Treppengeländer in Wohngebäuden

rodriguez

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Ach woher. Die kannst Du dann aus irgendeinem Dreck- oder Schutthaufen ziehen. Weil ander Leute Sach heutzutage nix mehr wert ist.

Das ist leider wahr. Auch die Leistung anderer Gewerke wird nur noch sehr gering geschätzt. Immer wieder ein Trauerspiel wenn Leistungen durch Fremdgewerke aus völliger Ignoranz beschädigt werden und der Schaden durch den Ausführenden behoben werden muss, weil er noch vor der Abnahme steht.
 

Georg L.

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Ist alles fest verschlossen, und wir nachweislich aufgebrochen, hat man der Verkehrssicherungspflicht genügt.
Eben nicht, das war ja der große Aufreger. Im Rohbau waren schon die Fenster drin und das ganze Haus mit einer Bautür verschlossen. An der Bautür wurde das Vorhängeschloss aufgebrochen um sich Zutritt zu veschaffen.
 

uli2003

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Im Rohbau waren schon die Fenster drin und das ganze Haus mit einer Bautür verschlossen. An der Bautür wurde das Vorhängeschloss aufgebrochen um sich Zutritt zu veschaffen.

Das ist schon wirklich seltsam, aber auch nicht unmöglich. Vielleicht weil der Einbrecher davon ausgehen durfte, dass dort ein Geländer vorhanden ist.
 

anobium60

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Vor einigen Jahren wurde z.B. ein Bauherr im Nachbarort verknackt, weil ein Einbrecher auf seiner Baustelle wegen fehlender Absturzsicherung ins Treppenloch gefallen war und sich schwer verletzt hatte. Die Argumentation, der Bau war ja abgeschlossen und somit auch gesichert wurde nicht akzeptiert.

Da hätte ich auch mal gerne Belege. Die Geschicht ist so ähnlich hier in der Gegend (angeblich) auch passiert. Aber genaues konnte bisher keiner dazu sagen....................
 

brubu

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Offenbar gibt es in unserer überregulierten Welt für die einfachen Dinge keine brauchbaren Regeln. Auf die Gerichte kann
man sich auch nicht mehr verlassen. Das sieht man daran, dass Gerichtsurteile oft nicht einstimmig gefällt werden, da könnte
man auch würfeln. Unsere Handwerksverbände helfen uns auch nicht weiter, ich frage mich ab und zu, wozu wir Mitglieder-
beiträge bezahlen.
Für den beschriebenen Fall sollte man wirklich Detailangaben haben. Da sollte recherchiert werden, aber wie und von wem?
Ich kann leider auch nicht helfen.

Gruss aus CH
 

Daniboy

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In Österreich haben wir Gerichtsurteile online einsehbar mit möglicher Volltextsuche.
Vielleicht gibt es das bei euch auch.

Zum Beispiel 162 Urteile zum Stichwort --> Geländer.
Es ist der Rechtsanwalt mit vollem Namen und der Verurteilte mit Vornamen genannt.
Dadurch kann man zB bei Zeitungsartikeln ganz gut nachlesen, wie sich die Sachen durch die verschieden Instanzen juristisch weiterentwickeln.
 

werists

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In Österreich haben wir Gerichtsurteile online einsehbar mit möglicher Volltextsuche.
Vielleicht gibt es das bei euch auch.
Für DE ist dejure.org ist ein gutes Portal zum Suchen, frei verfügbare Texte sind dann z.Bsp über Links in den Suchergebnissen zu jurion.de (teilweise), und openjur.dezu finden.

Leider sind ältere Urteile oft nur über kostenpflichtige Seiten zu einsehbar. Zusammenfassungen und Leitsätze sind jedoch oft noch kostenlos einsehbar. Die Internetsuche mit dem Aktenzeichen fördert oft auch noch weitere Infos ans Tageslicht.

So findet man z.Bsp.:
»Ein Bauleiter, der unter Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei einem Treppengeländer einen zu großen Abstand zwischen Geländer und Treppenstufen zuließ, kann auch für den Schaden haften, den ein Kleinkind viele Jahre nach Errichtung des Bauwerks dadurch erleidet, daß es unter dem Treppengeländer durchrutscht.«
OLG Karlsruhe (19 U 282/95)

Die Situation des fitten, kinderlosen Ehepaar als Auftraggeber ist demnach irrelevant, da auch Haftung f. spätere Unfälle in Frage kommt.

(Die Geschichte des gestürzten Einbrechers ist allerdings nirgends auffindbar, gehört wohl eher zu den urban Legends)
 

Holz-Christian

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BTW - wenn jetzt der Bauherr sagt, der Schlosser kommt morgen früh, und ich habe meine Treppe am späten Nachmittag fertig eingesetzt, reicht dann eigentlich ein Absperren der Treppe? Oder muss ich dann noch in einer Spätschicht ein Provisorium dran dengeln?

Servus, würde ich schon sagen.
Und das ganze auf Lieferschein dokumentieren und den Kunden unterschreiben lassen.
Wenn der Kunde dann das Provisorium ersatzlos demontiert ist das seine Sache.

Gruß Christian
 

brubu

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Die Treppenanlage ist ohne Geländer nicht fertig, also absperren bis das Geländer montiert ist.
Die andere Variante ist ein Provisorium.
 

rodriguez

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Die Treppenanlage ist ohne Geländer nicht fertig, also absperren bis das Geländer montiert ist.
Die andere Variante ist ein Provisorium.

Und dabei sollte man sich an der von der BG beschriebenen Absicherung von Verkehrswegen auf Baustellen (A 026) orientieren. Wir sehen auch heute noch sehr viele "Absperrungen" mit rot weißen Flatterband oder Ketten, das wird von der BG i. d. R. nicht akzeptiert und geahndet.

Die Frage ist ob der Treppenbauer die Absperrung liefern muss oder der AG.
 
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