Welche Versicherung - An alle die eine Raum als Werkstatt gemietet haben.

Tim Taylor

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Hallo,

die Frage richtet sich an die, die ebenfalls keinen Platz zuhause haben und extern ihrem Hobby frönen.
Ich würde gerne mein Werkzeug und Maschinen in meiner neuen Hobbywerkstatt gegen Diebstahl (Hausrat) versichern.
Meine Hausrat (Ammerländer) bietet so etwas aber leider nicht an.

Hat jemand einen Tip, welche Versicherung so etwas in der Hausrat mitversichert, oder eventuell eine günstige Zusatzversicherung im Ärmel?

VG,
Tim
 

Tim Taylor

ww-ulme
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So, habe jetzt mal eine Info mehr.
Diese betriebliche Inhaltsversicherung ist, wie der Name schon sagt betrieblich. Die fragen nach dem Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, etc.
Der Umsatz in meinem Fall geht gegen Null, weiter fallend. :emoji_slight_smile:
Im Normalfall sollte es die Hausratversicherung mit abdecken, oder erweiterbar sein. Dies ist bei mir auch nicht der Fall.

Fall jemand so eine Konstellation hat und die entsprechende Hausratversicherung, gerne her damit.

VG
 

Clausi

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Hallo Tim,
also bei der Hausratversicherung wird es schwierig, da es sich nicht um gewöhnliche Gegenstände eines Hausrates handelt.
Du solltest es schon so machen wie Holger es gesagt hat und eine "Inhaltsversicherung" für Gewerbe machen. Diese wird in der Regel nur nach einer Versicherungssumme abgeschlossen und nicht nach Lohnsumme etc. Sollte auch kein finanzieller Ruin sein, allerdings ist das Holzhandwerk wegen der Brandgefahr nicht sehr beliebt.

So 100-200 Euro solltest Du mal rechnen, und alle Türen sollten bündige Sicherheitsschlösser haben und die Fenster auch gegen Einbruch gesichert sein.

Kenn mich zwar mit Holz noch nicht so gut aus, aber dafür mit Versicherungen :emoji_slight_smile:


Gruß
 

Wolfgang26

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Kenn mich zwar mit Holz noch nicht so gut aus, aber dafür mit Versicherungen :emoji_slight_smile: Gruß
Gilt für mich fast genau so :emoji_slight_smile:, Inventarversicherung ist der richtige Weg. Prämienbeispiel dafür kann ich dir auch nicht aus dem Handgelenk sagen, so was muss man detailliert berechnen. Bietet aber längst nicht jede Gesellschaft an - Gruss Wolfgang
 

Tim Taylor

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Eine Freundin von mir arbeitet für die AXA, eine Mitarbeiterin wollte mal schauen, ob sowas im Programm ist. Wußte aber zu berichten, daß bei früheren Versicherungsgesellschaften die Hausrat die Anmietung von externen Räumen mit Inventar mit versicherte. Wenn ich die Werkstatt zuhause hätte, wäre ja auch die Hausrat dafür zuständig.

Werde weiter gucken und dann berichten.

VG.
 

birgi-star

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Nabend!

Jetzt meldet sich hier mal der Versicherungskaufmann zu Worte - finde ich echt klasse, dass ich hier auch mal mit meinem Beruf auftrumpfen kann und nicht immer gegen "die Schreiner abstinken muss".

Um Dir konkret bei Deinem Problem behilflich sein zu können, benötige ich noch mehr Infos:

1. Wo befindet sich die Werkstatt (genaue Risikobeschreibung, wie z.B. Befindet sich hinter meinem Haus in einer Garage oder ist in einem einsamen Gewerbegebiet)? Hierbei ist auch die Gebäudeart wichtig (massive Bauweise, harte Dachung oder Holzhaus mit Reetdach).

