Zwischenprüfung - Bewertungskriterien

Friesenbengel

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Wenn hier einer oder vielleicht auch mehrere von euch Prüfer für die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung ist, dann möchte ich denjenigen mal bitten, sich bei mir zu melden via PN.

Ich hab ein paar Fragen.
 

uli2003

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Ich zum Beispiel. Was möchtest du denn wissen, was der Rest der Allgemeinheit nicht wissen darf?

Grüße
Uli
 

Hexenzwergin

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Egal was der Friesenbengel gefragt hat... ich will das auch wissen!
Scherz bei seite. Hätte da auch mal nee Frage zu Bewertung der praktischen Zwischenprüfung. Wieviel abzug gibt es wenn man ein teil zu kurz gemacht hat aber der rest passt?
 

Hexenzwergin

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Hallo Uli,
es wurde ein Klappliegestuhl gebaut und beim Innenrahmen hat sie nachsägen müssen weil es eben schief war. Sie war zu ungeduldig und hatte versucht per Hand zu sägen :emoji_frowning2:
Eigentlich sollte es 762mm lang sein ihrer ist jetzt ca752mm---- leider.
 

uli2003

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Das fällt in das Kriterium 'Ausführung uns Maßgenauigkeit nach Zeichnung', zumindest in NRW.
Somit bist du mit ich meine maximalen 15% Abzug im Rennen, wenn überhaupt kein Maß passt, ODER wenn das Maß für die Verwendbarkeit ausschlaggebend ist.

Wenn es nur dieses eine falsche Maß ist, würde ich - sofern es die Sache nicht unbrauchbar macht - um die 70-80% in diesem Kriterium geben, was am Ende vielleicht 2-3 Punkte am Stück ausmacht.

Grüße
Uli
 

Hexenzwergin

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Danke Uli,
alles andere sah ganz gut aus. Der Stuhl ist brauchbar... nur etwas tiefergelegt :emoji_wink:
Na dann heißt es jetzt erstmal abwarten und Tee trinken. Hängt ja noch nix von ab, nur jetzt heißt es immer schön weiter üben vorallem Geduldigkeit lernen :emoji_open_mouth:
 

Hexenzwergin

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Hallo justus,
ich glaube nicht das es unerkannt bleibt. Da alle Stühle nebeneinander stehen sieht man das die nicht alle gleich sind, also werden sie wohl ordentlich schauen. Und da einer der Prüfer auch ihr Lehrer ist hat er es mitbekommen das sie sich geärgert hat und wird bestimmt schon wissen warum :emoji_frowning2: Na Hauptsache bis zur Gesellenprüfung wird sie geduldiger :emoji_slight_smile:
 

Hexenzwergin

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Gesellenprüfung - dringende Frage

Hallo ihr lieben, jetzt muss ich mich mal wieder melden. Jetzt steht die Gesellenprüfung an. Nächste Woche muss das Modell abgegeben werden. Es ist auch schon zu 1/3 fertig. Jetzt sagte die Chefin meiner Tochter heute das sie das Modell zu Hause bauen soll in der Arbeit hätten sie keine Zeit dafür (jeden Tag sind überstunden angesagt). Ist das echt war das sie das zu Hause bauen muss? Da hat sie ja garnicht die Werkzeuge dazu!
Bitte bitte dringend um Hilfe was wir tun können / müssen
 

chris_maa

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Da die Prüfungen von Bundesland zu Bundesland leichte Unterschiede aufweisen (hier in NRW wird beispielsweise kein Modell gebaut, es werden vor dem Beginn der Arbeiten am Gesellenstück Zeichnungen vorgelegt, die abgenommen werden) mein Tipp, bitte nicht böse sein:

Telefon in die Hand nehmen, zuständigen Lehrlingswart anrufen, fragen! Hier im Forum wirst Du zwar Antworten bekommen, da aber vermutlich keiner der Prüfungskommission angehört die die Prüfung deiner Tochter begleitet, wird keine der Antworten verbindlich sein.

