Wie verhalten?

elchimore

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Hallo Roland,
da dein Post sich mit meinem letzten überschnitten hat, nochmal an dich direkt :emoji_wink:
Ich verstehe deine Aufregung. Ich habe allerdings Ulis 3 Tage so verstanden, dass wenn du jetzt die Keule rausholst das ganze nicht die rechtlichen Fristen einhalten würde. Implizit hast du den Verkäufer doch aufgefordert innerhalb von 3 Tagen etwas zu tun, nämlich zu antworten! Zumindest klang die Erwartung bei dir durch das er es hätte tun sollen. ALlerdings wenn dir das alles zu wieder ist, schick den Krempel zurück und verbuch die Versandkosten entweder als Lehrgeld oder geh den beschwehrlichen Weg der (rechtlichen) Keule. Allerdings hast du dann auch die Chance vertan, dort nocheinmal etwas einzukaufen oder auf Kulanz zu hoffen. Nocheinmal, ruf am Montag dort an und versuche das vernünftig zu klären. Schlägt das fehl, dann ist es nicht schade um diese Geschäftsbeziehung.
Ich möchte dich hier nicht persönlich angreifen, ich habe allerdings in solchen Situationen auch schon ein paar mal überreagiert, manche ließen sich noch zur Zufriedenheit beider Seiten klären, bei anderen war wiederum (auch dank meiner Reaktion) der Zug dann abgefahren.
Um es noch einmal klarzustellen, ich möchte hier in keinster Weise die schwarzen Schafe des Onlinehandels decken.
GRüssle aus dem Schwarzwald
Micha
 

Mitglied 59145

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Es kann viel passieren.....

Ich habe neulich statt einer Zinkwanne 200 Backsteine geliefert:mad:.
Zum Glück habe ich den Kunden mit den Backsteinen nicht erreicht, sonst hätte der jetzt die Wanne.

Es kann also einfach ein Missgeschick sein. Oder grade nicht Lieferbar und liefert das gewünschte natürlich nach.

Wer weiß.....

Gruss
Ben
 

uli2003

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@tract

Bitte nicht zerreißen was ich sage. Im Metallbau sind es oft Fixmaße, eine M10 Schraube nützt nix wenn ich M12 benötige.

Im Holzbereich - kann - und das sagte ich auch so, das kleinere Maß ausreichen. Das muss nicht immer, schon klar.
In diesem Fall vermutlich! ein Versuch des Verkäufers, und damit sich der Kunde nicht benachteiligt fühlt, gab es eine zweite dazu.
Zum Riss wurde genug gesagt.
Toleriert der Käufer die alternative Lieferung, ist alles O.K.

Wie oft bekomme ich, wenn ich 2 Stck. 60cm breite Bohlen bestelle 4 x 30, oder 3 x 45cm geliefert?
Das ist absolut Usus. Wenn ich es nicht in der Form verarbeiten kann, geht's zurück. Dafür muss
ich dann aber auf Passendes warten.

So und nicht anders war das gemeint. Eine Kantel aus Holz ist kein Halbzeug.

@Roland

Ich habe dir keine 3-Tagesfrist angedichtet. Andere haben nach den von dir genannten 3 Tagen schon mit Kanonen geschossen.

An ein Missgeschick glaube ich bei dieser Geschichte nur bei dem Riss.

Grüße
Uli
 

ChrisOL

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Ich wünsche allen Woodworkern, sowohl auf der Verkäufer - als auch auf der Käuferseite noch einen schönen Feiertag.

Feiertag? Es gibt auch noch Gegenden in denen ganz normal gearbeitet wird.
Hier im Norden gibt es gefühlt nur Ostern und Weihnachten, sonst wird geackert :emoji_wink:

Grüße
Christoph
 

tract

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@tract
Bitte nicht zerreißen was ich sage.

ich denke nicht das ich das habe

Im Holzbereich - kann - und das sagte ich auch so, das kleinere Maß ausreichen. Das muss nicht immer, schon klar.
In diesem Fall vermutlich! ein Versuch des Verkäufers, und damit sich der Kunde nicht benachteiligt fühlt, gab es eine zweite dazu.
Zum Riss wurde genug gesagt.
Toleriert der Käufer die alternative Lieferung, ist alles O.K.

Wie oft bekomme ich, wenn ich 2 Stck. 60cm breite Bohlen bestelle 4 x 30, oder 3 x 45cm geliefert?
Das ist absolut Usus. Wenn ich es nicht in der Form verarbeiten kann, geht's zurück. Dafür muss
ich dann aber auf Passendes warten.