2. Welche Werte gilt es zu versichern (Listenpreise inkl. Montagekosten exkl. etwaiger Nachlässe)?

3. Wie hoch ist die Summe der zu versichernden Vorräte (Schrauben, Hölzer, etc.)?

4. Welche Mengen an brennbarem Material wird max. gelagert (wichtig für die Feuer-Versicherung)?

5. Welche Gefahren sollen versichert gelten (Grunddeckung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl)?

6. Vorschadenverlauf?

Wenn Du mir die Infos zur Verfügung stellen magst, will ich mich gerne mal mit Deinem Problem befassen und beratend zur Seite stehen.

Gruß,
Birger
 

fahrradkette

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Nabend!

Jetzt meldet sich hier mal der Versicherungskaufmann zu Worte - finde ich echt klasse, dass ich hier auch mal mit meinem Beruf auftrumpfen kann und nicht immer gegen "die Schreiner abstinken muss".

Um Dir konkret bei Deinem Problem behilflich sein zu können, benötige ich noch mehr Infos:
...

...
Gruß,
Birger


Sach ich doch: INHALTSVERSICHERUNG :emoji_stuck_out_tongue:
 

nies66

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Servus zusammen,

ich lese seit längerer Zeit hier nur mit - vorgestellt hatte ich mich schon mal. Hier mal meine Meinung dazu, da die vorhergehenden Aussagen sachlich und fachlich nicht korrekt sind:

1) Eine gewerbliche Feuerdeckung für Holzer aufzutreiben ist sehr schwierig und extrem teuer (Stichwort: Staubexplosion, Spänebunkerbrände etc., etc.) So eine Inhaltsdeckung beläuft sich auf meist auf irgendwas zwischen 4 und 18 o/oo, so denn diese am Markt überhaupt zu bekommen ist. Meist nur mit stationären Löschanlagen, wie Sprinklerung oder Funkenlöschanlage bzw. Brandentdeckung durch aufgeschaltete Brandmeldeanlage ...

2) Einer Privatperson die sich irgendwo eine Hobbywerkstatt angemietet hat, würde ich empfehlen das über die Hausratversicherung via besondere Vereinbarung (eingdruckt in die Versicherungspolice mit Risikoanschrift und Summe) und einem kleinen Risikozuschlag zu regeln. Überlicherweise sind Versicherer dazu bereit. Aber aufpassen: Wenn irgendein pfiffiger Vertreter das Stichwort "Außenversicherung" anbringt - diese greift nur wenn sich Dinge VORÜBERGEHEND nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Wenn eine Werkstatt angemietet ist, dann ist das nicht vorrübergehend.

3) Ich würde niemals einem Privatmann den Abschluss einer rein gewerblichen Police empfehlen, da man sich verpflichtet auch gewerbliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten, z.B. Klausel 3602 "Überprüfung elektrischer Licht- und Kraftanlagen" in der Regel jährlich durch VdS o.ä., ASF "Allgemeine Sicherheitsvorschriften für die Feuerversicherung", E-Check nach BGV A3. Es gibt noch eine ganze Menge mehr!
Im Schadenfall - bei einem größeren seit Ihr sowieso nicht mehr mit Eurem Vertreter befreundet - werden Privatleute mit solchen Policen auch behandelt wie juristische Personen.

4) Bitte bei der Versicherung gegen Einbruchdiebstahl darauf achten, dass alle Türen zur Werkstatt mit den sog. Mindestsicherungen ausgestattet sind. Bündiger Profilzylinder, Zweitourig schließbar, Riegelauswurf mind. 20mm, von außen nicht abschraubbarer Beschlag. Sonst gibt es Stress im Schadenfall - falls Kausalität besteht.

