was soll man dazu noch sagen!!

djjoerg

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Ich durfte letzte Woche einen schönen Eiche Parkettboden verlegen.
Das ganze sah bis neulich noch richtig toll aus.
Bis...... na ja schaut selbst.
 

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bello

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Wenn ich das richtig sehe, sind die Brandschutzvorschriften vor der Feuerstelle ein klein wenig vernachlässigt worden.
 

civil engineer

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Vielleicht ist von dem Stein rechts oben im Bild noch so viel übrig, daß man das Parkett vor der Feueröffnung herausnehmen und Stein verlegen kann.

Sonst sehe ich das wie Bello: Wenn der Bezirkskaminkehrermeister da war, wird evtl. ein Blech auf den Boden genagelt. Dann sieht man den Brandfleck auch nichts mehr.
 

djjoerg

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Vielleicht ist von dem Stein rechts oben im Bild noch so viel übrig, daß man das Parkett vor der Feueröffnung herausnehmen und Stein verlegen kann.

Sonst sehe ich das wie Bello: Wenn der Bezirkskaminkehrermeister da war, wird evtl. ein Blech auf den Boden genagelt. Dann sieht man den Brandfleck auch nichts mehr.

Den beschädigten Bereich durfte ich schon wieder mühsam erneuern.
Wer das schon mal gemacht hat weiß, was das für ein Aufwand ist.
 

Herbert 10

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Also das ganze ist sowieso absolut gesetzeswidrig .
Und der Verleger haftet für diesen Pfusch .
Ich glaube 40 cm vom Ofentürl muß unbrennbarer Boden verlegt sein .
 

Steinesammler

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Den beschädigten Bereich durfte ich schon wieder mühsam erneuern.
Wer das schon mal gemacht hat weiß, was das für ein Aufwand ist.

ich hoffe das hast du dir auch entsprechend bezahlen lassen.
Ansonsten finde ich solche Bilder schon grenzwertig. Nicht wegen dem Parkett sondern wegen dem fehlenden Brandschutz :emoji_grin:

Grüße
 

Steinesammler

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Bin ich als Schreiner dafür Verantwortlich?

desderwegen fragte ich doch :emoji_wink:

NATÜRLICH NICHT!
Ich muss auch ab und an Schäden aus meinen frischen Böden "ausbessern". Meist wenn die Bauherren Hand an die eigene Baustelle anlegen...
Dich als verarbeiter trifft doch keine Schuld!

Oft passtier sowas an einem Wochenende - und dabei habe ich auch keine Probleme einen "Sonntagsaufschlag" zu verlangen.

Grüße
 

civil engineer

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Den beschädigten Bereich durfte ich schon wieder mühsam erneuern.
Wer das schon mal gemacht hat weiß, was das für ein Aufwand ist.

Hallo,

das die Sache aufwändig ist, bezweifel ich nicht. Ich wollte Deine Arbeit in keiner Weise schmälern.

Was mich wundert, ist dass ein Bezirkskaminkehrermeister eine Betriebserlaubnis für die Feuerstätte erteilt. Hab vergangenes Jahr bei mir einen Kaminofen aufgestellt und vorher die Feuerungsverordnung durchgearbeitet (die für mich relevanten Teile). Da dürfte, wenn ich mich recht entsinne, verordnet sein, dass vor den Öffnungen von Feuerstätten mit festen Brennstoffen Füßböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen sind (50cm vor und mind. 30 cm seitlich der Feuerungsöffnung).

Gruß
Jochen

PS: Wird reden schon von Deutschland wo Deine Baustelle liegt, oder?
 

WoodenCarpenter

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Naja... genaugenommen bist Du als Verleger schon mit verantwortlich, daß geltende Bau- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Zumindest mußt Du - um Dich vor Regreßforderungen durch die Brandversicherung zu schützen, die suchen ja grade danach, nicht zahlen zu müssen oder sich das Geld wieder wo anderes zu holen - darauf hinweisen (aus Beweisgründen am besten schriftlich) daß vor der Feuerstelle ein nichtbrennbarer Bodenbelag verlegt werden muß, dies jedoch auf Wunsch der Bauherrn nicht geschieht und Du hierfür keine Haftung übernimmst.

