Gebrauchte Einweg-Hobelmesser ersteigert - Gedanken?

PrimaNoctis

ww-robinie
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Hallo,

nach dem letzten Griff in den Abort hat mir heute ein äußerst lieber Forenkollege 36 Centrofix-Messer aus einer Industrieversteigerung abgeholt.
Nun geht ja keiner davon aus, dass man Einweg-Wendemesser versteigert, wenn die durch sind. Auf den Photos war es nicht eindeutig, also hab ich die für ca. 200€ inkl. allem zzgl. Sprit für Abholung ersteigert:
https://www.troostwijkauctions.com/...ser-set-(hobelmesser)/03-45557-31945-9368884/

Ein Bild, das mit geschickt wurde, hänge ich an. Laut dem Mitforisten sehen alle alle gebraucht aus, manche seien aber vermutlich wenigstens noch verwendbar. Die Details zur Abholung verschweige ich hier mal, wie das vor Ort gelaufen ist, außer dass es hieß: Mitnehmen ohne wenn und aber oder das Geld ist trotzdem weg. Man musste natürlich vorab überweisen und wer fährt da extra hin, um die Messer zu besichtigen?

Per E-Mail wurde mir unten angehängtes PDF bei der Registrierung geschickt (Fettmarkierung durch mich). Direktlink zur AGB:

4.2:
Der Benutzer erklärt mit seiner Registrierung, dass er mit den speziellen Umständen einer Internetauktion vertraut ist, dass er diese akzeptiert, und dass ihm auch bekannt ist, dass technische Mängel auftreten können. Troostwijk übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, entstehen; unter anderem für Schäden, die aus der Nutzung der Website entstehen, es sei denn, es liegt ein Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Troostwijk vor. Insbesondere übernimmt Troostwijk keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die auf irgendeine Weise aufgrund von oder aus:

▪ vom Benutzer durchgeführten Handlungen entstehen, die eventuell durch auf der Website

veröffentlichten Informationen inspiriert sind;

▪ der Unmöglichkeit der Nutzung der Website (vollständig) und/oder eine weitere

Fehlfunktion auf der Website oder dem unterstützenden System;

der Lose, die nicht der auf der Website aufgeführten Spezifikation entsprechen;

der Tatsache, dass die Informationen auf der Website falsch, unvollständig oder veraltet

sind;

▪ Fehlern in der Software der Website und/oder dem unterstützenden System;

▪ der unrechtmäßigen Nutzung von Systemen, einschließlich der Website von Troostwijk,

durch Dritte.

Jetzt frage ich mich natürlich, ob da Vorsatz vorliegt oder das einfach Pech war. Bzw. wie ihr die Bilder in der Auktion gedeutet hättet. War ich zu optimistisch?

Ich mache mir keine Hoffnung auf Kulanz, würde da aber schon mal eine Mail hinschicken.
 

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rafikus

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Geöffnete und verschmutzte Originalverpackungen, verschmutzte Messer. Ich hätte bei solchen Bildern Zweifel, dass es unbenutzte Messer sind und hätte nachgefragt. Wenn keine Eindeutige Antwort kommt, dass alle Messer neu sind: Finger weg.
 

Alceste

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finde ich ganz interessant den Faden hab mich häufig schon gefragt was von diesen AGBs div. Online Auktionhäuser die so ziemlich alles pauschal ausschließen zu halten ist.
Meiner privaten Meinung nach impliziert doch schon der Verkauf von Einweg(!)messern, dass diese noch funktionsfähig (also neu) sind, denn ansonsten würde das ja kein Schwein kaufen.
 

wasmachen

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Auf den Bildern seh ich nichts Neues , im Sinne von OVP. Wenn nicht OVP, isses wohl benutzt, also gebraucht...
Ich kenn schon Betriebe, die lassen die zum Dickenhobeln nachschleifen. Irgendwo auch mal aufgeschnappt, dass die Messerhersteller (also doe 'Hobbyhersteller) sowas als Grundmaterial nehmen... k.A.

In Metallbuden kenn ich z.b. Restekisten, wo die HM Fräswerkzeuge bzw Schneidplatten extra gesammelt werden für den 'Schrott'. K.A., wird schon mehr geben als wie für schnödes Eisen...
 
Zuletzt bearbeitet:

wirdelprumpft

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Versteigerungsbedingungen danach wäre ich von einer Insolverzversteigerung ausgegangen
was es mehr oder weniger wohl war so ganz klar ist mir nicht ob der Aktionsanbieter ein Insolvenzverteigerer ist oder nicht.
Bei der Vorgehensweise wäre ich seither von Insolvenz ausgegangen - auch die Artikelbeschreibung ist für mich Typisch Insolverz
Da gilt gekauft wie gesehen / ersteigert da gibt es keine Gewährleistung / Garantie oder sonst was
Die Mitarbeiter bei Abholung können bei dem Zeitfenster nicht diskutieren .
Denke deren Job ist durch das Onlineversteigern noch härter geworden als bei Vor Ort Versteigerungen -
Nur haben die jede Diskussion schon zig mal geführt und das man dann gleich etwas unfreundlich ans Ende springt kann ich nachvollziehen
 