5) Bitte vergesst das Haftüflichtthema nicht. In jeder Privathaftpflichtversicherung sind zwar Mietsachschäden mind. aufgrund Feuer- und Explosion an gemieteten Immobilien mitversichert. Ich halte es aber für möglich, dass sich ein Haftpflichtversicherer im Schadenfall (lassen wir mal ein kleineres Gewerbeobjekt mit EUR 100.000 abbrennen, weil der Hobbyhandwerker vergessen hat den Leinölputzlumpen luftdicht zu verschließen - ich glaube alle wissen wovon ich hier rede) herausreden könnte und angeben kann, dass die Einmietung in ein Objekt nicht bekannt gewesen ist. Ganz schlaue werden jetzt auf die Vorsorge in den AHB hinweisen, das zieht aber nur bedingt, da man Risikoveränderungen einmal jährlich melden muss.
Also: Vertreter, Agenten, Makler w.a.i. ranholen und darauf bestehen, dass die Einmietung mit einer kleinen privaten Hobbywerkstatt (mit Adresse) in den Versicherungsschein gedruckt wird. Kann ein bissl kosten - aber sicher ist sicher, oder?

Ich hoffe, dass ich ein bissl helfen konnte. Niemand befasst sich gerne mit Versicherungen - aber ab und zu ist das wichtig.

Viele Grüße aus Eichenau
Torsten
 

Wolfgang26

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mal meine Meinung dazu, da die vorhergehenden Aussagen sachlich und fachlich nicht korrekt sind: Torsten

Also, ich arbeite auch bei einer Versicherung und bin bei Sachversicherungen eigentlich ziemlich fit. Sachlich und fachlich korrekt kann man das in einem Forum sowieso nicht diskutieren und lösen, dazu ist das zu komplex. Beispiel: Bündiges Zylinderschloss: Bei uns ist das so, dass für solche Fälle eine Risikobeschreibung ausgearbeitet wird und danach bekommt dann der Versicherungsnehmer vorgeschrieben, was er an Sicherungseinrichtungen zu installieren hat. Eine Feuerversicherung für Hölzer ist auch sicher nicht das, was hier erforderlich ist.

So, wie ich es sehe, wären hier Teilnehmer zugange, die dem TE ein Fern-Angebot machen könnten (mich eingeschlossen :emoji_slight_smile: ), aber das macht für mich keinen Sinn.

Der Tim hat doch sicher ausserhalb seiner Ammerländer mit anderen Versicherungen zu tun. Einfach dort anfragen. Wenn seine jetzige Hausrat-Versicherung das für ihn nicht regeln kann, muss er sich jemand anders suchen.

Da hier aber schon vieles zu möglichen Problemen gesagt wurde, würd ich den gesamten Thread ausdrucken und meinem Versicherungsberater vorlegen. Soll der doch einen Lösungsweg finden, dafür ist er da. Aber einen solchen mit ausreichend Fachkenntnissen zu finden, wird nicht einfach :cool:

Wolfgang
 

birgi-star

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Moin!

1. Die Risikoerhöhung der Hausrat anzeigen und einen weiteren Versicherungsort dokumentieren lassen. Dies ist die gängige Praxis. Wenn die Versicherung nicht mitmacht, würde ich von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Risikoerhöhung Gebrauch machen. Von einem Risikozuschlag kann man hier auch nicht ausgehen, da lediglich die Versicherungssumme angepasst werden muss. Wenn hierfür ein Zuschlag verlangt werden würde, müsste ja auch für jede nicht an dem Haus befindliche Garage ein Zuschlag verlangt werden - und das ist nicht die Praxis.

2. Zu den Mindestsicherungen werde ich hier keine Angaben machen, da diese von Gesellschaft zu Gesellschaft stark variieren.

3. Eine Anzeige bei der Haftpflicht-Versicherung ist nicht nötig, da grobe Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert gilt. Was hier verwechselt wird, sind Haftung und Deckung. Fackelst Du also die Bude ab, weil du das Leinöl vergessen hast, besteht Versicherungsschutz.

