Verkauf von überschüssigen Erzeugnissen aus dem Hobbykeller

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Hallo,

ich bastel seit einiger Zeit mit Holz. Da ich kein bestimmtes Gebiet habe, kommen da gesägte, geschliffene oder gedrechselte Dinge wie Holzschmuck, kleines Spielzeug, Puzzles oder kleine Dekogegenstände wie Windspiele und Fensterbilder bei heraus.

Mittlerweile habe ich aber ein Luxusproblem: es wird zuviel. Die Wohnung ist langsam genügend ausgestattet, Bekannte "versorgt".

Da ich die Sachen nicht einfach in eine Kiste packen und Deckel drauf will, würde ich einiges gerne verkaufen.

Und da ist mein Problem, denn es sind folgende Umstände zu betrachten:

-> ich möchte damit kein gewinnorientiertes Nebengewerbe, Hauptgewerbe, Lebensunterhalt oder sonstwas betreiben

-> die Sachen haben nach den Vergleichen im Netz Profiqualität, wie sie auch von Onlineshops für saftig Geld angeboten werden.

-> es sind meist Unikate. Sie werden nicht in Serie gefertigt, sondern nach Lust und Laune.

-> ich habe keine gewerblichen Räume zur Verfügung, sondern einen Bastelraum in der Mietwohnung

-> es ist kein kontinuierlicher Schaffensfluss vorhanden, sondern wegen des Hobbies halt mal viel, mal ein, zwei Wochen gar nichts.

-> Ich bin zuhause, arbeite nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, beziehe keine staatlichen Leistungen (!) und bin freiwillig krankenversichert

-> Die Umstände eines Verkaufs sollen einfach bleiben. Ich würde ungerne wegen der maximal 20-30 Gegenstände im Monat, nun die Verwaltung eines Gewerbebetriebes haben, der kistenweise am Tag verschickt.

-> Ich möchte/brauche keine Kosten von Steuern absetzen.


Meine Fragen wären:

-> wo darf ich sowas anbieten? ebay, Künstlershops wie dawanda, Künstlermärkte, Flohmärkte?

-> brauche ich dafür einen Gewerbeschein oder Ähnliches?

-> wie bekomme ich vor den Behörden klar gestellt, dass ich trotz der top Qualität der Sachen, keine Gewinnabsicht habe? Meine Frau wird häufig gefragt, ob ich den Schmuck für sie gewerblich herstellen würde.

-> wie könnte ich vermeiden, wirklichen Künstlergewerben auf die Füße zu treten? Wenn ich z.B. den Schmuck für ein paar Cent verticke, wäre das nicht fair den professionellen Herstellern gegegnüber.

-> darf ich auch längerfristig verkaufen? Es schwirren bei Fragen zur Gewerbeanmeldung ja gerne Fristen durch Threads, wo das Finanzamt nach zwei Jahren das Gewerbe aberkennt, da kein genügender Umsatz da ist.


Danke für evtl. Infos und Gruß
 

Eurippon

ww-robinie
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Frag dazu dochmal eine Stuerberater. Der wird wohl wissen ab wann was gewerblich ist. Alternative ist Kleinstgewerbe bis 15000 Euro/Jahr. Verrammschen willst Du das Zeug ja auch nicht. WANN ein Gewerbe WAS arbeitet entscheidest Du in dem Moment als Betreibender.
 

WinfriedM

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Schau mal in Richtung "Künstler", ich glaub, da braucht man kein Gewerbe anzumelden. Klar aber, dass du eine minimale Buchhaltung führen musst und jährlich was beim Finanzamt einreichst.

Dann gibt es noch das Stichwort "Liebhaberei", kannst du mal bei Google gucken.

Siehe z.B. hier:

Liebhaberei im Steuerrecht
 

garfilius

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Diese Hoffnung hatte ich auch mal. Ich will Dir den Optimismus nicht nehmen, aber 2-3 Stück pro Monat sind schon gut - es sei denn, Du verramschst billig.
Ich glaube nicht, dass da jemand ein Gewerbe daraus konstruieren kann. Biete privat bei Dawanda an (da scheinen aber mehr die 2,- bis 10,- Artikel gefragt zu sein) oder bei ebay (mit Start ein Euro zur Preisfindung :emoji_wink: ).
Wenn es dann mehr wird, kannst Du immer noch den Steuerberater konsultieren. Wenn es weniger wird, hast Du das Geld gespart.
 

