ungewöhnlicher Arbeitsunfall KFZ

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ladungssicherung, das mir unbekannte Wesen ...... vergiss nicht dass ich Seecontainers rumkutschiere, der Container ist meine Ladung, nicht der Inhalt :emoji_grin: Wenn die Twistlocks gedreht und angespannen sind ist die Ladung selbst für die BAG gesichert.
Und mit dem blöden Digi-Tacho sind Lenkzeitüberschreitungen sowohl als Ruhezeitunterschreitungen gestrichen, schriftlich von meinem Chef und ich drehe trotzdem genug Stunden um ein komfortables Einkommen zu haben und mir nicht den Ar*** aufreissen zu müssen. Im Gegensatz zu zum Beispiel Deutschland fahren wir auf Stundenlohn + Spesen und nicht auf Festlohn + Spesen, darüberhinaus sind alle Warterzeiten bezahlt.
Klartekst, mein Chef bezahlt mich für's schlafen ...... was willste auch Anders machen wenn man 3 Stunden Abladezeit hat :emoji_grin:
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Mark, weiss ich :emoji_grin:
Ich klage nicht, habe auch keinen Grund. Bin zwar unter der Woche nicht viel zu Hause und ab und zu muss auch ein halber Samstag dran glauben, aber was soll's. Ich mache meinen Job gerne, hab meinen Truck zu Hause stehen (den Zweitwagen habe ich schon vor Jahren verkauft), auch am Wochenende und im Urlaub, werde pünktlich und korrekt bezahlt (ich streite nicht für 1 oder 2 Stunden Unterschied am Monatsende) und die Reisen sind perfekt geplant. Kein Wunder, mein Chef sass selber 25 Jahre auf dem Bock :emoji_grin:
Und ja, nicht jeder in diesem Beruf hat es so gut wie wir in unserer Firma, leider.

Jetzt mache ich aber wirklich Schluss, noch ein paar Stunden unter die Decke und dann ist es der (vielleicht) letzte Arbeitstag dieser Woche :emoji_grin:
 

predatorklein

ww-robinie
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Ich finde solche Arbeitsunfälle auch tragisch und so etwas sollte vermieden werden.
Nun sollte das auch in den Ausbildungsbetrieben bekannt gemacht werden damit solche Unfälle minimiert werden.
Verhindern kann man so etwas leider nicht immer aber die Warnung sollte weitergereicht werden.
Hoffentlich ist die Vaterlose Familie abgesichert und muss sich nicht noch jahrelang mit Gerichten und Anwälten,
ganz zu schweigen von den Versicherungen, herumstreiten.


Schade um den Mann………..

Traggelenke werden aber immer mit einem Abzieher ausgebaut, falls es so ein Ding in einer kommerziellen Werkstatt nicht gibt…….oh oh oh………..

Seh auch ehrlich gesagt da Probs auftauchen seitens der Versicherung.

Zumal auch in dem Bericht steht,daß es Herstellervorgaben gibt wie so eine Arbeit auszuführen ist.

Kenne eine Geschichte bei der ein Schreinermeister auf dem Weg zu einem Kunden tödlich verunglückte.
Eigentlich eine klare Sache.
Da er nicht exakt die kürzeste Strecke gefahren ist machte die Versicherung Zicken.

Ging dann noch halbwegs glimpflich ab ( aber wirklich nur halbwegs ) und die Familie des Verunglückten lebte 2 Jahre mit der bangen Frage ob die Versicherung zahlen wird :confused:
Sowas wünscht man niemandem.

Gruß
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Natürlich gibt es Herstellervorgaben und die sind in der Regel sehr genau, wenn das allerdings keine Markengarage war spielen die Vorgaben keine grosse Rolle.
Trotzdem ist der Einsatz eines Brenners zum Ausbauen eines Traggelenkes ein grober Fehler und hierüber wird sicher jemand fallen.
Der schlimmste Fall der eintreten könnte wäre das Fehlen des richtigen Werkzeuges für diese Arbeit in der Werkstatt, dann könnte es passieren dass der Arbeitgeber für alles aufkommen darf.....
 

predatorklein

ww-robinie
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Natürlich gibt es Herstellervorgaben und die sind in der Regel sehr genau, wenn das allerdings keine Markengarage war spielen die Vorgaben keine grosse Rolle.

Imo spielt es eine Rolle ob sich der Mechaniker an die technischen Richtlinien hält oder nicht.
Ob in einer freien Werkstatt oder einer Vertragswerkstatt dürfte doch egal sein ?

Trotzdem ist der Einsatz eines Brenners zum Ausbauen eines Traggelenkes ein grober Fehler und hierüber wird sicher jemand fallen.

Das denke ich auch :emoji_frowning2:

Der schlimmste Fall der eintreten könnte wäre das Fehlen des richtigen Werkzeuges für diese Arbeit in der Werkstatt, dann könnte es passieren dass der Arbeitgeber für alles aufkommen darf.....

Vericherungstechnisch dürfte der schlimmste Fall der sein,daß das Werkzeug da war und nicht benutzt wurde von den beiden Mechanikern :eek:

Man kann der Familie des Verstorbenen ( wenn es eine gibt ) wirklich nur wünschen daß es seitens der Versicherung keine Probs gibt.

Gruß
 
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