4. Einer Privatperson eine gewerbliche Inhaltsversicherung anzubieten bzw. vorzuschlagen, ist absoluter Blödsinn, da ein Abschluss nicht möglich ist. Wenn wir hier schon rumspinnen, wäre auch eher eine Maschinen- bzw. Elektronik-Versicherung sinnvoll, da hier auch die Maschinen gegen Fehlbedienung versichert sind (quasi eine All-Risk-Deckung).

5. Die hier genannten Prämiensätze für eine Feuer-Versicherung sind jenseits von Gut und Böse. Diesen Prämiensatz muss nicht mal ein Reifenlager (ungesprinklert) zahlen. Und für dieses Risiko haben viele Versicherungen ein Zeichnungsverbot.

6. Wenn Du über einen Makler, Agentur, Mehrfachagenten oder ähnliches betreut wirst, ist dieser verpflichtet, jährlich Risikoänderungen/-erhöhungen anzufragen (gemäß der VVG-Reform und den hiermit verbunden Vorgaben für Versicherungsvermittler).

7. Ich könnte hier kein Angebot unterbreiten, da sich das Geschäft für mich "nicht lohnen" würde, da ich in der industriellen Sach- und Technischen-Versicherung arbeite. Das Prämienniveau ist hier ein anderes.

8. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mich gerne per PN kontaktieren. Ich gebe dann auch gerne kompetente Ansprechpartner bekannt, die problemlos den von Dir gewünschten Versicherungsschutz sicherstellen können.

9. Ich bekomme kein Provision!

Liebe Grüße,
Birger
 

nies66

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Hallo nochmal,

@Wolfgang: Mit sachlich/fachlich nicht korrekt meinte ich nur, dass hier sofort eine gewerbliche Inhaltspolice für eine Hobbywerkstatt empfohlen wurde - und das ist nicht zielführend für einen Privatkunden.

@Birger: Mir gefällt Dein Posting - Du bist ein Fachmann. Die von mir genannten Promillesätze bezogen sich eher auf eine Schreinerei mit 50.000 Inhalt und nicht auf ein Industriekonto mit 50 Mio. oder mehr. Das dort andere Bezüge gezeichnet werden ist schon klar. Achja, dass mit der Privathaftpflicht habe ich dann wohl verwechselt - da ich davon ausging, dass Schäden an gemieteten Sachen (außer der eigenen gemieteten Wohnung/Haus) nicht so ohne weiteres mitversichert sind. Wenn doch - umso besser.
Aber eine Frage habe ich noch: Sind Versicherungsvermittler wirklich verpflichtet (im Sinne von gesetzlich verpflichtet) Risikoinformationen einmal p.a. abzufragen?

Danke + Liebe Grüße
Torsten
 

Wolfgang26

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Hallo ich auch nochmal: Ich weiss nicht, ob der Tim sich jetzt wirklich noch dafür interessiert ?

@birger: Warum soll die Inventarversicherung für einen Privatmann nicht möglich sein? Ist alles nur eine Frage der Absprache und Sondervereinbarungen. Beispiel: Voriges Jahr habe ich eine Inventarversicherung für jemand gemacht, der landwirtschaftliche Maschinen sammelt. Ein Trecker ist nunmal kein Hausratgegenstand. Wie willst du so etwas sonst versichern?

Gruss Wolfgang
 

birgi-star

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@Torsten: Erst mal vielen Dank für das Lob!

Zu Deiner Frage:

Bei uns ist es so (ich arbeite für den drittgrößten Versicherungsmakler der Welt - im Innendienst und ich bin kein Klinkenputzer):

- Bei uns gibt es eine Dokumentationsvereinbarung die sowohl von uns, als auch vom Vesicherungsnehmer unterzeichnet werden muss.

- Es werden jährlich Jahresdurchsprachen beim Versicherungsnehmer vorgenommen. Es besteht von Seiten des Versicherungsnehmers die Möglichkeit, auf die Jahresdurchsprache zu verzichten.