So und nicht anders war das gemeint. Eine Kantel aus Holz ist kein Halbzeug.

im übertragenem Sinn ist eine Kantel ein Halbzeug.
Metall-Halbzeuge sind z.B. Bleche, Rund- oder Flachstahl
Dabei handelt es sich um Produkte, die in ihrer Grundform soweit aus Rohmaterialien hergestellt wurden, das sich die notwendigen Arbeitsschritte zur Fertigung von Endprodukten erheblich verringert.
Was ist ein Halbzeug?*| aluservice.de
Es sind 'Halbfertigprodukte'; ein Holzstück in bereits quadratischem oder rechteckigem Querschnitt ist das auch. In dieser Form wächst Holz nicht, d.h. das Stück wurde bereits aus dem Rohmaterial, dem Baumstamm, herausgearbeitet und getrocknet (so wie z.B. ein Stück Stahl aus einer Bramme zum Flachstahl gewalzt wurde)

Wenn Du bei einer Bestellung von 60cm-Bohlen schmalere Streifen mit einer Gesamtbreite von 60cm bekommst und Dich damit zufrieden gibst:
selbst Schuld :emoji_wink:

Bei preisgünstiger Schalung wäre das die nochmals günstigere Variante und nennt sich dann 'fallende Breiten' - wird Schalung jedoch z.B. mit einer Breite von 12cm oder 18cm angegeben, bzw. vereinbart, haben die einzelnen Bretter auch alle je 12cm oder 18cm breit zu sein.

Wenn der Händler bei Deiner Bestellung 'Bohle 60cm breit' es also mit 'fallenden' Breiten probieren darf, dann bist Du natürlich ein 'guter' Kunde, schließlich wird er schlechter verkaufbare, bzw. günstigere Ware an Dich los.
Je breiter das Holzstück, desto schwieriger wird es Stämme zu finden, die das in einem Stück hergeben; desto höher auch durch das kleiner werdende Angebot der Preis.
Andere Kunden (der Normalfall) werden sagen: 60cm breite Bohle bestellt, also will ich sowas auch geliefert bekommen.

In der Bestellung war z.B. auch Zwetschge dabei - in dem Fall dürfte die Rissfreiheit mit größer werdendem Querschnitt ein Problem sein; dadurch steigt dann der Preis.

Auch die Annahme, die hier geäußert wurde, es könne sich um ein Versehen handeln.
Ich weiß ja nicht: wenn statt einem Stück 50x50 zwei Stücke 40x40 im Paket liegen - kann man sich so vertun?

Ich denke auch, wenn man Kanteln verkauft, hat man als Zielgruppe Leute die weder Brennholz möchten, noch 'Schwimmer' bauen möchten (also Holz wegen des Auftriebs in Wasser kaufen).
Diese Käufergruppe ist sicher ohnehin schon etwas pedantischer, was die Qualität und Maße der Ware anbelangt; weil diese daraus ja normalerweise etwas 'spezielles' fertigen möchte. Da sollte ein Händler von 'Volumenverkauf' besser Abstand nehmen, möchte er keinen Ärger.


Und die Kritik, wenn nach 3 Tagen noch keine Reaktion auf eine Mail vorliegt, mit der man einen abweichenden Artikel bemängelt und jetzt einen 'Fall' öffnet, verstehe ich nicht.
Denn ab diesem Öffnen hat der Käufer noch satte 10 Tage Zeit darauf zu reagieren.
D.h. im Zweifelsfall hängt man insgesamt zwei Wochen in der 'Schwebe'.
 

uli2003

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dann bist Du natürlich ein 'guter' Kunde, schließlich wird er schlechter verkaufbare, bzw. günstigere Ware an Dich los.

Nicht so ganz. Zum einen weiß mein Lieferant, dass ich niemals eine 60 cm Bohle ohne sie aufzutrennen am Stück lassen würde. Zum anderen passt er der Preis an, wenn die Lieferung schmaler ist. Meistens ist sie dann sogar sauberer, darauf wird geachtet.

Wir wissen nicht wie es in diesem Fall war, ich würde den Verkäufer einfach anrufen und fragen. :emoji_slight_smile:

Denn ab diesem Öffnen hat der Käufer noch satte 10 Tage Zeit darauf zu reagieren.

Sicherlich. Aber das Öffnen des Falls ist schon eine Art Mahnverfahren. Denn du setzt ihm eine fremde Frist mit ganz bestimmten, finanziellen Konsequenzen.
Das hat nichts mehr mit einer Mängelrüge gemein, wird aber zum Druck ausüben sicher gern gemacht - und daran erkennt man es schon.

