Teakholztisch nach 4 Monaten mit Rissen in der Tischplatte

Lueneburger123

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Wir haben im vergangenen Winter einen Tisch mit einer Tischplatte aus recyceltem Teakholz gekauft (Modell BOSTON, Format 180x90 cm) und diesen bis zum Frühjahr warm und trocken im Haus gelagert. Seit April 2025 steht der Tisch bei uns auf der Terrasse und gefällt uns durch seinen rustikalen Look sehr gut. Wir haben den Tisch im April mit einem speziellen Teakholzöl bearbeitet. In den gut drei Monaten seit dem Aufstellen des Tisches hat sich die Farbe des Holzes bereits stark verändert. Das war uns bewusst, dass das so sein würde und ist völlig ok.

Leider müssen wir darüber hinaus feststellen, dass der Tisch auf der Oberfläche an mehreren Stellen bereits lange und große Risse im Holz aufweist. Außerdem ist bei Betrachtung von der kurzen Stirnseite zu erkennen, dass sich bereits eine Lücke zwischen dem Eckpfosten des Gestells und der Tischplatte gebildet hat, d.h. das Holz hat sich verbogen.

Ich kann nachvollziehen, dass es zu leichten Veränderungen aufgrund von Witterungseinflüssen kommen kann. Das wäre für mich auch akzeptabel, wenn der Tisch nach mehreren Jahren der Nutzung und Überwinterung im Freien solche Veränderungen aufweist. In unserem Fall ist der Tisch jedoch so gut wie neu und steht erst seit wenigen Wochen (!!!) im Garten. Dadurch entsteht bei mir der Eindruck, dass es sich um ein minderwertiges oder vor der Verarbeitung nicht ordnungsgemäß gelagertes/getrocknetes Holz handeln könnte.

Wir hatten zuvor über 10 Jahre einen kleinen Teakholz-Beistelltisch, der bei Wind und Wetter ganzjährig im Freien stand. Nach all den Jahren hat dieser überhaupt keine Risse aufgewiesen und lediglich die typische Patina gebildet.



Zu diesem Fall habe ich einige Fragen an die Holzexperten hier in diesem Forum:

- Ist aus eurer Erfahrung davon auszugehen, dass das Holz sich im Verlauf der Zeit weiter verändert und zusätzliche Risse entstehen bzw. vorhandene Risse größer/tiefer werden? Uns wurde empfohlen, den Tisch ohne Schutzhülle im Winter draußen zu lagern. Ich stelle mir vor, es dringt Schnee/Wasser in die Risse ein und dehnt sich bei Frost anschließend aus. Das kann doch nur dazu führen, dass das Holz weiter kaputt geht.
- Was kann man präventiv tun, um dem entgegen zu wirken?
- Ist diese Veränderung in solch kurzer Zeit ein Grund zur Reklamation? Der Tisch hat ca. 600 € gekostet und wird online bei manchen Shops noch deutlich teurer angeboten.


Vielen Dank für eure Hilfe!
 

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carsten

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Hallo

das sieht für mich aus wie ein Tisch für den Innenraum. Auch wenn Teak ist die Konstruktion für draußen völlig ungeeignet. Ich würde vermuten dass es noch mehr Risse gibt. Ein Winter mit Schnee bzw andauernder Feuchtigkeit dürfte die Verleimungen gänzlich zerstören.
 

Lueneburger123

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Hallo Carsten,

das klingt aber nicht gut.... laut Webseite des Händlers soll der Tisch für den Indoor und Outdoor Einsatz geeignet sein (siehe Screenshot).

Originalformulierung: "Mit einer Länge von 180 cm bietet er genug Platz für Ihre Gäste und die nötige Stabilität, um den Elementen im Freien standzuhalten."
 

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SebastianThiel

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Der Tisch bietet keinerlei konstruktiven Holzschutz.
Tische für draußen, bieten dem Wasser Möglichkeit zum ablaufen. Sprich, die Tischplatte ist niemals geschlossen.
Hast bestimmt schonmal gesehen.
Ein Gesetz dafür gibt es allerdings nicht.