- Es muss zwingend auf evtl. Deckungslücken und nicht versicherte Gefahren hingewiesen werden. Der Grund hierfür: Im Schadenfall durch ein nicht versichertes Schadenereignis kann der VN sonst sagen: "Hätte ich das gewusst, hätte ich das natürlich versichert." Wir sind dann in der Haftung, da wir den VN nicht darauf hingewiesen haben.

- Alle Beratungsgespräche - inkl. Telefonate - werden dokumentiert. Die Jahresdurchsprachen werden protokolliert und müssen von uns und dem VN unterzeichnet werden.

- Zu jedem deckungsrelevanten Vorgang werden Checklisten geführt um sicherzustellen, dass wir unserer Pflicht nachgekommen sind.

Kern des ganzen ist einfach: Wenn wir den VN nicht ausreichend oder falsch informieren - das ist schließlich unser täglich Brot - haben wir auch die Konsequenzen zu tragen.

Speziell bei der Dokumentationspflicht bin ich der Meinung, dass diese Vorschrift ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit - in beiderseitigem Einvernehmen - auf die Dokumentierung zu verzichten. Ich z.B. habe darauf verzichtet, da ich vom Fach bin und weiß was los ist. Jemandem der nicht vom Fach ist, kann ich davon nur abraten, da man sich hiermit jeglicher Möglichkeit von Ansprüchen gegen seinen Vermittler beraubt. Allerdings bedeutet die Dokumentationspflicht eine erheblich Mehrarbeit - sowohl für den Vermittler, als auch für den Versicherungsnehmer.

Grund für diesen ganzen Aufwand ist, Haftungsansprüche gegen uns wegen Fehlberatung zu minimieren. Vermeiden lässt sich das leider nie ganz - um im Wortlaut des Forums zu bleiben: Wo gehobelt wird... Und natürlich auch dafür, um unberechtigte Ansprüche gegen uns abweisen zu können.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn Ihr noch Fragen habt, meldet Euch einfach...

Liebe Grüße,
Birger
 

birgi-star

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@ Wolfgang:

Wieso denn bitte eine Inventarversicherung für landwirtschaftliche Maschinen? Da gelten m.E.n. die völlig falschen Gefahrenbausteine (außer Feuer und böswilliger Beschädigung) versichert. Hier hätte ich eher eine "Exotenversicherung" für selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingedeckt (z.B. über eine angepasste Deckung in Anlehnung an die ABMG).

Möglich ist alles - aber nur, wenn der Versicherer mitspielt (und soll er mitspielen, lässt er sich das bei solchen Fällen ordentlich vergüten).

Beispiel Elektronik-Versicherung: Will jeder haben, da hier auch die versehentliche Beschädigung/Zerstörung mitversichert gilt. Bekommen aber nur Betriebe. Grund: Jedes Jahr würde ich meinen TV versehentlich umschmeißen um auf die neueste Generation umzustellen - und auf diese geniale Idee komme ich bestimmt nicht allein. Die Schadenquote für diese Sparte kannst Du dir ja denken.

Das Entscheidende sind im Allgemeinen die Unterschiede im Deckungsumfang zwischen privaten und gewerblichen Versicherungen und natürlich die Prämien. Je höher die Prämie, je Höher die Bereitschaft der Versicherer die Deckung - auch prämienneutral - zu erweitern.

Wenn man sich die Schadenzahlen der privaten Haushalte mal ansieht, stellt man fest, dass mit Privatversicherungen nicht mehr das große Geld zu verdienen ist, sondern es nur noch Randgeschäft ist (nur von der Gewinnseite für die Versicherer betrachtet). Das Geld wird mit gewerblichen Versicherungen verdient.

Ist ja auch logisch: Wie viele private Verträge muss ein Versicherer zeichnen, um die Einnahmen eines Industrievertrages zu haben. Dem gegenüber steht dann eine deutlich höhere Schadenwahrscheinlichkeit (zugegeben, die Schadenhöhe ist hier meistens deutlich geringer - die Schadenkapazität jedoch deutlich höher).