Grüße
Uli
 

D-harry

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Das ist nicht vergleichbar, denn man kennt sich, und kann einander Einschätzen. Bei Unbekannten Geschäftspartnern geht so etwas schnell schief.

Üblicher Weise ist die Frist zur Nacherfüllung 14 Tage. Die Fristen für Paypal & Co sind mit Absicht kürzer.
 

WinfriedM

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Was ist denn nun draus geworden? Verkäufer schonmal telefonisch kontaktiert? Oder hat er sich per Mail gemeldet?
 

lunateide

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Hallo,

Verkäufer signalisiert Bereitschaft zu gütlicher Einigung; ich auch.
Noch kein konkretes Ergebnis, müssen warten bis Montag.

Gruß
Roland
 

tract

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Sicherlich. Aber das Öffnen des Falls ist schon eine Art Mahnverfahren. Denn du setzt ihm eine fremde Frist mit ganz bestimmten, finanziellen Konsequenzen.
Das hat nichts mehr mit einer Mängelrüge gemein, wird aber zum Druck ausüben sicher gern gemacht - und daran erkennt man es schon.

und?
Hier nochmal die Vorgehensweise:
Wie gehe ich vor, wenn beim Kauf oder bei der Rückgabe etwas schiefgegangen ist?
ich finde 10 Tage sind ausreichend Zeit für einen Verkäufer zu reagieren und sich zu einigen - wenn dann keine Einigung, dann prüft eBay und entscheidet.
Und das dadurch etwas Druck ensteht, sich mit dem unzufriedenen Käufer zu einigen, ist auch o.k.

Du mußt das mal aus einer anderen Sichtweise sehen: warum verkauft man bei eBay?
Weil man viele potentielle Kunden erreicht und durch die Vorkasse sicher an sein Geld gelangt, denn auch als Verkäufer profitiert man ja vom System eBay.
Mache ich bei diesem System freiwillig mit, akzeptiere ich auch dessen Regeln - mit den u.U. daraus resultierenden Konsequenzen.

Der Verkäufer hat in diesem System ja das Geld im Voraus erhalten und kann es umgehend verwenden;
entspricht der überlassene Artikel aber nachweislich nicht der Beschreibung, kann der Käufer den Gegenwert seines gezahlten Geldes evtl. nicht verwenden und muß sich zusätzlich auch noch darum kümmern (Zeit investieren: Texte schreiben, hinterhertelefonieren)
Im umgekehrten Fall (Käufer zahlt nicht), besitzt man ja noch die Ware, hat somit einen begrenzten Schaden, da man der Gegenseite ja noch nichts gegeben hat.
 

ölfisch

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Wie oft bekomme ich, wenn ich 2 Stck. 60cm breite Bohlen bestelle 4 x 30, oder 3 x 45cm geliefert?
Das ist absolut Usus.

Hm...das wäre mir neu.
IdR wird ja nach m3 bestellt aber wenn man angibt "Muss xyz breit sein" gibts da auch kein "wir ham da mal was anderes geliefert".

Das wäre ja was... Und führt wohl möglich noch zu: NB bestellt und Buche wird geliefert?
Insbesondere der Versandhandel scheint dort die Servicewüste zu sein. Hatte ich auch schon dass Sachen nicht mitgeliefert wurden und man dem Händler aus der Nase ziehen musste wann die Sachen denn nachgeliefert werden.


PS: Im übrigen würde ich mir als Handwerker keine 3 (Werk) Tage zeit lassen um eine Rückmeldung abzugeben und wenn es nur ein "ich melde mich die Tage" ist.

Gruß M.
 

uli2003

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@ölfisch
Genau so ist es. Wenn der Händler weiß worum es geht, lässt sich das ganz schnell und kurz klären. Wenn es nicht passt, wird getauscht - und gewartet.

@tract
Druck entstehen zu lassen ist meist ein einseitiges Ziel. Das sollte innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht geschehen, sondern behindert nur.
Deine anderen Argumente sind zweiseitiger Natur - warum verkaufe ich da beinhaltet auch warum kaufe ich da. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

tract

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@tract
Druck entstehen zu lassen ist meist ein einseitiges Ziel. Das sollte innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht geschehen, sondern behindert nur.

sorry - aber das kann nur jemand sagen, der nicht auf Geld oder Ware angewiesen ist

Oft wird, wenn es darum geht wann man eine Zahlungserinnerung senden soll (aus Verkäufer-/Dienstleistersicht), argumentiert: bei einem 'guten' Kunden kann man schon mal flexibler sein, usw.
Nein, falsch: ein wirklich 'guter' Kunde zahlt sofort

Und im umgekehrten Fall ist es ebenso: ein guter und seriöser Verkäufer sendet Ware welche dem Angebot entspricht und meldet sich umgehend - und wenn nach drei Tagen keine Antwort kommt, dann ist es vollkomen o.k., wenn man das Angebot des Marktplatzbesitzers in Anspruch nimmt.