Ich sage auch, das diese Platte nicht mehr lange überlebt, wenn regelmäßig Wasser drauf kommt.
 

Hoosier

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Wir haben im vergangenen Winter einen Tisch mit einer Tischplatte aus recyceltem Teakholz gekauft
da wäre doch meine erste Anlaufstelle der Händler - was sagt der denn?

Ansonsten sehe ich es ähnlich wie oben beschreiben:emoji_open_mouth:bwohl das Untergestell eher nach Gartentisch aussieht, ist die Holzkonstruktion eher "unüblich" - schau mal andere Tische an hier, üblich sind z.B. Fugen damit das Wasser ablaufen kann
 

Lueneburger123

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Der Händler war auch meine erste Anlaufstelle und bietet einen Preisnachlass von 5%. Das habe ich bereits abgelehnt und gerade eine Rückmeldung bekommen:

"Um gemeinsam eine für beide Seiten faire Lösung zu finden, möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, welche Erstattungssumme für Sie vertretbar wäre, wenn Sie den Tisch dennoch behalten möchten. Wir werden Ihren Vorschlag dann intern prüfen und geben Ihnen zeitnah Rückmeldung, ob dies umsetzbar ist oder ob wir alternativ einen Austausch des Tisches vornehmen."

Das klingt für mich nach einem Schuldeingeständnis. Ich glaube allerdings aufgrund der Aussagen hier nicht, dass es uns mit einem neuen Tisch besser ergehen würde... wenn ich fachlich versierte Argumente habe, kann ich das dem Händler gegenüber natürlich anders vertreten, dass nur eine Rückabwicklung des Kaufs in Frage kommt. :emoji_slight_smile:
 

derdad

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Da war mal wieder die Marketing am Werk, und nicht die Fachmänner. Recycling klingt immer gut. Heißt aber eigentlich nichts anderes als Abfallholz. Teak klingt natürlich auch gut. Ich kann mir gut vorstellen, dass da Holz vom Sägewerk genommen wird, das sonst im Hacker landet. Zusammengebaut werden die Platten (oder ganze Tische) dann nicht nach Tischlerstandards. Verleimregeln, Arbeiten des Holzes ist da uninteressant. Billige Herstellungskosten ist wichtig. Hergestellt werden die Tische ja irgendwo in Südostasien, nehme ich an.
Und im Verkauf wird wahrscheinlich sowieso damit gerechnet das es bei vielleicht 10-20% Tischen, vielleicht mehr, Reklamationen gibt. Dann gibt man einfach einen Preisnachlass und die Sache ist erledigt. Geschäft ist es immer noch.
Dass der Händler da jetzt die Sache repariert wird nicht sein. Entweder du bist mit einer Preisreduktion einverstanden oder gibst den Tisch zurück. Auch ein anderer Tisch wird nicht anders sein.
Übrigens, wenn sich Holz verzieht, dann immer sofort wenn sich die Gegebenheiten verändern (Temperatur, Feuchtigkeit,........) Das passiert dann innerhalb ein paar Wochen und nicht erst nach Jahren.
LG Gerhard
 

Leibhaftiger

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Inhaltlich zum Tisch wurde schon alles geschrieben, nur noch eine Anmerkung zum Thema "Outdoor" aus eigener Erfahrung. Ich hatte das Thema bei meinen Adirondacks, die wurden auch als Outdoor/Gartenstühle verkauft. Im Kleingedruckten war dann aber nicht von voller Bewitterung die Rede (also richtig im Freien mit Regen etc), sondern von Regengeschützt mit Dach drüber. Kann also sein, dass sich der Händler da entsprechend abgesichert hat.
 

bast_ig

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Inhaltlich zum Tisch wurde schon alles geschrieben, nur noch eine Anmerkung zum Thema "Outdoor" aus eigener Erfahrung. Ich hatte das Thema bei meinen Adirondacks, die wurden auch als Outdoor/Gartenstühle verkauft. Im Kleingedruckten war dann aber nicht von voller Bewitterung die Rede (also richtig im Freien mit Regen etc), sondern von Regengeschützt mit Dach drüber. Kann also sein, dass sich der Händler da entsprechend abgesichert hat.