Gegenzeichnen lassen und gut ists...
 

civil engineer

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Naja... genaugenommen bist Du als Verleger schon mit verantwortlich, daß geltende Bau- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Zumindest mußt Du - um Dich vor Regreßforderungen durch die Brandversicherung zu schützen, die suchen ja grade danach, nicht zahlen zu müssen oder sich das Geld wieder wo anderes zu holen - darauf hinweisen (aus Beweisgründen am besten schriftlich) daß vor der Feuerstelle ein nichtbrennbarer Bodenbelag verlegt werden muß, dies jedoch auf Wunsch der Bauherrn nicht geschieht und Du hierfür keine Haftung übernimmst.

Gegenzeichnen lassen und gut ists...

Hallo,

nö! Siehe mein Post oben. Ein nichtbrennbarer Belag ist nicht erforderlich, zumindest nicht in Bayern. Ich kenne mehrere Wohnungen, wo unter und um den Ofen/Kamin Parkett verlegt ist und die vom Bezirksk.... abgenommen wurden.

Gruß
Jochen
 

Steinesammler

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Naja... genaugenommen bist Du als Verleger schon mit verantwortlich, daß geltende Bau- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden.

Hallo Hans,

wo steht das? Insbesondere mit den Brandschutzvorschriften. Ich weise meine Kunden auch immer darauf hin, dass z.B. vor einen Ofen oder Kamin ein halber Meter Blech gehört - mache das immer im Angebot. Allerdings nur als Hinweis.

Grüße
Jens
 

RalphSchlimm

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Hallo Hans,

wo steht das? Insbesondere mit den Brandschutzvorschriften. Ich weise meine Kunden auch immer darauf hin, dass z.B. vor einen Ofen oder Kamin ein halber Meter Blech gehört - mache das immer im Angebot. Allerdings nur als Hinweis.

Grüße
Jens

Könnt Ihr mal mit dem Blech aufhören? Das ist Vorkriegsdesign.- Da nimmt man in so einem Fall Glas! Ihr macht doch allen potentiellen Kaminofenkunden Angst.
 

WoodenCarpenter

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Kann so eigentlich nicht sein...

Hallo,

nö! Siehe mein Post oben. Ein nichtbrennbarer Belag ist nicht erforderlich, zumindest nicht in Bayern. Ich kenne mehrere Wohnungen, wo unter und um den Ofen/Kamin Parkett verlegt ist und die vom Bezirksk.... abgenommen wurden.

Gruß
Jochen

Strikt gegen die gültigen Bauvorschriften.

Zitat FeuV, §4 (8): "Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag ausnichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muß sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken"

Abgetippt und nachzulesen aus der "Beck'schen Textausgabe der BayBO und ergänzenden Bestimmungen...", Seite 90, eine Lektüre der solchen wäre auch für den Bezirksschornsteinfeger empfehlenswert... Wobei, wenn der das so abnimmt haftet auch der für daraus resultierende Schäden...

Und ob Blech, ein Fliesenspiegel, eine Marmorplatte oder Glas oder..., oder..., oder..., das bleibt jedem Bauherrn selbst überlassen. Hauptsache nichtbrennbar.

EDIT: Ich weiß nicht, ob die in der BayBO abgedruckte FeuV auch für Thüringen gilt, da kann es eventuell Abweichungen bzgl. der Maße oder einer grundsätzlichen Erfordernis geben...

Einfach mal nachgucken, die jeweilige LBO des betreffenden Bundeslandes ist ausschlaggebend.
 

Gast aus Belgien

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Hans, ich sehe jetzt schon die Reaktion von Jochen in meiner Kristallkugel ..........

Selbst die Feuerschutzverordnung verbietet keinen brennbaren Bodenbelag, dieser muss nur, wie ich schon geschrieben hatte, durch einen nichtbrennbaren Belag geschützt werden.