Ich hoffe wir kommen hier auf einen Nenner...

Gruß,
Birger
 

Tim Taylor

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Hallo alle zusammen,

natürlich interessiere ich mich noch dafür, sogar sehr. Ich komme aber aufgrund meines Jobs nicht dazu stündlich zu reagieren.

Vor 20 Jahren hatte ich auch einen Versicherungsmakler, der mir die Arbeit abnehmen sollte, bis ich merkte, daß nicht nur der Kunde, sondern auch die Provision eine wichtige Rolle spielte. Deswegen suche ich seitdem im Normalfall meine Versicherungen immer selber aus, indem ich vergleiche, auch das Kleingedruckte.

Hier wurde mir aber schnell klar, daß nicht jede Versicherung so etwas macht, insbesondere meine Ammerländer.

Darum meine Frage im Eingangsposting, ob jemand eine Versicherung kennt, die meine Werkstatt in der Hausrat mitversichert. Im Idealfall hätte ich nun 2 bis 3 Versicherungen gehabt und diese verglichen.

Ich habe heute zuallererst einmal meine Hausrat gekündigt. Aber interessant zu wissen, daß ich ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Risikoerhöhung, die die die Versicherung nicht abdecken will, gehabt hätte, wenn ich das richtig verstanden habe?!? :confused:

@birgi-star
Du darfst mir gerne einen Ansprechpartner in Köln per PN senden.

Viele Grüße,
Oliver (alias Tim Taylor)
 

Wolfgang26

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@birger: Im Gegensatz zu dir gehöre ich zu den "Klinkenputzern" - ich kann aber nicht so ganz nachvollziehen, was dir im Innendienst damit einen Glorienschein gegenüber dem gesamten Versicherungsaussendienst verleiht. Ich hasse solche Verallgemeinerungen.

In manchen Dingen scheinst du ein gesundes Halbwissen zu besitzen: Landwirtschaftliches Inventar sind nicht nur "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" - und man kann das landwirtschaftliche Inventar gegen alles Mögliche versichern (was sind denn "falsche Gefahrenbausteine" - willst du das entscheiden?). Das landwirtschaftliche Inventar wollte ich hier auch nur als Beispiel erwähnen. Aber wie du schon selber sagst "wenn der Versicherer mitspielt" geht eben vieles.

Ansonsten scheint es mir nicht sinnvoll, hier brancheninterne Diskussionen zu führen, das ist ein Forum für Holzwerker.

Wolfgang
 

birgi-star

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@Wolfgang: Ich weiß gar nicht wo das Problem liegt, da ich zwischen Klinkenputzern und seriösem Außendienst unterscheide. Also zieh Dir bitte keine Schuhe an, die Dir nicht gehören. Ich wollte mit dieser Aussage niemanden beleidigen. Aber Du wirst mir sicherlich zustimmen, dass auch aufgrund - oder speziell wegen - der schwarzen Schafe am Markt, die Vermittlerreform durchgeführt wurde.

Ich weiß sehr wohl, dass landwirtschaftliches Inventar nicht nur aus Arbeitsmaschinen besteht - Du schriebst aber landwirtschaftliche Maschinen. Daher meine Verwunderung.

So, das soll es dann von mir gewesen sein: Zurück ans Holz...

@Oliver: Ansprechpartner schicke ich Dir per PN.

Liebe Grüße,
Birger

Liebe Grüße,
Birger
 

birgi-star

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Ich muss mich übrigens an einer Stelle noch korrigieren: Das Kündigungsrecht bei einer Risikoänderung obliegt lediglich dem Versicherer - nicht dem Versicherungsnehmer.

Mein Ablaufplan gilt übrigens für gewerbliche und industrielle Versicherungen.

Liebe Grüße,
Birger
 
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