Warum ist werkeln mit Holz so beliebt?

Sägenbremser

ww-robinie
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Hallo Ingo

das du es so gradlinig durchgezogen hast finde
ich richtig und dafür gebührt dir auch Respekt.

Über die "Kuchenverteilung" wird aber noch nicht
in der Gesellenprüfung entschieden, daher gibt es
da auch noch keinerlei Konkurrenzbedenken.

Selbst in Meisterprüfungen ist das heute kein Thema
mehr, das regelt der vorhandene Markt schon selber.
Gerade in unserem Beruf gibt es da eine Tendenz zur
Qualifizierung um den Arbeitsmarkt noch etwas von
aussen betrachten zu dürfen, zum Teil werden auch
Defizite aus der vorhergehenden Ausbildung eliminiert.

Gruss Harald
 

IngoS

ww-robinie
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Hallo,

als wenn man mit dem erlernten Wissen aus der Berufsschule weit kommen würde.
Ausbildungsbetriebe kenne ich, da haben die Lehrlinge drei Jahre lang nur Fenster eingebaut.
Ich habe vor ein paar Jahren ein Haus gekauft, das einem "richtig" gelernten Tischler gehörte.
Ich habe keine Lust ins Einzelne zu gehen, überall nur Pfusch.

Das war hierzu die letzte Wortmeldung von mir. Schade, dass dieser Faden so aus dem Ruder läuft.

Gruß

Ingo
 

uli2003

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ja, ist eben nichts konkretes. Da gibt es halt viel Ermessensspielraum.

Da mich vorhin eine PN erreichte möchte ich hier darauf antworten.

Wir reden hier von einer Externenprüfung nach § 37 Abs. 2 HwO.
'Zur Gesellenprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. '

Soweit so gut, das ist ja eindeutig.

'Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.'

Jetzt kommt der 'kann' Teil. Ein vernünftiger Prüfungsausschuss wird sich sicher Gedanken machen, ob der angehende Prüfling der Materie mächtig ist, und ihn im Fall dessen zulassen.

Dennoch sind die Ausschüsse autark, und können Nachweise bestimmter ÜLUs verlangen, Sinn machen hier TSM1&2 ganz bestimmt.

Möglich ist dieser Quereinstieg, und ein Hexenwerk auch nicht. Einen erfahrenen frisch gebackenen Gesellen gibt es so oder so nicht.

'als wenn man mit dem erlernten Wissen aus der Berufsschule weit kommen würde.'
Ich sag mal so - für die Zeit ist es, wenn man möchte, eine recht große Menge an Wissen. Aber am wollen scheitert es meist, da sind nicht immer die Schulen Schuld :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

Holzrad09

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Moin,
mir scheint, die vorher abzulegende Zwischenprüfung erfüllte dieses Kriterium für die damalige Prüfungskommision hinreichend.

Moin
" wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.“ Das bedeutet für eine Prüfungszulassung, dass ggf. Kurse bei Bildungsdienstleistern zu absolvieren sind, die mittels modularisierten Lehrplänen (Curricula) auf die Externenprüfung vorbereiten."

Ich schätze IngoS als sympathischen und besonnenen Foraner, auch wenn Ich nicht zu der von Ihm angedachten Zielgruppe gehöre, habe Ich mir schon das ein oder andere Youtubevideo von Ihm angeschaut.
In einigen seiner Beiträge gab es für mich jedoch einige Ungereimtheiten, das sieht aber sicher jeder anders.
LG
 
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