bundesländer gibt, kann ich nicht sagen. Im wesentlichen lässt sich der Ratgeber auch auf andere Bundesländer übertragen.
 

MTrp

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Die Monilia-Spitzendürre springt nicht einfach von einem Baum zum nächsten über. Das ist eine Pilzerkrankung, die bei einem bestimmten feuchten Wetter zur Zeit der Blüte auftreten und den Baum befallen kann, und in weiterer Folge unbehandelt auch im Holz immer weiter zurück wandern kann und einen Baum ggf. sogar absterben lassen kann. Von daher besteht als kein Grund, den gesunden Baum prophylaktische zu fällen.

Was den Baum betrifft, der weit über das Nachbargrundstück ragt: Über die rechtliche Situation in Deutschland kann ich mich nicht äußern. Ich finde es aber absolut legitim, dass der Nachbar das so nicht mehr hinnehmen möchte. Ich finde es eine absolute Unart, wenn Hausgarten-Besitzer Bäume pflanzen, bei denen eigentlich ich Vorhinein schon klar ist, dass sie für den Standort viel zu groß werden und/oder diese viel zu nahe an die Grundgrenze setzen. Ich würde aber in einem Gespräch noch abklären, ob es für den Nachbarn ev. auch eine Option wäre, wenn der Baum durch einen Professionisten in mehreren Etappen deutlich verkleinert werden würde - sofern das bei diesem Baum überhaupt eine Option ist. Diesbezüglich gibt es Möglichkeiten, aber wie gesagt: Professionist & in mehreren Etappen. Auf einen radikalen Rückschnitt durch eine nicht fachkundige Person reagiert der Baum mit einem sehr starken Austrieb.
 

fragnix

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Nottriebe. Die sind aber eher das letzte Zucken vor dem Sterben. Daher: Nicht radikal zurückschneiden. Aber das weiss der Profi eh.

Mein Sohn sagt mir immer: Maximal 1/3 pro Jahr entnehmen. Ich würde daher mit zwei Jahren Dauer rechnen (jetzt, +1, +2)
 

teluke

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Ich finde es eine absolute Unart, wenn Hausgarten-Besitzer Bäume pflanzen, bei denen eigentlich ich Vorhinein schon klar ist, dass sie für den Standort viel zu groß werden und/oder diese viel zu nahe an die Grundgrenze setzen.
Das sehe ich ebenso denke aber dass das kein Absicht der Nachbarn ist.

Die Leute denken einfach nicht so weit.

Wir haben so ein Problem bei unserem Ferienhaus.
Da steht hinten eine Reihe Bäume die weit höher als die Häuser sind und dazu praktisch direkt an der Grenze stehen.
Das Haus wurde verkauft und ich denke der neue Besitzer ist da auch nicht froh darüber. Aber entferne ist da auch nicht einfach.
Normales Fällen geht da nicht, das Risiko dass einer der Bäume auf eines der Häuser knallt ist hoch.
Müssen also von einem Profi von oben gefällt werden.
Das kostet.
Auch die Wurzelstöcke müssen raus weil sich sonst die Ameisen freuen.
Kostet wieder.

Wir machen da keinen Druck, der hat das ja so gekauft.

Wenn Leute neu bauen pflanzen sie da gerne Sachen hin die schnell wachsen. Leider werden die oft aber auch sehr hoch.

Solche Beispiele gibt es in dem Gelände aber viele.
Bäume so hoch dass die, oft kleinen, Häuser wie Zwergenhütten ausschauen.
Dazu dann an den Straßenfronten noch Stromleitungen und andere Leitung welche durch die Kronen laufen.

Ich habe im letzten Jahr hier ein Bild gepostet mit einer Reihe sehr hoher Thujas in denen Rosen geblüht hatten (sah toll aus).
Der neue Besitzer hat die Bäume fällen lassen und bekommt jetzt noch Tränen wenn er an die Rechnung denkt.
 

weissbuche

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Ich hatte es Dir ja schon als PN geschrieben. In Hessen ist für solche Fälle ein Schiedsverfahren vorgeschrieben. Seit 2010 ist der Paragraph 15 ZPO dahingehend in einigen Bundesländern geändert worden, eben auch in Hessen. In Bayern gibt es sowas nicht, die regeln das anders.Ich würde schauen welches AG für Dich zuständig ist, die nennen Dir auch den zuständigen Schiedsmann. Oder auf die Seite vom BDS gehen und da über den Wohnort die zuständige Person raussuchen. Der Kollege/die Kollegin leitet ein Schiedsverfahren ein mit allen Parteien und dann gibt es eine Schiedsverhandlung. Alles was dort verhandelt wird ist 30 Jahre rechtsgültig. Kommt es zu keiner Einigung gibt es die Erfolglosigkeitsbescheinigung und es kann geklagt werden. Kostet max. 100,00€ und führt oft zu Ruhe und Frieden. Ich hoffe, daß das nicht zu herablassend war und wünsche viel Erfolg.
 