Juristisch betrachtet, kommt der Händler mit der Bewerbung "gegen die Elemente gewappnet" nicht oder nur ganz schwer raus. Dieses Versprechen kann man kaum mehr mit AGB überschreiben. Die wären dann technisch gesehen nicht wirksam. Etwa wenn "Elemente sind nur der Onkel Erwin auf dem Gartenfest". :emoji_slight_smile:

LG
 

Lueneburger123

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Ich habe dem Händler gestern per Mail die hier genannten Punkte genannt und darauf hingewiesen dass der Tisch offensichtlich nicht für den Einsatz im Outdoorbereich geeignet ist. Ich habe ihm mitgeteilt dass ich den Tisch gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben möchte.

Das hat er mir jetzt auch bestätigt, ABER verlangt die Rücksendung auf meine Kosten gemäß Widerrufsbedingungen.

Auch hier werde ich widersprechen, da es aus meiner Sicht kein einfacher Widerruf ist z.B. wegen Nichtgefallen, sondern es handelt sich um einen mangelhaften Kaufgegenstand, sodass der Händler die Kosten tragen muss. Es geht hier schließlich nicht um ein kleines Päckchen, sondern um eine Speditionslieferung.
 

derdad

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Nur aus Interesse: Hast du den Tisch vorher direkt gesehen und begutachten können, oder war es ein Kauf aus dem Netz?
LG Gerhard
 

fragnix

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Wenn ein Händler der Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) zustimmt, weil die Ware mangelhaft ist (z. B. nicht der Beschreibung entspricht), gelten die Regeln zur Gewährleistung. In diesem Fall trägt grundsätzlich der Verkäufer die Rücksendekosten § 439 Abs. 2 BGB
Quelle: Blechkasperle

Ich sage zudem: Bei Wandlung wegen Mangel muss der Händler die angemessenen Kosten des Rücktransports übernehmen. Bei Widerruf im Kontext von Online-Bestellungen kann er diese Kosten auf den Käufer übertragen.
Achte also darauf, dass Du eine Wandlung wegen Mangel forderst. Das ist rechtlich nicht ganz einfach, weil Du nur Nachbesserung fordern kannst und der Händler entscheidet wie er das umsetzt (Nachbesserung, Preisminderung, Wandlung/Rücknahme). Solange der Mangel inherent ist, sich also nicht nachbessern lässt, stehen Deine Chancen auf Rückabwicklung gut.
Wie auch immer: Nicht von den Details verwirren lassen, einfach um Wandlung wegen nicht nachbesserbaren Mängeln bitten. Sobald er zustimmt, sind die Rücktransportkosten gesetzlich geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Friederich

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Solange der Mangel inherent ist, sich also nicht nachbessern lässt, stehen Deine Chancen auf Rückabwicklung gut.
Und das ist ja wohl der Fall, wenn der Tisch konstruktionsbedingt nicht fürs Freie geeignet ist. An der Gesamtkonstruktion lässt sich ja nichts mehr nachbessern.
Er hätte sicherlich grundsätzlich das Recht, ihn auszutauschen, gegen einen anderen Tisch, der diese konstruktiven Mängel nicht aufweist. Dafür müsste er aber erstmal einen haben; auch noch mit den gleichen Maßen und derselben Holzart.
 

bast_ig

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Wenn ein Händler der Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) zustimmt, weil die Ware mangelhaft ist (z. B. nicht der Beschreibung entspricht), gelten die Regeln zur Gewährleistung. In diesem Fall trägt grundsätzlich der Verkäufer die Rücksendekosten § 439 Abs. 2 BGB
Quelle: Blechkasperle

Ich sage zudem: Bei Wandlung wegen Mangel muss der Händler die angemessenen Kosten des Rücktransports übernehmen. Bei Widerruf im Kontext von Online-Bestellungen kann er diese Kosten auf den Käufer übertragen.
Achte also darauf, dass Du eine Wandlung wegen Mangel forderst. Das ist rechtlich nicht ganz einfach, weil Du nur Nachbesserung fordern kannst und der Händler entscheidet wie er das umsetzt (Nachbesserung, Preisminderung, Wandlung/Rücknahme). Solange der Mangel inherent ist, sich also nicht nachbessern lässt, stehen Deine Chancen auf Rückabwicklung gut.
Wie auch immer: Nicht von den Details verwirren lassen, einfach um Wandlung wegen nicht nachbesserbaren Mängeln bitten. Sobald er zustimmt, sind die Rücktransportkosten gesetzlich geregelt.