Grüße, Christian
 

Hexenzwergin

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Hallo Christian,
das war jetzt auch mein Plan, den zu Kontaktieren. Mein Kind ist kurz vorm durchdrehen deswegen. Was bin ich froh wenn sie aus dem Betrieb weg ist
 

uli2003

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Der Lehrlingswart muss nicht zwingend Mitglied der Prüfungsausschüsse sein. Kann natürlich. Aber so ist es möglich, dass er über die Prüfung nicht in allen Dingen Bescheid weiß.

Zum Bauen des Modells: Der Prüfungsausschuss hat sicher einen gewissen Spielraum zur Ausführung der Prüfung.
Wir verlangen es nicht, gern gesehen ist es sicher und genau so wenig schädlich für beide Parteien.

Zum Bauen zu Hause: Der Betrieb muss den Auszubildenden zu allen geforderten Teilen der Prüfung freistellen, sowie ihm die Nutzung der dafür erforderlichen Maschinen ermöglichen. Da gibt es keine Ausnahme.
Freistellen heißt: Freistellung von der regelmäßigen Arbeitszeit!

Ich kann natürlich verstehen dass es im Betrieb heiß her gehen kann, wenn Aufträge termingebunden sind. Kenne ich selbst sehr gut. Aber deshalb wird keine Prüfung verschoben, und das ist auch nicht das Problem des Azubis.

Für dich heißt das jetzt: Darauf bestehen, dass das Modell in der Firma gefertigt werden kann, falls Maschinen dazu nötig sind. Es kann sicher eine Einigung getroffen werden, dass dies am Wochenende geschieht, wenn es wirklich im Betrieb so brennt.

Sonst hilft wohl nur ein Anstubser aus der Innung, sprich vom Lehrlingswart.

Grüße
Uli
 

Hexenzwergin

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Hallo Uli,
danke für deine Antwort. Sowas in der Richtung dachte ich mir schon.
Meine Tochter hat jetzt ihrem Lehrer mal eine Nachricht geschrieben mit der bitte das er ihr weiter hilft. Er hat eigentlich einen guten Draht zur Chefin.
Ich finde es halt wirklich schade das so kurz vor ende der Lehrzeit so ein blödsinn passiert. Die Chefin ist wohl "angepisst" da ihr meine Tochter sagte das sie bereits Bewerbungen schreibt da sie sich auf ein "vielleicht kann ich dich übernehmen" nicht verlassen will.
Ich versuche ruhig zu bleiben und mich nicht zu sehr einzumischen... auch wenn es mir sehr schwer fällt.
 

uli2003

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Die Chefin ist wohl "angepisst" da ihr meine Tochter sagte das sie bereits Bewerbungen schreibt da sie sich auf ein "vielleicht kann ich dich übernehmen" nicht verlassen will.

Und das ist auch richtig so. (Ich meine natürlich das Bewerben)

Aber sie soll die Bewerbungen bitte nicht vor der bestandenen Prüfung absenden. Das kann schnell nach hinten losgehen.

Bei mir hat sich einmal ein Prüfungsteilnehmer vor der Prüfung recht überheblich beworben.
Dass ICH ihm die Unterlagen über die nicht bestandene Prüfung überreichen würde, hat er beim Bewerbungsgespräch nicht gewusst...
 

Hexenzwergin

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Hallo Uli,
Aber wenn die Prüfungen rum sind steht sie ja dann auf der Straße, da muss sie sich doch im vorfeld bewerben, oder? Wenn sie erst am 26.7. eine Bewerbung los schickt ist es wohl ehr unwarscheinlich das sie ab 1.8 eine neue Stelle hat :emoji_frowning2:
 

uli2003

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Das stimmt. Aber ohne bestandene Prüfung nutzt das nichts, und Formulierungen wie '..Ausbildung...die ich voraussichtlich mit dem Ablegen der Gesellenprüfung beende..'
sind für einen Betrieb der dringend Mitarbeiter sucht wertlos.
Das mögen meine Kollegen anders sehen, keine Frage - ist nur meine Meinung.