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Frohe Ostern ...

@ garfilius

Es ist in der Tat so eine Sache. Bei der MASSE an Schmuck, die so angeboten wird, muss man schon außergewöhnliche Sachen oder aber billig anbieten, bevor man auf nennenswerte Stückzahlen beim Verkauf kommt.

Preise kaputt machen will man natürlich auch nicht. Selbst wenn nur die Kosten reinkommen, wäre das für mich prinzipiell ok. Nur würde das aller Wahrscheinlichkiet nach keinem gewerblichen Verkäufer gefallen. Obwohl ich meine Art Verarbeitung nur extrem selten gesehen habe.

Dawanda muss ich mir noch mal genauer anschauen, in der Tat werden dort aber auch massenhaft Dinge angeboten, aber nur wenige haben nennenswerte Verkäufe.

@ all

Ein Steuerberater wäre sicherlich zu aufwendig für die einfachen Fragen. Mein Problem ist, dass die ganzen Stellen, die sich mit diesem Thema befassen, davon ausgehen, dass man mit dem Verkauf in erster Linie verdienen will.

Und da liegt meine Befürchtung: dass mir ein Finanzamt (irgendwann) nicht glaubt, dass Verkaufsangebote, vielleicht eine entsprechende von mir erstellte Internetseite, oder ähnliche Aktivitäten, vorrangig nur zum Ziel haben, top gemachte Hobbyarbeiten "los zu werden", ohne sie in die Biotonne zu werfen.
 

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Hallo,

ganz unverbindlich möchte zu diesem Thema folgendes beitragen.

Wenn deine Verkaufsabsichten nicht als Liebhaberei eingestuft wird fällst du entweder in die Kategorie "Gewerbetreibender" oder im künstlerischen Sinne in "selbstständige Arbeit" nach EStG.
Die Bemessungsgrundlage deiner Einkünfte ist der Gewinn (§§4-7k EStG).
Als Gewerbetreibender bist du nicht zur Buchführung verpflichtet, wenn du folgende Grenzen nicht überschreitest (§141 A:emoji_open_mouth::
- Umsatz i.H.v. 500.000€
- Gewinn i.H.v. 50.000€

Umsatzsteuerbefreiung (§19 (1) UStG) wenn der Umsatz den Betrag von 17.500€ nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung). Mach Sinn wenn du hauptächlich an private Endabnehmer verkaufst, da dann der Bruttobetrag als Einkommen gezählt wird und somit zur erhöhung des Gewinns beiträgt.


Der Gewerbesteuerfreibetrag (§11 (1) GewStG) beträgt 24.500 für natürliche Personen sowie für Personengesellschaften.

Wenn du nun ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du auch die Abschreibungen auf Anschaffungen wie z.B. Werkzeug steuermindernd geltend machen. Ist der verbleibende Gewinn dann unter dem Grundfreibetrag i.H.v. 7.664€ im Bemessungszeitraum, dann musst du auch keine Einkommensteuer zahlen.

Ich hoffe das hilft dir dann weiter. Evtl. kannst du auch mal ins Kundenzentrum deines Finanzamtes gehen und dir Rat holen.

Frohe Ostern!
 

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Das ist eine gute Antwort, danke!

Deine Zahlen (in Höhe von...) gelten aber immer für ein Jahr, ok ?
 

WinfriedM

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Auch wenn du keine vollständige Buchführung machen musst, gilt immer, dass du Einnahmen und Ausgaben bei jeder Selbständigkeit nachweisen musst. Weiterhin eine einfache Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung pro Jahr. Wenn du auch nur wenige Euro Gewinn im Jahr machst, gilt das lt. obigem Link/Video nicht mehr als Liebhaberei. Das wäre günstig, weil du dann auch Ausgaben absetzen kannst, um deinen Gewinn zu schmälern. Wenn es Liebhaberei wäre, wären vermutlich alle Einnahmen = Gewinn, was für dich eher ungünstig ist.