Je länger irgendwelche Zahlungen dauern und je schlechter die Lieferungen ablaufen, desto stärker wird das Gesamtsystem ausgebremst.

Ich denke auch, das Du ölfisch's Aussage mißverstanden hast:
Wenn die Bestellung - in diesem Fall das Angebot (und ja sogar die Rechnung) klar definierte Abmessungen beinhaltet/ausweist, muß der bezahlte Lieferant sich an diese Vorgaben halten.
Alles andere ist eine eindeutige Falschlieferung - ohne 'Wenn' und 'Aber'
Und da gibt es nur zwei Varianten: a) Geld zurück oder b) die bestellte Ware liefern und die falsch gelieferte ggf. zurücknehmen.

Wenn in einem solchen Fall von mir jemand bereits Geld erhalten hat, dann fange ich auch an, diesem bereits nach kurzer Zeit Druck zu machen.

Ich zahle umgehend oder gar im Voraus, also erwarte ich im Gegenzug auch genau die Sachen in der Form wie sie ausgeschrieben waren - und nicht irgendwelche Varianten, von dem der Verkäufer meint, ich würde damit auch zurechtkommen.
Das hat er nicht zu entscheiden, er hat lediglich exakt das rauszugeben, wofür ich bezahlt habe.

Falls Du das anders siehst, dem bereits bezahlten Lieferanten irgendwelche Varianten zugestehst, bei Nichtgefallen diese Varianten gerne wieder zurückschickst und auch noch irgendwelche gezetzlichen Fristen abwartest ... ich hatte ja geschrieben: Du bist aus Sicht eines solchen Lieferanten ein wirklich guter Kunde:

Der Uli hat eine 600er Bohle bestellt und bezahlt ? - ach' schau erstmal hinten in der Ecke ob Du mit zwei/drei schmaleren Stücken auch auf die Breite kommst; vielleicht gibt er sich damit ja auch zufrieden. Dann werden wir den Kleinkram für gutes Geld los. Falls er das nicht will, wird er sich schon melden - aber dann haben wir noch ordentlich Zeit was zu besorgen. Laß' die vorhandenen 600er lieber im Lager, damit wir andere Kunden beliefern können, die genau das wollen, was sie bestellt und bezahlt haben
und so hast Du Dein 'Image' dort weg.
Blöd, wenn Du jedoch für Deinen Kunden eine 600er benötigst und dieser bei Dir anfängt zu nörgeln, warum das denn so lange dauert.
Denn der wird evtl. daraus Konsequenzen ziehen und das nächste jemanden anderes den Auftrag vergeben.
So entsteht Dir aus Deiner freundlichen Kulanz ein Nachteil.

Und genau so ist das auch in diesem Fall, bräuchte der Roland die 50er Kanteln für eine gewerbliche Weiterverarbeitung.
Dann kommt es durch die träge Rückmeldung und Falschlieferung zu langer Verzögerung - in der Summe werden es sicher auch 10 Tage werden, wenn ich es richtig verstanden habe, bis er das bekommt, was er bestellt hat.
Und selbst im privaten Bereich kann das sehr ärgerlich sein, wenn man z.B. Di./Mi. was bestellt, was man in der darauffolgenden Urlaubswoche verarbeiten möchte - aber wegen unseriöser Vorgehensweise, in Verbindung mit träger Reaktion des Verkäufers, erst noch eine weitere Woche später erhält.

Und auch das Argument mit 'manche Händler lesen Mails ...', besser anrufen, zieht nicht bei jemanden, der über das Internet, bzw. eBay verkauft.
Wie ich geschrieben hatte: manchmal ist ein Rechner auch defekt und jemand ist krank.
Aber drei Tage Wartezeit sollten, sofern es sogar ein gewerbl. Verkäufer gewesen ist, ausreichend sein.

.
 

elchimore

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sorry - aber das kann nur jemand sagen, der nicht auf Geld oder Ware angewiesen ist
das kann nur jemand sagen der nicht aus der Praxis kommt :emoji_wink: Wenn du ihm das Messer auf die Brust setzt, wird er wahrscheinlich auch nicht mehr an einer gütlichen Einigung interessiert sein, sondern auch auf stur schalten. Dann mahlen eben die Mühlen der Ebay Mühle..... du hast dann vielleicht dein Geld zurück, aber die benötigte Ware immer noch nicht.