Wenn sie nicht übernommen wird, sollte sie bei Kenntnis dessen schon zur Agentur für Arbeit gehen, damit sie zumindest etwas finanziell versorgt ist.
 

Hexenzwergin

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Da sind wir schon dran. Auch ein Stellengesuch ist schon online. Allerdings braucht sie wirklich dann einen Job, da sie im August auch ausziehen will. Na ich warte einfach mal ab. Jetzt kam gestern der letzte Leistungsstand von der Schule und der war ganz ok für mein empfinden 2,33
Irgendwas wird sich schon finden. Leider gibt es nicht sooo viele offene Stelle in der Arbeitsagentur, das meiste ist über Zeitarbeit :emoji_frowning2: Und das will sie nun nicht umbedingt
 

uli2003

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Nicht in Deutschland.

Der Betrieb muss allerdings bei Bekanntwerden der bestandenen Prüfung die Kündigung aussprechen, wenn er den Azubi nicht übernehmen möchte.
Sonst gilt er als weiterbeschäftigt, mit allen Fristen die da so entstehen.

Grüße
Uli
 

Hexenzwergin

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Hallo Uli, verstehe ich das richtig? Wenn die Ergebnisse vorliegen muss die chefin ihr Kündigen? Kündigungsfrist? Und was ist wenn sie noch urlaubsanspruch hat? Welche bezahlung bei weiterbeschaftigung lehrling oder gesellengehalt.... wenn nix besprochen oder gekündigt ist? Fragen über fragen
 

ChristophW

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Leider gibt es nicht sooo viele offene Stelle in der Arbeitsagentur, das meiste ist über Zeitarbeit :emoji_frowning2: Und das will sie nun nicht umbedingt
Es geht wohl eher darum nicht irgendwelche Sperren zu erhalten, wenn man nicht rechtzeitig Bescheid gibt das man arbeitslos werden KÖNNTE. Informieren ist da nie verkehrt, das heißt nicht das man zwangsvermittelt wird.

Allerdings braucht sie wirklich dann einen Job, da sie im August auch ausziehen will.
Manchmal muss man sich auch etwas nach den begegbenheiten richten, nur vom wollen wird's nicht automatisch gerade am Anfang des Berufslebens sollte man erst mal es etwas langsamer angehen lassen mit dem Haus, dem Auto und der Yacht :emoji_grin:
 

Hexenzwergin

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Hallo Läubi, ja das mit der Meldung ist schon klar. Werden wir auch am WE online schon mal machen dann wollen die ja eh einen Termin ausmachen. Das mit dem Ausziehen ist schon beschlossen, sie hat ja eine netter Vermieterin die es mit der Mietzahlung nicht ganz so eng sieht :emoji_slight_smile: die liebe Mami halt :emoji_slight_smile: Ich bin fest davon überzeugt das sich schon alles irgendwie fügen wird :emoji_slight_smile: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
 

Holzrad09

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In meinem Fall wurde aus einem Lehrvertrag, ein Arbeitsvertrag. Verstehe nicht wieso man einen Azubi kündigen muss, wenn der Lehrvertrag beendet ist, und kein Arbeitsvertrag zu Stande kommen soll, dann ist doch eh alles erledigt :rolleyes:
ist aber auch schon 25 Jahre her bei mir, weiß nich wie das heutzutage gehandhabt wird
 

weissbuche

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Hallo,
das sehe ich genauso. Bei uns beginnt die Ausbildung am 01.09. und endet am 31.08., somit endet auch das Arbeitsverhältnis am 31.08.. Wird die Prüfung vor dem 31.08. bestanden, hat der Lehrling einen Anspruch auf Gesellenlohn ( mit dem Tage der bestandenen Prüfung ), aber auch keinen Anspruch auf die Übernahme. Will der Chef ihn übernehmen, muß es ab dem 01.09. einen Arbeitsvertrag geben. Besteht er die Prüfung nicht, muß der Meister ihn 1/2 Jahr wieter
lernen lassen ( bis zur Winterprüfung).
Gruß aus der Heide, der Lüneburger
Eckard
 
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