Tätigkeiten ohne Meisterbrief

Crouwler

ww-pappel
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Hallo,
nach langem überlegen und recherchieren kam ich nun zu dem entschluss mich selbstständig zu machen.

Ich hab da nur ein problem, und zwar: "Was darf ich als selbstständiger Geselle
im Schreinerhandwerk nun letztendlich für Tätigkeiten ausüben?"

Was ich herausgefunden hab ist, dass ich die montage von genormten Baufertigteilen und Parkett verlegen übernehmen darf.
Hab auch mit zwei Leuten von der Handwerkskammer gesprochen und verschiedene Antworten bekommen.
Der eine sagt mir das ich ausserdem noch das darf:
- Treppenstufen zuschneiden, lackieren und setzen
(vorausgesetzt es werden Rohstufen von einem Holzhändler verwendet und sie keine statischen eigenschaften aufweisen)
- ein bereits vorhandenes Möbelstück baugleich ersetzen
- zu einem bereits vorhandenem Möbelstück etwas in geringer Bauform hinzufügen
(z.B. am abschluss einer Küchenzeile ein kleines Regal)

Antwort des zweiten war, ich darf nichts von dem vorher genannten.

Es ist veständlich das ich nun ein wenig verwirrt und unsicher bin, was denn nun stimmt!?

Vielleicht wisst ihr ja etwas darüber oder könnt mir sagen wo ich noch zuverlässige Antworten bekomme.

Ach ja, was müsste ich denn anmelden wenn ich obige Tätigkeiten ausüben dürfte?

mfg Tobi
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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Einbau genormter Baufertigteile ist doch gut
Habe auch als Montagebetrieb angefangen allerdings mit Meister
Türen, Küchen, Fenster, Parkett, Laminat
und dann gibts noch so Firmen wie Horatec, Speedmaster die genormte
Baufertigteile nach Maß fertigen. Evtl. gibt es sogar einen Schreinerkollegen
der das zu vernünftigen Preisen macht.
Das Hauptproblem ist die Auftragsbeschaffung.
Mann sollte beim Firmennamen nicht Schreinerei etc. verwenden
halt schön umschreiben "wir montieren ideen aus Holz" "Holzmontage"

Im zweifelsfall mal bei der Gewerbeaufsichtsamt nachfragen weil die
letztendlich zum persönlichen Besuch vorbeikommen wenn ein Mittbewerber
oder Nachbar sich dort meldet. (Hatte mein Gewerbe auf ein Wohnhaus angemeldet
und irgendein Nachbar war so nett vermutlich weil ihn mein Transporter gestört hat.)
 

emil51

ww-nussbaum
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Und dann gibt ees noch die Möglichkeiten des Reisegewerbes, auch für handwerkliche Tätigkeiten. Benutze mal die Suchfunktion hierfür.
 

SteffenH

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Ebenfalls sehr beliebt als "Ausweich"-Gewerbe für Holzwerker:
Holz- und Bautenschutz

Ich kenne Leute, die machen darüber alles, vom Tapezieren bis zu Zimmererarbeiten. Die Frage, ob man mit einem bestimmten Gewerbe etwas machen "darf", sollte man sich so gar nicht stellen. Von gefahrgeneigten Aufträgen und Arbeiten sollte man allerdings die Finger lassen, oder abwägen, ob man das Risiko tragen will bzw. kann.
 

flo20xe

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und dann gibts noch so Firmen wie Horatec, Speedmaster die genormte
Baufertigteile nach Maß fertigen.

Das sind dann aber keine genormten Baufertigteile was die o.g. Firmen machen. Es werden dort nämlich Möbel nach den Maßen gefertig welche DU vorgibst.

Einbaumöbel dürfen nur von Schreinereien gefertigt und verkauft werden.
 

Mitglied 42582

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Das sind dann aber keine genormten Baufertigteile was die o.g. Firmen machen. Es werden dort nämlich Möbel nach den Maßen gefertig welche DU vorgibst.