Manche Leuten lassen in ihren Folgereaktion sehr gerne markante Teile weg die sie vorher schon geschrieben haben um andere zu provozieren.
 

Sägenbremser

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Guten Abend Harald
ist richtig schön lesen zu dürfen, daß man richtig lesen muss, Danke.
Was da auf dem Boden liegt ist doch wirklich egal, nur es muss gegen Entzündung
geschützt werden, ob Blech, Glas oder Stein ist dem schwarzen Mann bestimmt nicht
so wichtig.
Was mich mehr wundert ist die Aussage eines Ofenbauers aus der Verwandtschaft, daß
in Bayern sogar 80 cm Absicherung gefordert werden und der Mann hat seinen Betrieb
in dem Bundesland. Nach seiner Ansicht sogar noch etwas zu wenig bei einer offenen
Brandstelle. Also haben wir den Holzbodenbelag auf einen Meter entfernt und mit einem
Steinbelag ausgelegt, bei den Kosten für eine gesetzten Ofen nicht wirklich eine nicht zu
stemmende Ausgabe und man schläft schon etwas ruhiger davor ein.
Liebe Grüsse, lese deine trockenen, stimmigen Kommentare immer sehr gern,Harald
 

WoodenCarpenter

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...daß vor der Feuerstelle ein nichtbrennbarer Bodenbelag verlegt werden muß...

Harald, der brennbare Boden wird ja durch einen nichtbrennbaren Belag belegt.... :emoji_wink:

Ich würde zumindest (spätestens auf der Rechnung) auf die FeuV hinweisen und daß hier noch eine nichtbrennbare Abdeckung erforderlich ist... Ist ja schon in Bezug auf den im Thread genannten Schaden sinnvoll... Wer möchte seinen Boden versaut haben, nur weil da nix lag....
 

Sägenbremser

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Lieber Hans
verstehe das jetzt nicht so wirklich, aber mir hat so ein Holzboden unter Glas nicht
recht zugesagt, ist ein wenig wie Resopal und die Stosskante fand ich auch nicht prall.
So ganz ohne ist das nicht mit den Zunderstoffen. Mein Pudeltier hat auf jeden Fall schon
zweimal sehr emsig die Flucht ergriffen bei leichtem Teilchenflug aus dem Holzofen, es
roch auch nach verbranntem Haar. Das Tier legt sich aber nur zu gerne in die wollige
Hitze und döst wie sein Herrchen schnellstens ein.
Ob das jetzt mit den 80cm in Bayern so ist, weiss ich nicht wirklich, aber mir war das
herabgesetzte Risiko schon die paar cm wert.
Liebe Grüsse, Harald
 

Gast aus Belgien

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Hallo Namensvetter, es freut mich dass es doch Einige gibt die meine Kommentare zu schätzen wissen :emoji_wink: (auch trete ich dabei manchmal auf empfindliche Zehen ......)

Hans, genau hier würde Jochen ja sein Brecheisen ansetzen, der Bodenbelag spielt ja wirklich keine Rolle solange er geschützt wird, aber diese "Schutzbelag" ist halt nicht der eigentliche Bodenbelag.

Wortklaubereien haben hier leider schon mehr als einmal beinahe zu einem FlameWar geführt :emoji_frowning2:

Ich weiss nicht wie es in diesem speziellen Fall aussieht, die Feuerstelle war ja abgenommen. Was ich allerdings komisch finde ist der Umstand dass dies geschehen ist vor der Bodenbelag gelegt war, damit sozusagen im Rohbau.
Persönlich finde ich die 50 cm frontalen Schutzabstand ausreichend bei einem geschlossenen Ofen, bei einer offenen Feuerstelle für feste Brandstoffe wäre mir das jedoch zu wenig.
Jeder der mal ein Lagerfeuer gemacht hat weiss wie weit brennende Holzstücke fliegen können wenn es so richtig schön prasselt.
 
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