Das ist aber falsch. Wird der Auszubildende nicht spätestens! mit Bekanntwerden der bestandenen Prüfung (oder natürlich vorher) gekündigt, besteht ein neues Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Facharbeitervergütung.
Das war übrigens schon zu meinen Ausbildungszeiten so, und das ist mehr als 25 Jahre her.
Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Ab dem Tag gibt es einen neuen Arbeitsvertrag. Nicht erst ab dem exemplarischen 1.9., denn der Ausbildungsbeginn kann heute der 1.8., auch der 1.9. oder 1.10. sein und hat nichts mit dem Ende der Ausbildung zu tun.
Grüße
Uli
Das war übrigens schon zu meinen Ausbildungszeiten so, und das ist mehr als 25 Jahre her.
Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Ab dem Tag gibt es einen neuen Arbeitsvertrag. Nicht erst ab dem exemplarischen 1.9., denn der Ausbildungsbeginn kann heute der 1.8., auch der 1.9. oder 1.10. sein und hat nichts mit dem Ende der Ausbildung zu tun.
Grüße
Uli