Oft wird, wenn es darum geht wann man eine Zahlungserinnerung senden soll (aus Verkäufer-/Dienstleistersicht), argumentiert: bei einem 'guten' Kunden kann man schon mal flexibler sein, usw.
Nein, falsch: ein wirklich 'guter' Kunde zahlt sofort

Und im umgekehrten Fall ist es ebenso: ein guter und seriöser Verkäufer sendet Ware welche dem Angebot entspricht und meldet sich umgehend - und wenn nach drei Tagen keine Antwort kommt, dann ist es vollkomen o.k., wenn man das Angebot des Marktplatzbesitzers in Anspruch nimmt.

Grundsätzlich möchte ich dir was die theoretischen Ideale einer Käufer/Verkäuferbeziehung angeht recht geben, deine 3 Tages Frist verstehe ich allerdings nicht ganz.

....
Und genau so ist das auch in diesem Fall, bräuchte der Roland die 50er Kanteln für eine gewerbliche Weiterverarbeitung.
Dann kommt es durch die träge Rückmeldung und Falschlieferung zu langer Verzögerung - in der Summe werden es sicher auch 10 Tage werden, wenn ich es richtig verstanden habe, bis er das bekommt, was er bestellt hat.
Und selbst im privaten Bereich kann das sehr ärgerlich sein, wenn man z.B. Di./Mi. was bestellt, was man in der darauffolgenden Urlaubswoche verarbeiten möchte - aber wegen unseriöser Vorgehensweise, in Verbindung mit träger Reaktion des Verkäufers, erst noch eine weitere Woche später erhält.
Wenn Roland die Kanteln gewerblich dringend bräuchte, würde er nicht bei einem unbekannten Ebay Händler kaufen, sondern bei seinem (lokalen) Stammhändler, der seine Ansprüche und Bedürfnisse kennt (in diesem Fall, ich brauch keine kleineren Teile liefern). In dem Fall wäre eine solche Bestellung bei einem unbekannten Ebay Händler reinstes Lotto und das kann ich als Geschäftsmann nicht tragen.

Und auch das Argument mit 'manche Händler lesen Mails ...', besser anrufen, zieht nicht bei jemanden, der über das Internet, bzw. eBay verkauft.
Wie ich geschrieben hatte: manchmal ist ein Rechner auch defekt und jemand ist krank.
Aber drei Tage Wartezeit sollten, sofern es sogar ein gewerbl. Verkäufer gewesen ist, ausreichend sein.

.

Tja wir sehen ja hier im Forum oft genug wie schnell aneinander vorbei geschrieben wird. Da kommst du tatsächlich im direkten telefonischen Gespräch schneller und besser zum Ziel. Ich sehe ein, dass bei solchen onlinegeschäften 3 Tage Wartezeit auf eine antwort lange sein können, aber das ist deine Einstellung, versuch die mal deinem Gegenüber aufzudrücken. Nicht jeder ist schon in der jetzt sofort alles gleich Internetzeit angekommen. Was bieten denn für Händler bei Ebay an? Entweder sind es kleine ein Mann Kleinstunternehmen, die versuchen sich damit überhaupt erst einen Absatzmarkt zu schaffen, die allerdings meisst auch nicht die Struktur haben, um ein von dir gefordertes Beschwerdemanagement zu unterhalten. Die großen, die schon einen Onlineshop haben, haben meisst auch die Strukturen, um so etwas besser abzufedern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei den kleinen, oft guten Support gibt wenn du anrufst, denn es sind oft Freaks (positiv) auf ihren Gebiet, die sich dort super auskennen, aber bei den Umgangsformen (auch den ungeschriebenen) des Internets vielleicht nicht ganz so fit sind. Es gibt natürlich auch Händler die versuchen dir mit völliger Absicht Schrott anzudrehen, da kauft man dann einmal und nie wieder. Nur willst du das an einer nicht eingehaltenen 3 Tages Antwortsfrist festmachen?
Entweder wir schaffen es auch hier gerade grandios aneinander vorbei zu schreiben, oder haben eben sehr gegensätzliche Auffassungen wie man mit Kunden umgehen muss/darf/soll.
In diesem Sinne ein schönes Restwochenende
Micha
 

zehlaus

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im Norden
Ich finde es sehr interessant welchen Verlauf die Frage von lunateide/Roland erzeugt hat. Es wurde hineinkonstruiert dass die Ware über ebay gekauft wurde, das steht jedoch nirgendwo, wurde auch nicht verneint. Weiterhin wurde dem Verkäufer böse Absicht, Hinterlist usw. unterstellt, auch dahingehend, dass er diese Falschlieferung als Test benutzt hat um den Kunden auch beim nächsten Mal schlecht zu behandeln.

