Hallo da draußen,
ich habe derzeit ein Problem mit einem Kunden der einen großen Schrank bekommen hat mit raumhohen Türen (2750mm) Material MDF (25mm) mit Grundierfolie. Dass sich diese Türen verziehen war natürlich klar wir haben deshalb auch 2200mm lange Ausrichtbeschläge eingesetzt.
Das Hauptproblem ist dass der Kunde die Türen von einem Maler behandeln lassen hat. Dieser hat ein Malerfließ "einseitig" aufgeklebt und auch nur "einseitig" Gestrichen.
Die Türen waren bei der Abnahme auch gerade (auch nachdem der Maler dran war).
Ich habe bereits im Vorfeld auf eine Gefahr des Verziehens der Türen hingewiesen da ein anderes Gewerk die Türen weiter bearbeitet. Zudem habe ich darauf hingewiesen dass die Türen nach dem Anziehen der Ausrichtbeschläge sich durch klimatische Veränderungen wieder verziehen können.
Ich habe nur nicht darauf hingewiesen dass die Türen beidseitig bearbeitet (beklebt oder gestrichen) werden müssen da ich von der Fachkompetenz des Pinselquälers erwarte dass er diesen Umstannd kennt.
Die Frage ist ob eine Gewährleistung meinerseits besteht oder ob der Maler diesen Umstand wissen musste und dafür die Schuld trägt?
Ich währe sehr froh wenn mir Jemand dazu eine Auskunft geben könnte.
Vielen dank dafür bereits im voraus.
M.f.G. Thomas
ich habe derzeit ein Problem mit einem Kunden der einen großen Schrank bekommen hat mit raumhohen Türen (2750mm) Material MDF (25mm) mit Grundierfolie. Dass sich diese Türen verziehen war natürlich klar wir haben deshalb auch 2200mm lange Ausrichtbeschläge eingesetzt.
Das Hauptproblem ist dass der Kunde die Türen von einem Maler behandeln lassen hat. Dieser hat ein Malerfließ "einseitig" aufgeklebt und auch nur "einseitig" Gestrichen.
Die Türen waren bei der Abnahme auch gerade (auch nachdem der Maler dran war).
Ich habe bereits im Vorfeld auf eine Gefahr des Verziehens der Türen hingewiesen da ein anderes Gewerk die Türen weiter bearbeitet. Zudem habe ich darauf hingewiesen dass die Türen nach dem Anziehen der Ausrichtbeschläge sich durch klimatische Veränderungen wieder verziehen können.
Ich habe nur nicht darauf hingewiesen dass die Türen beidseitig bearbeitet (beklebt oder gestrichen) werden müssen da ich von der Fachkompetenz des Pinselquälers erwarte dass er diesen Umstannd kennt.
Die Frage ist ob eine Gewährleistung meinerseits besteht oder ob der Maler diesen Umstand wissen musste und dafür die Schuld trägt?
Ich währe sehr froh wenn mir Jemand dazu eine Auskunft geben könnte.
Vielen dank dafür bereits im voraus.
M.f.G. Thomas