Hallo,
nach langem überlegen und recherchieren kam ich nun zu dem entschluss mich selbstständig zu machen.
Ich hab da nur ein problem, und zwar: "Was darf ich als selbstständiger Geselle
im Schreinerhandwerk nun letztendlich für Tätigkeiten ausüben?"
Was ich herausgefunden hab ist, dass ich die montage von genormten Baufertigteilen und Parkett verlegen übernehmen darf.
Hab auch mit zwei Leuten von der Handwerkskammer gesprochen und verschiedene Antworten bekommen.
Der eine sagt mir das ich ausserdem noch das darf:
- Treppenstufen zuschneiden, lackieren und setzen
(vorausgesetzt es werden Rohstufen von einem Holzhändler verwendet und sie keine statischen eigenschaften aufweisen)
- ein bereits vorhandenes Möbelstück baugleich ersetzen
- zu einem bereits vorhandenem Möbelstück etwas in geringer Bauform hinzufügen
(z.B. am abschluss einer Küchenzeile ein kleines Regal)
Antwort des zweiten war, ich darf nichts von dem vorher genannten.
Es ist veständlich das ich nun ein wenig verwirrt und unsicher bin, was denn nun stimmt!?
Vielleicht wisst ihr ja etwas darüber oder könnt mir sagen wo ich noch zuverlässige Antworten bekomme.
Ach ja, was müsste ich denn anmelden wenn ich obige Tätigkeiten ausüben dürfte?
mfg Tobi
nach langem überlegen und recherchieren kam ich nun zu dem entschluss mich selbstständig zu machen.
Ich hab da nur ein problem, und zwar: "Was darf ich als selbstständiger Geselle
im Schreinerhandwerk nun letztendlich für Tätigkeiten ausüben?"
Was ich herausgefunden hab ist, dass ich die montage von genormten Baufertigteilen und Parkett verlegen übernehmen darf.
Hab auch mit zwei Leuten von der Handwerkskammer gesprochen und verschiedene Antworten bekommen.
Der eine sagt mir das ich ausserdem noch das darf:
- Treppenstufen zuschneiden, lackieren und setzen
(vorausgesetzt es werden Rohstufen von einem Holzhändler verwendet und sie keine statischen eigenschaften aufweisen)
- ein bereits vorhandenes Möbelstück baugleich ersetzen
- zu einem bereits vorhandenem Möbelstück etwas in geringer Bauform hinzufügen
(z.B. am abschluss einer Küchenzeile ein kleines Regal)
Antwort des zweiten war, ich darf nichts von dem vorher genannten.
Es ist veständlich das ich nun ein wenig verwirrt und unsicher bin, was denn nun stimmt!?
Vielleicht wisst ihr ja etwas darüber oder könnt mir sagen wo ich noch zuverlässige Antworten bekomme.
Ach ja, was müsste ich denn anmelden wenn ich obige Tätigkeiten ausüben dürfte?
mfg Tobi