Selbst nachdem der Themenstarter geschrieben hat, dass ein Kontakt stattgefunden hat und beide Seiten an einer gütlichen Einigung interessiert sind wird nicht aufgehört.

Jetzt mal meine Fragen:

Habt ihr noch nie einen Fehler gemacht? Ich schon.
Ist es immer möglich, bzw. auch notwendig immer sofort auf alle Dinge zu reagieren? Meiner Meinung nach nicht, auch wenn es erstrebenswert ist und sich "eigentlich im Geschäftsbetrieb so gehört".

Der Weg ein persönliches Gespräch zu suchen und der Gegenseite eine Chance zur Regelung der Angelegenheit zu geben ist wirklich meist der bessere Weg, hat ja scheinbar auch in diesem Falle wohl geklappt.

Also Ruhe einkehren lassen und auf die Antwort von Roland warten: "Es ist alles geklärt, der Verkäufer hat mir noch einen Bonus als Entschuldigung zukommen lassen :emoji_wink:"

P.S.: Ich warte auch seit einigen Tage auf eine Lieferung, der Versender sitzt in dem Teil Deutschlands welches in der letzten Woche durch einen Feiertag und einen Brückentag lahmgelegt wurde, wir hier im Norden haben ganz normal weitergemacht :emoji_grin:, ...
 

tract

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Wenn du ihm das Messer auf die Brust setzt, wird er wahrscheinlich auch nicht mehr an einer gütlichen Einigung interessiert sein, sondern auch auf stur schalten. Dann mahlen eben die Mühlen der Ebay Mühle..... du hast dann vielleicht dein Geld zurück, aber die benötigte Ware immer noch nicht.

was hier für seltsame Einstellungen vorhanden sind: erstaunlich!

Kommt man also als Kunde als Bittsteller:
1) Geld im Voraus bezahlen
2) hinnehmen das man nicht die ausgeschriebene Ware erhält
3) nur nicht den klaren Sachverhalt der Falschlieferung zu streng kritisieren, damit man ja nicht den Verkäufer vergrault

Hallo? :emoji_wink:

deine 3 Tages Frist verstehe ich allerdings nicht ganz.

es ist keine Frist.
Die Rede war lediglich davon, ab wann man, wenn der Verkäufer auf eine Mail nicht reagiert, über eBay die Sache laufen läßt.
Ich halte 3 Tage für o.k. - aber hätte es auch (ich erwähnte es) vom Rest der Lieferung (Qualität/Verpackung) abhängig gemacht, wie tolerant ich reagiere.

Damit die dem Verkäufer dann eine 10 Tage-Frist geben, damit sich der unzufriedene Käufer und Verkäufer miteinander einigen können.

Je länger man mit der Meldung wartet, desto mehr verschiebt sich somit der Zeitpunkt in die Zukunft, wo man tatsächlich dem Händler Stress machen kann.

Warum wird hier eigentlich immer davon ausgegangen, das Verkäufer ja soooo arm dran sind, daß man sie nur mit Glacéhandschuhen anfassen darf?
Was ist denn, wenn der Händler eben nicht der ach so liebe Mensch ist, sondern jemand ist, der wissentlich Sachen einstellt, die er nicht hat und darauf hofft, daß Käufer seine 'Varianten' hinnehmen?


Wenn Roland die Kanteln gewerblich dringend bräuchte, würde er nicht bei einem unbekannten Ebay Händler kaufen, sondern bei seinem (lokalen) Stammhändler, der seine Ansprüche und Bedürfnisse kennt (in diesem Fall, ich brauch keine kleineren Teile liefern). In dem Fall wäre eine solche Bestellung bei einem unbekannten Ebay Händler reinstes Lotto und das kann ich als Geschäftsmann nicht tragen.

aha - und wie wird kommt man zu einem 'Stammhändler'? :emoji_wink:
Abgesehen davon sind Händler für diese Artikel nicht einfach lokal zu finden.
Und überhaupt: wenn ich so anfange, dann kann man praktisch jegliches Geschäft über das Netz vergessen.
Es ging doch auch nicht um dringend, sondern lediglich um 'zeitnahe' Abwicklung.


Da kommst du tatsächlich im direkten telefonischen Gespräch schneller und besser zum Ziel. Ich sehe ein, dass bei solchen onlinegeschäften 3 Tage Wartezeit auf eine antwort lange sein können, aber das ist deine Einstellung, versuch die mal deinem Gegenüber aufzudrücken. Nicht jeder ist schon in der jetzt sofort alles gleich Internetzeit angekommen.

wenn man also bei eBay verkauft, ist man nicht in der Internetzeit angekommen?
Interessante These - aber über Paypal das Geld sofort erhalten ist schon toll.

