S9er
ww-kiefer
- Registriert
- 1. Januar 2007
- Beiträge
- 49
Hallo Forum,
nach etlichen VOB Verträgen möchte ich es nun wissen.
Bei mir wird des öfteren die Gewährleistung nach VOB unter Verlängerung auf 5 Jahre nach BGB vom Architekten vertraglich festgehalten. Da sich weder die befreundete Rechtsanwältin sicher ist, noch ein Bauingenieur, den ich kenne, möchte ich Euch hier nach eurer Meinung fragen ob dieser Mix rechtens ist. Meiner Meinung nach ist er es nicht. Leider kann ich es nicht belegen und wirklich VOB-fest bin ich nicht.
Danke schon mal
Gruß aus Berlin
S9er
nach etlichen VOB Verträgen möchte ich es nun wissen.
Bei mir wird des öfteren die Gewährleistung nach VOB unter Verlängerung auf 5 Jahre nach BGB vom Architekten vertraglich festgehalten. Da sich weder die befreundete Rechtsanwältin sicher ist, noch ein Bauingenieur, den ich kenne, möchte ich Euch hier nach eurer Meinung fragen ob dieser Mix rechtens ist. Meiner Meinung nach ist er es nicht. Leider kann ich es nicht belegen und wirklich VOB-fest bin ich nicht.
Danke schon mal
Gruß aus Berlin
S9er