Servus zusammen,
ich lese seit längerer Zeit hier nur mit - vorgestellt hatte ich mich schon mal. Hier mal meine Meinung dazu, da die vorhergehenden Aussagen sachlich und fachlich nicht korrekt sind:
1) Eine gewerbliche Feuerdeckung für Holzer aufzutreiben ist sehr schwierig und extrem teuer (Stichwort: Staubexplosion, Spänebunkerbrände etc., etc.) So eine Inhaltsdeckung beläuft sich auf meist auf irgendwas zwischen 4 und 18 o/oo, so denn diese am Markt überhaupt zu bekommen ist. Meist nur mit stationären Löschanlagen, wie Sprinklerung oder Funkenlöschanlage bzw. Brandentdeckung durch aufgeschaltete Brandmeldeanlage ...
2) Einer Privatperson die sich irgendwo eine Hobbywerkstatt angemietet hat, würde ich empfehlen das über die Hausratversicherung via besondere Vereinbarung (eingdruckt in die Versicherungspolice mit Risikoanschrift und Summe) und einem kleinen Risikozuschlag zu regeln. Überlicherweise sind Versicherer dazu bereit. Aber aufpassen: Wenn irgendein pfiffiger Vertreter das Stichwort "Außenversicherung" anbringt - diese greift nur wenn sich Dinge VORÜBERGEHEND nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Wenn eine Werkstatt angemietet ist, dann ist das nicht vorrübergehend.
3) Ich würde niemals einem Privatmann den Abschluss einer rein gewerblichen Police empfehlen, da man sich verpflichtet auch gewerbliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten, z.B. Klausel 3602 "Überprüfung elektrischer Licht- und Kraftanlagen" in der Regel jährlich durch VdS o.ä., ASF "Allgemeine Sicherheitsvorschriften für die Feuerversicherung", E-Check nach BGV A3. Es gibt noch eine ganze Menge mehr!
Im Schadenfall - bei einem größeren seit Ihr sowieso nicht mehr mit Eurem Vertreter befreundet - werden Privatleute mit solchen Policen auch behandelt wie juristische Personen.
4) Bitte bei der Versicherung gegen Einbruchdiebstahl darauf achten, dass alle Türen zur Werkstatt mit den sog. Mindestsicherungen ausgestattet sind. Bündiger Profilzylinder, Zweitourig schließbar, Riegelauswurf mind. 20mm, von außen nicht abschraubbarer Beschlag. Sonst gibt es Stress im Schadenfall - falls Kausalität besteht.
5) Bitte vergesst das Haftüflichtthema nicht. In jeder Privathaftpflichtversicherung sind zwar Mietsachschäden mind. aufgrund Feuer- und Explosion an gemieteten Immobilien mitversichert. Ich halte es aber für möglich, dass sich ein Haftpflichtversicherer im Schadenfall (lassen wir mal ein kleineres Gewerbeobjekt mit EUR 100.000 abbrennen, weil der Hobbyhandwerker vergessen hat den Leinölputzlumpen luftdicht zu verschließen - ich glaube alle wissen wovon ich hier rede) herausreden könnte und angeben kann, dass die Einmietung in ein Objekt nicht bekannt gewesen ist. Ganz schlaue werden jetzt auf die Vorsorge in den AHB hinweisen, das zieht aber nur bedingt, da man Risikoveränderungen einmal jährlich melden muss.
Also: Vertreter, Agenten, Makler w.a.i. ranholen und darauf bestehen, dass die Einmietung mit einer kleinen privaten Hobbywerkstatt (mit Adresse) in den Versicherungsschein gedruckt wird. Kann ein bissl kosten - aber sicher ist sicher, oder?
Ich hoffe, dass ich ein bissl helfen konnte. Niemand befasst sich gerne mit Versicherungen - aber ab und zu ist das wichtig.
Viele Grüße aus Eichenau
Torsten