Auch hier:
wenn ich in ein System einsteige, dann muß ich mich den Regeln und Gegebenheiten anpassen.
Wenn ich die Vorteile davon nutze, dann muß ich mich auch bei den für mich unvorteilhaften Dingen arrangieren.
Nur Rosinen herauspicken gilt nicht.

Und sollte der Verkäufer Druck durch die eBay-Benachrichtigung, inkl. der eingeräumten 10Tage Zeit, empfinden - nun, hat vielleicht einen positiven Lern-Effekt:
daß man in Zukunft gewissenhafter das ins Paket hineinpackt, was man angeboten und Geld erhalten hat
 

uli2003

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was hier für seltsame Einstellungen vorhanden sind: erstaunlich!

@tract
Es ist doch gar nicht so, dass ich oder wir nicht verstehen was du meinst und möchtest.
Idealerweise läuft ein Vertrag so ab, wie du es dir vorstellst. Wenn etwas nicht so ist wie erwartet (wobei ich immer noch seitens des Verkäufers vom von mir beschriebenen Verhalten ausgehe), hat man natürlich das Recht der Erfüllung seines Kaufvertrags.
Ob das Verhalten des Verkäufers nun ganz streng gesehen richtig ist, oder ob man da vielleicht mit einem Telefonat binnen Minuten eine Lösung finden kann, steht hier weniger zur Debatte, als mit größtmöglichem Zwang möglichst schnell sein Recht zu bekommen - oder auch nicht mehr so schnell.

Holz ist kein Metall. Wenn Roland jetzt aus dem Angebot der 50/50 Kanteln, eben weil es nur dieses Maß bei dem Verkäufer gibt, 35er Teile drehen möchte, wäre das kaum ein Problem.
Wenn er ein größeres Maß benötigt, geht das nicht. Natürlich hat er das Recht auf eine Ersatzlieferung, u.U. mit längeren Wartezeiten weil es gerade nicht vorrätig ist.

Ein Telefonat hätte diesen jetzt 3-seitigen Thread extrem verkürzt.

Ich bin da sicher nicht der von dir beschriebene ideale Kunde, und werde auch nicht vereimert von meinen Lieferanten. Nur wenn er gut ist, dann reicht ihm mein Anforderungsprofil um ggf. von der Bestellung zu meiner Zufriedenheit etwas abweichen zu können.
Das hat oft einen Zeitvorteil, und wenn ich etwas ganz spezielles benötige, was gewisse Maße zwingend einhalten muss, dann sage ich das und es wird auch so geliefert.

Grüße
Uli
 

Holz-Christian

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Ich finde auch bedenklich wie hier mancher gleich die große Keule gegen Lieferanten/ Verkäufer rausholt.

Schief gehen tut immer mal was, wenn ich dem Händler ein paar Tage zum reagieren einräume bin ich noch lange kein Bittsteller.
Wenn sich jemand wirklich nicht im passablen Rahmen kümmert wird da halt nichts mehr gekauft.(passabler Rahmen heisst für mich Ich bin nicht der einzige Kunde für den Händler, er hat auch noch mit anderen zu tun.)
Es dauert in der Regel aber nicht lange bis jemand mit neuen Konditionen angekrochen kommt.:emoji_grin:

Ein bisschen weniger Egoismus würde allen gut tun.:emoji_wink:

Gruss Christian.
 

tract

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Ob das Verhalten des Verkäufers nun ganz streng gesehen richtig ist, oder ob man da vielleicht mit einem Telefonat binnen Minuten eine Lösung finden kann, steht hier weniger zur Debatte, als mit größtmöglichem Zwang möglichst schnell sein Recht zu bekommen - oder auch nicht mehr so schnell.

Problem bei Telefonaten:

- man 'erwischt' den Angerufenen nicht oder zum ungünstigen Zeitpunkt
(aus diesem Grund maile ich z.B. lieber)

- man hat nichts in der Hand
(gerade in diesem Punkt hat man den Vorteil, wenn verschiedene Ansichten über eBay laufen. Dann kann später nicht gesagt werden, dieses oder jenes hätte man doch anders ...)


