Zwischenprüfung - Bewertungskriterien

uli2003

ww-robinie
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Das ist aber falsch. Wird der Auszubildende nicht spätestens! mit Bekanntwerden der bestandenen Prüfung (oder natürlich vorher) gekündigt, besteht ein neues Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Facharbeitervergütung.
Das war übrigens schon zu meinen Ausbildungszeiten so, und das ist mehr als 25 Jahre her.

Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Ab dem Tag gibt es einen neuen Arbeitsvertrag. Nicht erst ab dem exemplarischen 1.9., denn der Ausbildungsbeginn kann heute der 1.8., auch der 1.9. oder 1.10. sein und hat nichts mit dem Ende der Ausbildung zu tun.

Grüße
Uli
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Ja, so wie Uli sagt ist das schon deutlich über
25 Jahre üblicher Brauch. Keine Kündigung bei
erfolgreicher Prüfung ist gleichbedeutend mit einem
regulären Beschäftigungsverhältnis und den daraus
entstehenden Kündigungsfristen. Bei Nichtbestehen
greifen ja die üblichen Verlängerungsverpflichtungen,
wie sie auch im Ausbildungvertrag hinterlegt worden.

Zur Frage von @hexenzwergin - da noch immer 3 Monate
als Bemessungsgrundlage, juristisch angesetzt werden, ist
es trotzdem Pflicht spätestens 3 Tage nach Bekanntwerdens
der Kündigung diese bei der Agentur anzumelden, wenn es
nicht zu Kürzungen bei den Transferleistungen kommen soll.
Warum da immer noch die 3 Monate in der Kündigung angesetzt
werden müssen verstehe ich auch nicht, ist aber der rechtsgültige
Textbaustein um seiner Sorgfalltspflicht nachzukommen.

Gruss Harald
 

ceto

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etwas neben dem eigtl Thema, ich mische mich nur ein weil ich mich genau darüber bei der Gewerkschaft informiert hatte:
§ 24 BBiG besagt

"Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
stellt man den Lehrling also für zwei Monate befristet an, ist eben auch etwas "ausdrücklich vereinbart".

Komischerweise weiß das von meinen Schulkameraden auch keiner, ist ja doch interessant, wer nach der Prüfung hingeht und einfach weiterarbeitet, ist übernommen :emoji_slight_smile:

Liebe Grüße,
cedric
 

Besserwisser

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Uli und Harald,

ihr macht hier die Pferde scheu! Mit Bestehen der Prüfung endet der AUsbildungsvertrag.
Erst wenn ich den Ex-Azubi am Folgetag einfach weiterbeschäftige (im Wortsinn), dann ist dies gleichbedeutend mit einem schriftlich fixierten (Standard-)Arbeitsvertrag.
Urlaub und Überstundenausgleich muss bis Ende der Lehrzeit genommen sein, es sei denn man vereinbart da vorher etwas anderes.
 

uli2003

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Richtig, so sieht das aus. Und wenn du ihm nicht kündigst, er zur Arbeit antritt, und du bist nicht da...
Dann kommen ein paar Weisungen vom Gesellen, und die Sache ist rund. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

Holzrad09

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hmmm, kündigt man Ihm vorher seinen Lehrvertrag der sowieso ausläuft, oder seinen Arbeitsvertrag, der ja noch gar nicht besteht, oder kündigt man Ihm die allgemeine Beschäftigung im Betrieb mit Ablaufdatum .... ? Reicht es nicht einfach wenn der Azubi weiß, das mit bestandener Prüfung, keine Weiterbeschäftigung im Betrieb möglich ist
mfg
 

Friesenbengel

ww-esche
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Also um mich da mal einzuklinken.

Der Thread sollte mir eigentlich aufzeigen wie die Punkevergabe bei der Zwischenprüfung ist.:rolleyes::emoji_grin::emoji_grin:.

Ist mittlerweile auch egal :emoji_grin:.

Zum umgemodelten Thema...

Bei uns ist es so das mit erfolgreicher Beendigung der Lehre das Lehr bzw. Arbeitsverhältnis beendet ist. Danach findet falls gewollt eine Übernahme in ein reguläresArbeitsverhältnis statt. Mit allen Rechten und Pflichten.

Wie Verträge abgeschlossen werden ist im BGB geregelt. Dnach hat sich jeder in Deutschlnd zu halten!

Bisher habe ich einen schriftlichen Arbeisverttag gehabt. Auf den hätte ich im Nachhinein uch verzichten können aber das ist eine andere Sache

Falls Deine Tochter sich dazu entschliesst dort nicht weiter zu arbeiten Muss sie uf ein Zeugnis besthehen. Das ist wichtig. Auch wichtig ist zu wissen das Sie das Zeugnis ablehnen kan und ein neues (wohlwollendes) fordern kann wenn sich durch das Zeugnis ein Nachteil ergebwn würde.
 

uli2003

ww-robinie
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Der Thread sollte mir eigentlich aufzeigen wie die Punkevergabe bei der Zwischenprüfung ist

Um mal darauf aktuell zurück zu kommen (Fachverband NRW):

10 Punkte Anreißen und Anzeichnen
20 Punkte Maschinenarbeit
10 Punkte Ausführung und Maßgenauigkeit nach Zeichnung
30 Punkte Passen der Verbindungen
10 Punkte Putzen/Schleifen/Oberfläche
20 Punkte Fachgespräch

Zum 'umgemodelten':
Ich weiß grad nicht wie du auf das BGB kommst :emoji_slight_smile: Ist auch egal.

Die Ausbildung ist mit Bestehen der Prüfung beendet.
Findet keine Absprache zwischen Betrieb (Weisungsberechtigtem) und neuem Gesellen statt, UND kommt dieser weiter am nächsten Tag zur Arbeit, wo er weiter beschäftigt wird, entsteht ein neues Arbeitsverhältnis.
Ist es vorher geklärt - alles gut. Wird er nicht eingewiesen und nach Hause geschickt - kein weiteres Arbeitsverhältnis.
Wird er geduldet und eingewiesen = neues Arbeitsverhältnis.

Das wird eher selten sein, kann aber passieren. Daher sollte man dies vorher klären. Es ist ja nicht in jedem Betrieb so, dass der 'Chef' jeden Morgen seine Mitarbeiter kontaktiert.

Grüße
Uli
 

Hexenzwergin

ww-kastanie
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Danke ihr lieben. Jetzt wissen wir ausfühlich bescheid!
Noch hat sie ja 4 Monate bis die Prüfung rum ist und bis dahin wird sich das hoffentlich im Betrieb geklärt haben oder sie vielleicht auch schon was neues gefunden haben.
 

Hexenzwergin

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So das drama mit dem Modell ist geschichte - sie hat es zu Hause gebaut und heute den ersten teil vom Fachgespräch gehabt und was soll ich sagen Note 1 !!! Freu freu freu... so darf es weiter gehen
 

uli2003

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Fachgespräch Teil I ist nur eine Teilnote. Die fließt nachher zu 10% in die Gesamtnote ein.
Aber - was man hat, hat man. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

Friesenbengel

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So das drama mit dem Modell ist geschichte - sie hat es zu Hause gebaut und heute den ersten teil vom Fachgespräch gehabt und was soll ich sagen Note 1 !!! Freu freu freu... so darf es weiter gehen

Bekanntgabe der Teilnote nachdem dieser Prüfungsabschnitt abgelegt wurde?
Find ich eigenartig.

Wie Dem auch sei.

Beste Wünsche aus NF
 
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