Kerstenk

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Hallo,

nach dem letzten Griff in den Abort hat mir heute ein äußerst lieber Forenkollege 36 Centrofix-Messer aus einer Industrieversteigerung abgeholt.
Nun geht ja keiner davon aus, dass man Einweg-Wendemesser versteigert, wenn die durch sind. Auf den Photos war es nicht eindeutig, also hab ich die für ca. 200€ inkl. allem zzgl. Sprit für Abholung ersteigert:
https://www.troostwijkauctions.com/...ser-set-(hobelmesser)/03-45557-31945-9368884/
Hallo Stefan

ich gehe davon aus das die die nicht zurücknehmen, denn aus dem Text geht nichts über den Zustand hervor, auf das man die festnageln kann.
https://www.woodworker.de/forum/threads/centrofix-messerwelle-erfahrung.15973/ hier gibt es einen Beitrag über Schärfen der Dinger

Ich selber ziehe Terminus Messer seit Jahren mit einem Diamantabziehstein ab, lohnt sich. Auch normale Streifen Hobelmesser in der Maschine, dauert zwei Minuten und die sind wieder deutlich besser.
Würde mir eine Halterung machen, um den Winkel genau einhalten zu können, einen groben und feinen Diamantabziehstein besorgen.
Damit zieh ich z. B. auch die Platten von WPL Oberfräsern immer mal ab, wenn man sie nicht runter wirtschaftet, geht das wunderbar.
 

brubu

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Hallo
Ich frage mich ob die AGB nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen. Darf man falsche Angaben in einem Angebot wirklich von der Haftung ausschliessen? Keine Ahnung, bin kein Jurist und kenne euer Recht nicht. Aus meiner Sicht versuchen (zu) viele Anbieter sich nicht an minimalste
rechtliche Anforderungen zu halten. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter!
Gruss brubu
 

wirdelprumpft

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@brubu die Empfehlung der Positionsbeschreibung der Versteigerungsbedingung ist zu beachten - die AGB sind vermutlich rechtlich haltbar denke das wurde schon überprüft von Käufern teuerer Gegenstände die anhand von Bildern gekauft haben und dann vom tatsächlichen vor Ort überrascht waren -
 

brubu

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Wir wissen es nicht, grundsätzlich würde ich heftig reklamieren ich sei getäuscht worden da Einweghobelmesser zum einmaligen Gebrauch bestimmt seien und damit auch mindestens an der Schneide neuwertige Eigenschaften aufzuweisen haben. Originalverpackung heisst für mich nichts, ich öffne selber immer mehr alle Verpackungen vorbeugend, da man später ein Problem bekommen könnte wenn man die Ware nicht prüft.

Wenn die Messer herumliegen und ev. andere ungünstige Bedingungen, Feuchtigkeit etc. vorherrschen kann es durchaus sein, dass die nicht ganz frisch aussehen. Wir wissen auch nicht wie kulant der Versteigerer ist wenn man heftig reklamiert. Ev. ist es wie bei den Banken, da muss man Stillschweigen akzeptieren, darum hört man von den meisten Fällen nie etwas.

Mal ein anderer sehr grober Vergleich, was erlauben sich die Fluggesellschaften? Allen voran die Swiss und die Lufthansa, wieso braucht es Firmen
wie flightright die ihnen erfolgreich die Nähte ein tun?
Gruss brubu
 

rafikus

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Bei solchen Auktionen wird doch alles verkauft was in dem betreffenden Betrieb "herumliegt". Darunter fällt auch der oben erwähnte Eimer mit gebrauchten Hartmetallwerkzeugen, dessen Inhalt in diesem Betrieb immer regelmäßig als Schrott verkauft wurde. Nun gibt es den eigentlichen Betrieb nicht mehr und der Auktionator sieht einen Eimer mit Hartmetallwerkzeugen welche z.B. als "Posten HM Fräser 2,7kg" in die Auktion kommen. Es wird nicht untersucht in welchem Zustand diese Fräser sind, es wird einfach das ganze Zeug angeboten, welches auf einigen Bildern dargestellt wird. Der potentielle Käufer kann dann für sich entscheiden.
Bei den vorliegenden Bildern der Hobelmesser wäre ich nicht davon ausgegangen, dass es unbenutzte Ware ist. Der Auktionator sah diesen Posten, hat kurz nachgeschaut ob die Anzahl in den Verpackungen stimmt, machte einige Bilder und stellte das Zeug in die Auktion.

Für den Käufer, der auf Neuware gehofft hat, ist es zwar schade, einen Grund für Rücknahme sehe ich aber nicht.
 

predatorklein

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ich gehe davon aus das die die nicht zurücknehmen, denn aus dem Text geht nichts über den Zustand hervor, auf das man die festnageln kann.

Hallo

Seh ich auch so .
Bei Versteigerungen muss ein Termin zur Besichtigung angegeben werden , war ja hier auch der Fall .

Nimmt man den Termin nicht wahr und ersteigert trotzdem , hat man eben Pech gehabt , so blöd das auch ist :emoji_frowning2:

Gruß
 

daTischla

ww-eiche
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So wie @rafikus schreibt.

Bei diesem Unternehmen handelt es sich in erster Linie um einen Insolvenzverwerter.
Unternehmen geht in Konkurs - die Masse wird verwertet - und eben alles was in dem Unternehmen rumliegt wird versteigert "wie gesehen"

Dieses Unternehmen bietet auch den Service von "normalen" Auktionen.
Sprich wenn ich meinen Maschinenpark als Ganzes erneuern will und keine Zeit/Lust habe die alten Maschinen einzeln zu verkaufen oder
dem Händler zu schenken. Oder wenn ich eine komplette Sortimentsbereinigung machen möchte dann lagere ich den Verkauf aus.
 
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