Martin45

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Mein Sohn sagt mir immer: Maximal 1/3 pro Jahr entnehmen. Ich würde daher mit zwei Jahren Dauer rechnen (jetzt, +1, +2)
Diese Faustregel kenne ich auch. Aber eher für Sträucher und Kleingehölz wie Johannisbeeren usw.
Bei Bäumen, insbesondere alte, bei denen die Wunden langsamer verheilen, kommt mir das schon (sehr) viel vor.
 

fragnix

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Hier war es auf Obstbäume mit 3-8 m Höhe bezogen. Die Kirsche am Zaun scheint ja viel höher zu sein.
"Profi zur Lagebeurteilung, Profi zum Lichten, und überhaupt erst mal keine Panik" wurde ja nun schon häufig genug genannt :emoji_slight_smile:
P.S.: Ich bin kein Profi :emoji_wink:
Und ja, eine Entfernung der langen Reihe Riesenkiefern in der Nachbarschaft soll angeblich 50000 gekostet haben. Alle per Kran und Steiger daraus gepuhlt.
 

ako400

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Also es handelt sich um ein Grundstück, wo zwischen zwei Reihen Mietshäusern mehrere teilweise sehr große Bäume stehen. Und viele direkt an den Grunstücksgrenzen. Einige dieser Häuser gehören irgendwelchen Gesellschaften. Die Frage wer da wann was gepflanzt hat, lässt sich wahrscheinlich nicht mehr beantworten. Intressant finde ich, das jeder Eigentümer je nach Bundesland einige Jahre Einspruchsfrist hat, wenn Bäume zu nahe an seiner Grenze stehen. Bei der größe dieses Baumes ist diese Frist seit vielen Jahren vorbei. Danach braucht es schon dringende Gründe, wenn der Baum weg soll. Ich bin da jetzt erst einmal zuversichtlich das wir denn erst einmal stehen lassen können.
 

TobiBS

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Ich finde es aber absolut legitim, dass der Nachbar das so nicht mehr hinnehmen möchte. Ich finde es eine absolute Unart, wenn Hausgarten-Besitzer Bäume pflanzen, bei denen eigentlich ich Vorhinein schon klar ist, dass sie für den Standort viel zu groß werden und/oder diese viel zu nahe an die Grundgrenze setzen.
Ich kenne die Situation aus der Familie selbst, dass ein Baum an einer Stelle plötzlich viel höher wächst und größer wird, als jene von denen die Samen kommen und schon länger stehen und deutlich kleiner sind. Und klar steht man da dann 40 Jahre später da und denkt sich, war das ne schlaue Idee?
Müssen also von einem Profi von oben gefällt werden.
Das kostet.
Ich fand es jetzt ehrlich gesagt überschaubar, was das gekostet hat. Bei uns mussten auch drei Bäume weg, die erst geklettert werden mussten um Äste und Spitzen via Seil loszuwerden.
Auch die Wurzelstöcke müssen raus weil sich sonst die Ameisen freuen.
Kostet wieder.
Also wir haben die drei Stümpfe zu einer Totholzhecke umgewidmet und nichts fräsen lassen. Langzeitergebnis kann ich aber noch nicht berichten.
Ich habe im letzten Jahr hier ein Bild gepostet mit einer Reihe sehr hoher Thujas in denen Rosen geblüht hatten (sah toll aus).
Der neue Besitzer hat die Bäume fällen lassen und bekommt jetzt noch Tränen wenn er an die Rechnung denkt.
Darf man erfahren, was das wo gekostet hat für wie viele Bäume? Denn als ich Angebote eingeholt habe, ging das bei uns auch munter je nach Wetter und Laune, am Ende hatten wir aber eine gute Firma zum vertretbaren Preis.


Was ich nich generell zu bedenken geben möchte: Kaum waren bei uns die Bäume weg, die den Nachbarn wohl schon lange genervt haben, ging es plötzlich kleinteilig um einzelne Sträucher die wild gewachsen waren und um die wir uns jetzt auch plötzlich kümmern sollten.
 
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