Servus,

das ist leider nicht ganz richtig: Der Verkäufer trägt die Transportkosten der Nachterfüllung. Falls diese aber fehlschlägt bzw. nicht durchgeführt wird, kann man zurücktreten. Da ist aber nicht geregelt, dass der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung tragen muss. Das passt auch zum parallel gelagerten Fall des Widerrufs. Auch dabei muss der Verkäufer nicht die Kosten tragen.

Edit: würde es aber trotzdem probieren. :emoji_slight_smile:

LG
 

Handjive

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Vorsicht mit dem bgb.
Das regelt nur dann solche Sachen, wenn es keine AGBs gibt, oder eventuell vorhandene rechtswidrig wären. (Was aber ein Gericht feststellen müsste!!
Gibt es gültige AGB s , also das berühmte kleingedruckte, gehen die vor.
Sorry!

Gruss peter, der also jetzt erst mal nach oder in die AGB s schauen würde.
 

fragnix

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Oh, wirklich? Das wusste ich nicht. Per se nichts besonderes, ich weiss vieles nicht, aber bei der Gewährleistung meinte ich mich auszukennen. Daher: Ich lese das mal nach. ... OK, habe ich jetzt, und denke: Stimmt nicht. Siehe § 307 BGB, § 439 Abs. 2 BGB
 
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Handjive

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Sorry, wenn ich da widerspreche:
439 ist eine einzelnorm, die gerade dann nicht gilt, wenn es korrekte (!) AGB s gibt und 307 regelt genau dass, was ich oben geschrieben habe: die AGB s dürfen eben nicht, aus welchen gründen auch immer, rechtswidrig oder nichtig sein.

Gruss peter, der hier der Meinung ist, dass wir hier in diesem forum, ohne genaue Kenntnisse, über dass was Vertragsbestandteil ist, und was im den AGB s steht, hier keine rechtsberatung machen sollten.
Das könnte für den threadersteller böse nach hinten losgehen.
 

fragnix

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Oh, Du kannst gerne widersprechen, ich bin nicht nur kein Profi, sondern ausdrücklich Laie.
Ich lese das mal alles nach, bevor ich weitere Aussagen treffe. Danke für den Hinweis.

P.S. nach Peters P.S.: Ich kenne mich mit Rechtsberatung nicht aus, aber der Blechkasper soufliert "Dies kann schon Rechtsberatung sein". Daher steige ich hier aus.
 
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bast_ig

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Sorry, wenn ich da widerspreche:
439 ist eine einzelnorm, die gerade dann nicht gilt, wenn es korrekte (!) AGB s gibt und 307 regelt genau dass, was ich oben geschrieben habe: die AGB s dürfen eben nicht, aus welchen gründen auch immer, rechtswidrig oder nichtig sein.

Gruss peter, der hier der Meinung ist, dass wir hier in diesem forum, ohne genaue Kenntnisse, über dass was Vertragsbestandteil ist, und was im den AGB s steht, hier keine rechtsberatung machen sollten.
Das könnte für den threadersteller böse nach hinten losgehen.

Du hast natürlich Recht, Peter. Ich bin nicht vom Holzfach, beim Recht schon. Ohne genaue Kenntnis des Vertrages sollte man eigentlich nix sagen. AGB gehen vor und könnten auch vorteilhafte Bedingungen bezüglich des Rückversands enthalten.
 

andama

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Ich hoffe du hast nicht den offerierten Preis von über 1000€ bezahlt.
Ich würde auf jeden Fall reklamieren und wünsche viel Glück dabei.
Zieh daraus die Lehre, dass es nicht optimal hochwertige Produkte online zu kaufen,
die Durchsetzung von Reklamationen und der Schaden sind meist höher als ein Kauf vor Ort.
 
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