Der Grundfreibetrag gilt für ALLE deine Einkünfte, also nicht nur aus deiner Selbständigkeit. Wenn du also jetzt schon Steuern bezahlst, zahlst du auf jeden Euro Gewinn aus deiner Selbständigkeit ebenfalls Steuern.

Umsatzsteuerbefreiung ist bei dir sicherlich sinnvoll, erspart dir Arbeit.
 

kort

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Die Frage ist, wie die amtlichen Stellen es handhaben, wenn jemand beispielsweise unregelmäßige 50.- im Monat an Umsatz mit selbstgebastelten Unikaten hat.

Spontan hätte ich jetzt gesagt, dass dafür weder ein Gewerbe angemeldet werden, noch irgendeine Art von Buchhaltung geführt werden muss. Zumal wenn nicht die Absicht besteht, irgendwelche Kosten steuermindernd geltend zu machen. Umsatz in der Steuererklärung angeben müsste doch reichen?

Ich muss gestehen, dass ich ebenfalls noch nie etwas an offiziellen Ratgebern gesehen habe, die dieses Thema aufnehmen. Wenn, dann wird immer davon ausgegangen, dass der Interessierte vorhat, mit den Verkäufen nennenswerten Gewinn zu machen.

Was ist aber mit den ganzen Hobbybastlern, die einfach nur keinen Platz mehr zuhause haben, aber nicht das Gebaute in den Müleimer werfen wollen?:emoji_open_mouth:
 

Airborne

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@kort
du verkaufst, und das Amt hat erstmal ein allgemeines Interesse daran wie viel du umsetzt. Das es "nur" 50 Euro im Monat ist sieht man dir ja so (hoffentlich!) nicht an. Zur Prüfung kommt es meist wenn ein Mitbewerber oder andere Personen deine Aktivität missfällt.

Grundsätzlich würde ich das abklären, Finanzamt, IHK (Gründerseminare), Steuerberater und alle anderen beteiligten helfen dir weiter und geben schriftlich klare Antwort.

Weiterer Punkt: Du läßt dich von Freunden zu einem Montage-Einsatz überreden (ich sag mal z.B. Terrasse erneuern) und hast eine Arbeitsunfall. Auch sowas sollte klar geregelt sein, denn keiner wird dir glaube das sowas dann ausgerechnet NICHT geschäftliche Aktivität ist.

Gruß
Trosten
 

Inder

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die unterscheidung ist relativ einfach:

- produziere ich mit der absicht des verkaufs (dabei spielt der gewinn erstmal keine rolle), dann handele ich gewerblich mit dem ganzen kram, der dann kommt...

- bastel ich auf halde für mich selbst und verkaufe irgendwann meine sammlung, dann will das finanzamt davon nichts wissen.

ist wie mit briefmarken z.b. . ... ich kann eine sammlung verticken und dabei eine million gewinn machen. relevant ist immer, wo die "ware" herkommt und ob eine nachhaltigkeit gegeben ist.

ein steuerberater kann das im persönlichen gespräch am besten beurteilen. sollte nicht länger als ne stunde dauern und kostet 60-100 euros. sollte einem die sache wert sein, wenn man es genau wissen will....

gruß inder
 

Airborne

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bastel ich auf halde für mich selbst und verkaufe irgendwann meine sammlung, dann will das finanzamt davon nichts wissen.

ah ah ah - das sehe ich nicht so - und das Finanzamt mit Sicherheit auch nicht. Entscheidend ist das Ergebnis, nicht die Vorarbeit. Und sogar das Kaufen und Verkaufen von Briefmarken kann zu gewerblichem Handel werden.

Gruß
Torsten
PS: @ Inder: deine Shift-Taste ist defekt, oder die Batterie der Tatstatur leer.
 

ahadler

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Wie ist das denn mit Künstlern?

Luxusproblem - Unikate - kein kontinuierlicher Schaffensfluss

das hört sich für mich doch sehr nach Künstler an, noch nicht mal nach Kunstgewerbe.

Bei Künstlern kenn ich mich ganz und gar nicht aus. Haben die ein Gewerbe? Bezahle ich für ein Gemälde MwSt?

