VOB Gewährleistungsmix

S9er

ww-kiefer
Registriert
1. Januar 2007
Beiträge
49
Hallo Forum,
nach etlichen VOB Verträgen möchte ich es nun wissen.
Bei mir wird des öfteren die Gewährleistung nach VOB unter Verlängerung auf 5 Jahre nach BGB vom Architekten vertraglich festgehalten. Da sich weder die befreundete Rechtsanwältin sicher ist, noch ein Bauingenieur, den ich kenne, möchte ich Euch hier nach eurer Meinung fragen ob dieser Mix rechtens ist. Meiner Meinung nach ist er es nicht. Leider kann ich es nicht belegen und wirklich VOB-fest bin ich nicht.

Danke schon mal
Gruß aus Berlin
S9er
 

garfilius

ww-robinie
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
923
Ort
Leipzig
Der Mix ist rechtssicher, wenn damit nur die Verlängerung der Gewährleistungsdauer gemeint ist. Das berührt nicht die Grundzüge der VOB, so das VOB und fünf Jahre Dauer wie bei BGB-Verträgen vereinbart werden können.
Soweit ich weiß, müssen die anderen Regelungen der VOB zur Gewährleistung aber gültig bleiben, sonst gilt die VOB/B als Ganzes nicht als vereinbart.
Falls sich die Verträge auf Möbel (keine Einbaumöbel) beziehen: dort gilt die VOB überhaupt nicht.
Meine Meinung:emoji_open_mouth:b Du nun nach VOB vier oder nach BGB fünf Jahre Gewährleistung hast, dürfte unerheblich sein. Was vier Jahre hält, sollte auch fünf Jahre halten.
 

S9er

ww-kiefer
Registriert
1. Januar 2007
Beiträge
49
Hallo Garfilius,
erstmal Danke für die Auskunft. Ist es eigentlich in der VOB so vermerkt?
Die Frage mit der Haltbarkeit stellt sich für mich gar nicht. Da hast Du schon recht.
Mich wurmt es nur, dass sich manche Leute nur die "Rosinen" rauspicken, um dann nach 6 Wochen noch immer mit Skonto zu zahlen. Für mich wäre es nur ein willkommener Anlass gewesen, auch ein bisschen zu stänkern.

Nochmal Danke und Gruß vom

S9er
 

garfilius

ww-robinie
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
923
Ort
Leipzig
...Ist es eigentlich in der VOB so vermerkt?...
....Mich wurmt es nur, dass sich manche Leute nur die "Rosinen" rauspicken, um dann nach 6 Wochen noch immer mit Skonto zu zahlen. Für mich wäre es nur ein willkommener Anlass gewesen, auch ein bisschen zu stänkern.

zu 1) Was? Die Möglichkeit der verlängerten Gewährleistung steht nicht in der VOB. Dass die vier Jahre nur für Arbeiten an Gebäuden (oder so ähnlich) gelten, schon.

Zu 2) Volle Zustimmung. Leider wird die Gewährleistungsdauer im Bauvertrag vereinbart und Du merkst erst bei der Rechnungslegung, welchen Vogel Du Dir eingefangen hast. Ist halt wie bei mir - 15% Nachlaß wollen und dann darf ich meinem Geld zwei Monate hinterher laufen.
 
Oben Unten