Einbaumöbel dürfen nur von Schreinereien gefertigt und verkauft werden.

Die werden ja dann wohl von denen gebaut, oder nicht? Damit ist es nur noch Aufbau/Montage.
 

Donau

ww-esche
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Hallo Tobi,
Ich hänge hier auch noch mal die Liste der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade daraus kannst du genau ersehen für was du eine Qualifikation brauchst.

Gruß aus der Heide
Rainer
 

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Jens2001

ww-birnbaum
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die Sache ist ja noch viel einfacher...
du meldest z.B. in England oder einem anderen EU-Land eine Limited an und dann kann die Kammer auf und nieder hüpfen, sie kann dir nix mehr und du kannst alles machen was du möchtest und kannst...
aber, wenn die gültigen Gesetze z.B. eine Statik verlangen, dann musst du die natürlich nachweisen! Aber die kann der Handwerksmeister in aller Regel auch nicht erbringen und läßt diese von einem Statiker erledigen der in aller Regel ein Ingenieur ist.

lg
 

Mitglied 42582

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Naja ob das wirklich so einfach ist, wage ich zu bezweifeln?

Wie wärs einfach mit Meister machen, dann musst du dich auch nicht in die Grauzone der Legalität begeben?
 

SteffenH

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Wie wärs einfach mit Meister machen, dann musst du dich auch nicht in die Grauzone der Legalität begeben?

Komisch nur, dass die Kollegen aus ganz Europa ohne Meister sich nicht nur im eigenen Land sondern auch in Deutschland absolut legal als Handwerker betätigen dürfen. :emoji_frowning2:
 

Mitglied 42582

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Komisch nur, dass die Kollegen aus ganz Europa ohne Meister sich nicht nur im eigenen Land sondern auch in Deutschland absolut legal als Handwerker betätigen dürfen. :emoji_frowning2:

Genau das ist ja das Problem:mad: Wir dürfen hier alle richtig Asche auf den Tisch legen um Arbeiten zu dürfen und alle anderen dürfen das im schlimmsten Fall sogar ohne Lehre.
 

yoghurt

Moderator
Teammitglied
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Hallo,
das läuft hier aus der Spur...
Das Thema hatten wir erst kürzlich in einem ellenlangen Thread.
Die ursprüngliche Fragestellung ist beantwortet. Zusammengefasst:
Mit Hwk: Montage genormter Bauteile
Ohne Hwk "in der rechtlichen Grauzone": Alles andere auch.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.
 

Snekker

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Richtig mit einer Limited in England bist du fein raus. Allerdings ist dann dein Standort England und du musst dich mit Englischen Gerichten rumschlagen. Warum wenn es auch in Deutschland legal möglich ist eine Tischlerei ohne Meisterbrief zu führen. Wichtig ist ein Grundsatzurteil vom Bundesverfassungsgericht von 1961 zur "Altgasellenregelung". Danach hast du Meisterliche Fähigkeiten in deinem Beruf erlangt wenn du nach deiner Lehre 3-4 Jahre in deinem Lehrberuf gearbeitet hast. Das Problem ist das dich die Handwerkskammern aufs Glatteis führen und versuchen dich zu einer Prüfung zu überreden, die du selbstverständlich nicht bestehen wirst. Eine Prüfung ist aber Überflüssig, es gibt ja das Grundsatzurteil von 1961. Das Problem ist hast du die Prüfung einmal abgelegt hast du verloren den nun hat das Urteil von 1961 keine Wirkung mehr für dich. Du hast ja bewiesen das deine Fähigkeiten nicht ausreichen. Du hast also wenn du die Prüfung ablehnst und auf das Urteil von 1961 verweist Anspruch auf eine Ausnahme Genehmigung und zwar unbefristet. Und kannst damit im vollen umfang als Tischler tätig werden, ganz legal. Du darfst nur nicht Ausbilden, das ist den Meistern vorbehalten.
 
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