Ich würd' erstmal einen großen Bogen um alle machen, die was mit institutionellem Gewerbe zu tun haben - Handwerkskammer, IHK, etc. Die wollen doch alle nur, das man dazu zählt - und zahlt. Ich glaub', der OP ist eher ein Freiberufler, Künstler. Letztlich entscheidet das aber wohl das Finanzamt.

Finanzamt fragen, selber 'ne Mini-Buchführung machen (Einnahmen, Ausgaben, evtl. Zeitbedarf zur eigenen Info). Einnahmen und ggf. Ausgaben in der Steuererklärung angeben, Impressum auf der Website, keine MwSt. berechnen (ich geh' mal davon aus, das die Einnahmen unter den 17500 EUR bleiben). Wenn man verkauft, findet sich bestimmt ein Neider/Konkurrent, der guckt, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Wenn ich's recht verstehe, gehts dem OP nicht um's Geldverdienen. Leben muss er wohl damit, das er Einnahmen haben wird - und die versteuern muss. Ob er dann die Ausgaben gegenrechnen will/kann, Verluste geltend machen kann, etc., das hängt m.E. von der Ausgestaltung ab, die er jetzt wählt. Und der das Finanzamt zustimmt.

Viel mehr Sorgen, als um die steuerliche Seite, würde ich mir um die haftungsrechtliche Seite machen. Es hat wohl schon Rechtsstreite darum gegeben, ob die Schäden durch das Umfallen eines Kunstwerkes Produkthaftung auslösen... (wenn ich mich recht erinnere, wurde ein kleiner Junge von einer umfallenden Statue schwer verletzt)

Viel Glück!
 

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Hallo,

mir ging es als TO prinzipiell darum, herauszufinden, wie man bezeichnet wird, wenn man zwar neue künstlerische Produkte verkauft, aber nicht gewinnbringend verdienen will.

Klar, Umsätze müssen versteuert, zumindest steuerlich angegeben werden. Klar ist auch, dass ich mit dem Minigelump nie an Grenzen von mehreren tausend Euro Umsatz in Jahr kommen werde. Die Frage ist nur, wie man das dem Finanzamt begreiflich macht. Ich kann mir jetzt schon das Stirnrunzeln des Beamten vorstellen, dem erzählt wird, man wolle nicht kostendeckend und darüber verdienen, sondern die hübschen Erzeugnisse nur unter die Leute bringen, weil man nicht alles auf Dauer selber behalten kann.

Das glaubt der einem doch nie ...

Verschenken will man die Sachen ja auch nicht, dann kann man es an sich gleich in den Müll werfen, obwohl das auch zu schade wäre, was den Teufelskreis schließt.

Wie gesagt, ein Luxusproblem.
 

garfilius

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Hallo,

mir ging es als TO prinzipiell darum, herauszufinden, wie man bezeichnet wird, wenn man zwar neue künstlerische Produkte verkauft, aber nicht gewinnbringend verdienen will.

....

Nicht Umsätze, sondern der Gewinn wird versteuert. Und nur, wenn Du keine Kosten gegenrechnest, ist Umsatz = Gewinn.
Wie wäre es, wenn Du mal alles in eine Liste schreibst, was an Geräten in deiner Werkstatt rumsteht. Dafür versuchst Du, einen halbwegs realistischen Zeitwert zu ermitteln und trägst den in die Liste ein. Für Material würde ich einen pauschalen halbwegs plausiblen Wert ansetzen. Das bringst Du in Deiner (vorerst) privaten Buchhaltung als Privateinlage ein und schreibst die Maschinen ab (5..? Jahre siehe AFA-Tabelle). Damit hast Du fixe jährliche Kosten. Bei Materialeinkauf wird die Liste ergänzt.
Und erst, wenn Deine Einnahmen/Jahr höher sind als die Summe aus jährlichen Abschreibungen und Material, würde ich mich die Überschüsse angeben. Ich glaube nicht, daß dieser Fall überhaupt eintritt. Und wenn er eintritt, bist Du gut vorbereitet. ist besser als die ganze Aufstellung nachträglich machen zu müssen.
Das geht alles mit Exel wunderbar, muss nur ab und an gepflegt werden.
 