Wenn Roland jetzt aus dem Angebot der 50/50 Kanteln, eben weil es nur dieses Maß bei dem Verkäufer gibt, 35er Teile drehen möchte, wäre das kaum ein Problem.
Wenn er ein größeres Maß benötigt, geht das nicht. Natürlich hat er das Recht auf eine Ersatzlieferung, u.U. mit längeren Wartezeiten weil es gerade nicht vorrätig ist.

genau das ist der Punkt:

wenn der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefern kann, dann muß er sich mit dem zahlenden Kunden in Verbindung setzen, der bereits seinen Teil des Vertrages zu 100% erfüllt hat.
Ob kleinere Abmessungen o.k. wären oder ob er den bereits dafür erhaltenen Geldbetrag wieder zurückgeben soll.

Aber nicht nach Gutdünken irgendwas mitschicken ... wenn die Wahl ihm nicht gefällt, wird der Käufer sich schon melden.
Was ist das denn für ein Geschäftsgebaren?
Wie will der Verkäufer denn wissen, was relevant für den Käufer ist?
- der 50er Querschnitt ?
- die 300er Länge ?
- das Material ?
Deinem Standpunkt nach hätte der Verkäufer es ja, statt 50x300 Zwetschge, auch mit 50x200 'probieren' können oder mit 50x300 in Apfel ... er hat es jetzt halt in 40x300 probiert.

Sowas geht doch nicht, das macht kein seriöser Händler der zufriedene Kunden haben möchte.


.
 

Sägenbremser

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Welches Einkaufsverhalten jeder verwenden möchte
kann doch nicht wirklich hier zur Diskussion stehen.

Jeder der eine Ware/Dienstleistung schon einmal in
seiner eigenen Verantwortung erbracht hat, weiss nur
zu genau das es immer zu Fehlern kommen kann. Die
Frage ist danach nur noch - wie bekomme ich die Kuh
vom Tisch. Dazu gehört ein etwas geschmeidiger Um-
gang, ein wenig Toleranz und auf beiden Seiten guter
Wille. Wenn es dabei auf einer Seite daran fehlt, wird
das sehr schnell zu einem eher unerfreulichem Deal.

z.b. zwei kleine Geschäfte aus der letzten Woche. Der
gute Deal - Schwebetürbeschläge bestellt, flott erhalten
nur leider ist die 4.5m lange untere Schiene 1mm zu
eng in der Führung. Erste Reaktion - das kann nicht sein!
Antwort von mir- gib mir mal den Lageristen. Der nicht
dumm packt die Schiebelehre aus - ja habe ich noch mehr
von hier liegen, danke für den Hinweis. Express die neue
Schiene geliefert bekommen. Nur 2 Tage Verzug. So sollte
das sein:emoji_slight_smile: Beide Seite haben davon deutlich profitiert.

Zweiter Fall - Induktionskochfeld der Marke SMEK gibt
den Geist auf, Anruf in Ismanigen. Kundendienst kommt
sofort zu ihnen. Auch gut denke ich. Zwei Clowns kommen
nach 2 Stunden Verspätung, schauen kurz,ohne jemals das
Kochfeld auch nur aus der Platte zu heben, diagnostizieren
falsche Einbausituation/falscher Topfdurchmesser, zuwenig
Lüftung. Eiliger Abflug des ital./kölchen Duos und bis heute
nicht eine Reaktion der Münchener Niederlassung erhalten.

Bin ich von Bauknecht, AEG & Co. schon anders gewohnt. Werde
das jetzt einmal etwas aussitzen. So nach geschätzten 20 Geräten
der Firma fange ich da schon etwas das Grübeln an ob ich mir und
dem Kunden wirklich einen Gefallen mit der Auswahl antue. Soviel
Werbung können die überhaupt nicht für Geld machen um dieses
wenig hilfreiche Verhalten für mich wieder gerade zu biegen. Das
bedeutet, sie haben schon fast sicher einen Dauerkäufer verloren.

Der erste Lieferant war ein Onlinehändler aus den neuen Bundes-
ländern. Preiswert, schnell und hilfsbereit. Im zweiten Fall habe
ich es mit dem Vertriebsbüro einer nicht ganz kleinen Firma und
einem etwas kostspieligerem Produkt zu tun. Es gibt also keine
Rückschlüsse aus Betriebsgrösse und Marktposition. Alles ist nur
vom vertriebsorientiertem Verhalten der Mitarbeiter abhängig.

Gruss Harald
 

lunateide

ww-robinie
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Hallo,

Verkäufer hat heute telefonisch und via Mail mitheteilt, daß eine Ersatzlieferung unterwegs ist.

Gruß
Roland
 

beppob

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grüß dich Roland,

und die falsch gelieferten Teile und das mit dem riß, darfst du die behalten, oder will er die zurück - und wer zahlt das Porto ? :confused:
 
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