Der Lehrlingswart muss nicht zwingend Mitglied der Prüfungsausschüsse sein. Kann natürlich. Aber so ist es möglich, dass er über die Prüfung nicht in allen Dingen Bescheid weiß.
Zum Bauen des Modells: Der Prüfungsausschuss hat sicher einen gewissen Spielraum zur Ausführung der Prüfung.
Wir verlangen es nicht, gern gesehen ist es sicher und genau so wenig schädlich für beide Parteien.
Zum Bauen zu Hause: Der Betrieb muss den Auszubildenden zu allen geforderten Teilen der Prüfung freistellen, sowie ihm die Nutzung der dafür erforderlichen Maschinen ermöglichen. Da gibt es keine Ausnahme.
Freistellen heißt: Freistellung von der regelmäßigen Arbeitszeit!
Ich kann natürlich verstehen dass es im Betrieb heiß her gehen kann, wenn Aufträge termingebunden sind. Kenne ich selbst sehr gut. Aber deshalb wird keine Prüfung verschoben, und das ist auch nicht das Problem des Azubis.
Für dich heißt das jetzt: Darauf bestehen, dass das Modell in der Firma gefertigt werden kann, falls Maschinen dazu nötig sind. Es kann sicher eine Einigung getroffen werden, dass dies am Wochenende geschieht, wenn es wirklich im Betrieb so brennt.
Sonst hilft wohl nur ein Anstubser aus der Innung, sprich vom Lehrlingswart.
Grüße
Uli