Inder

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ah ah ah - das sehe ich nicht so - und das Finanzamt mit Sicherheit auch nicht. Entscheidend ist das Ergebnis, nicht die Vorarbeit. Und sogar das Kaufen und Verkaufen von Briefmarken kann zu gewerblichem Handel werden.

richtig, das "kaufen" ist der wesentliche unterschied. kaufe ich zu, um zu verkaufen, dann handele ich gewerblich.

löse ich eine sammlung auf, bin ich zu 99% auf der sicheren seite.

das sieht das finanzamt übrigens genauso....

gruß inder
 

Airborne

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Bei Künstlern kenn ich mich ganz und gar nicht aus. Haben die ein Gewerbe? Bezahle ich für ein Gemälde MwSt?

die haben geschäftlichen Umsatz (so sie denn ihr Zeugs selbst vertreiben) und privates Einkommen daraus - beides interessiert.

@ Inder
...aber nur wenn du eher selten mal eine Sammlung "auflöst" :emoji_grin:

@ unregistriert
sowas nennt man auf jeden Fall Künstler - mit unter auch Lebenskünstler. Aber warum nicht auch ein paar Euro Erlös erwirtschaften? wenn du sie nicht haben willst kannst du ansonsten ja Spenden oder so? Wenn du dich auf 2-3 Events im Jahr beschränkst ist das bestimmt nicht zu viel Aufwand (Ostermarkt und Weihnachtsmarkt oder so)??

Gruß
Torsten
 

raftinthomas

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einfach mal mit dem finanzamt sprechen. die sind auch daran interessiert, mit peanuts möglichst wenig arbeit zu haben.
 

ahadler

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"Die Frage ist nur, wie man das dem Finanzamt begreiflich macht"

Was willst Du denn begreiflich machen? Das Du Einkommen versteuern möchtest? :emoji_grin: Oder das Du Ausgaben (Material, Werkzeug, anteilige Raumkosten, ...) steuermindernd geltend nachen willst? :emoji_frowning2:

Nach meiner Erfahrung hat das Finanzamt eigentlich noch nie ein Problem gehabt, aus in der Steuererklärung angegebenen Einnahmen eine Steuerlast zu bestimmen :rolleyes: Schwieriger wirds dann erst mit gegenzurechnenden Ausgaben :mad:

Begreiflich machen müsstest Du höchstens, das Du nicht zusätzlich Gewerbe-, Körperschafts-, Umsatz- ... -steuer zahlst. Bei den von Dir erwarteten Einnahmen, weit unterhalb jeglicher Freibetragsgrenzen, sehe ich hier kein Problem. Gib die Einnahmen in der Steuererklärung an, und wenn Du willst, leg ein Schreiben bei, in dem Du, wie hier, ihre Herkunft aus künstlerischer, freiberuflicher Arbeit schilderst und freundlichst und untertänigst bittest, Dich über ggf. weitere steuerliche Meldepflichten zu informieren.

Und sollten die Einnahmen doch den Peanuts-Rahmen überschreiten: frag beim Finanzamt rechtzeitig nach. Nach meiner Erfahrung war das Finanzamt noch nie verärgert über die Bereitschaft, Steuern zu zahlen. Gestritten habe ich mich mit denen in meiner freiberuflichen Zeit eher darum, welche Ausgaben steuermindernd wirken.

Ob man sich als nebenberuflicher Künstler bei der Künstlersozialkasse anmelden muss? Ob Deine Werkstücke ein CE-Zeichen brauchen? ... Keine Ahnung, aber das wären eher die Gedanken, die ich mir in Deiner Situation machen würde.

Viel Glück!
 

kort

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Ob man sich als nebenberuflicher Künstler bei der Künstlersozialkasse anmelden muss? Ob Deine Werkstücke ein CE-Zeichen brauchen? ... Keine Ahnung, aber das wären eher die Gedanken, die ich mir in Deiner Situation machen würde.

Das dürften eher die Probleme sein, die einen überraschend treffen. Produkthaftung, die Privatwohnung als Produjtionsraum, Gewährleistungen, Werbung, Homepage usw.

Von geschützten Mustern ganz zu schweigen. Manche bahnbrechende, völlig neue Idee hat sich im Nachhinein schon als lange bekannt und geschützt heraus gestellt :rolleyes:
 
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