Stundenlohn 3.Lehrjahr

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Die Mutter eines Freundes hat mich gefragt, ob ich ihren Balkon aufarbeiten könnte. Also alles sauber abschleifen, und neue lasieren. dünnschicht und dickschichtlasur für das gebälk, und bodenbretter geölt....was kann man denn da so als lehrling im 3.Lehrjahr pro stunde verlangen...kenne mich da so garnicht aus und habe auch keine wirklichen relationen...würde mal sagen, das ich da gute 3-4 tage dran sitze...

wäre nett wenn mir da mal jemand nen rahmen sagen könnte^^

danke philipp
 

M_B

ww-kirsche
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Wie jetzt, du fragst hier nach einem angemessenen Schwarzarbeiterlohn für einen Tischlerlehrling, oder hab ich das jetzt falsch verstanden? :confused::eek::emoji_grin:
 

yoghurt

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Mensch Matthias,
ja klar: Der Azubi Philipp macht hier seinem Lehrbetrieb Konkurrenz - ein klarer Verstoß gegen das BBiG. Wir sollten dringend seinen Klarnamen ermitteln und den zuständigen Staatsanwalt, das Finanzamt, die Handwerkskammer und nicht zuletzt seinen Lehrbetrieb informieren. Eine fristlose Kündigung und 3 Jahre Jugendarrest sollten verhängt werden.....!

Also, lassen wir die Kirche im Dorf! Keine Ahnung, was Du nehmen kannst, aber ob Du nun im dritten Lehrjahr oder ausgelernt bist, sollte an Deinem Arbeitstempo keinen Unterschied machen, außerdem richten sich solche Preise auch nach der Region (genau! Verrate uns wo Du wohnst - dann sagen wir dem Staatsanwalt bescheid!) Um eine Hausnummer zu nennen: Der FREUNDSCHAFTSDIENST sollte vielleicht einen Zehner pro Stunde erbringen. Schwarzarbeit würde ich es nennen, wenn der Balkon hinterher schwarz ist...

Gruß

Heiko

PS: Bezogen auf die Ausbildung möchte ich meinen, dass ein solcher kleiner Auftrag bzw. dessen erfolgreiche eigenständige Kalkulation und Abwicklung sehr lehrreich ist und genau zu den im Handwerk erforderlichen Handlungskompetenzen führt....
(Sonst klagen die Betriebe auch gerne mal über Azubis, die ncht mitdenken und unselbstständig sind.....)
 

MaHo

ww-robinie
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Hi,Philipp
was nimmt denn dein Meister , wenn er dich unter der Hand auszahlt für etwaige Überstunden ?

ich hab dafür damals das ~ 3x meines Netto-Lehrlinglohns bekommen-das ist schon über 20 jahre her .Da brauchte ich keine "S.......t" außerhalb des Betriebs annehmen .
Aber in nachhinein :war ich während dieser Zeit nicht versichert ?!!!
war meinem Chef eigentlich klar,was für Ärger er bekommen hätte, wenn ich während dieser Überstunden ein Arbeitsunfall hätte ? rechtliche Aufklärung gegenüber dem Schutzbefohlenen (Lehrling) war nicht mal ne fußnote wert:mad:.
nachdenkliche Grüße
 

yoghurt

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Hallo Marc,
es stand Deinem Chef doch frei die betreffenden Zeiten als betriebliche Arbeiten zu bezeichnen und somit den Versicherungsschutz darauf auszudehnen.... Ich verstehe Deine Bedenken diesbezüglich nicht. Wenn halt was passiert wäre, dann wäre das eben während der Arbeitszeit gewesen.

Gruß

Heiko
 

Dingsda42

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Mensch Matthias,
ja klar: Der Azubi Philipp macht hier seinem Lehrbetrieb Konkurrenz - ein klarer Verstoß gegen das BBiG. Wir sollten dringend seinen Klarnamen ermitteln und den zuständigen Staatsanwalt, das Finanzamt, die Handwerkskammer und nicht zuletzt seinen Lehrbetrieb informieren. Eine fristlose Kündigung und 3 Jahre Jugendarrest sollten verhängt werden.....!

You made my day!!! Vielen Dank!

Ich habs immer so gehalten, das ich bei Familie und (guten) Freunden immer etwas weniger genommen habe. Das sind so die Leute, von denen ich sicherlich auch mal was will und die sich dann auch für mich da sind.

Nur so als Anmerkung.
 

elgarlopin

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You made my day!!! Vielen Dank!

Ich habs immer so gehalten, das ich bei Familie und (guten) Freunden immer etwas weniger genommen habe. Das sind so die Leute, von denen ich sicherlich auch mal was will und die sich dann auch für mich da sind.

Nur so als Anmerkung.

"Sich für mich"?

Sicherlich meintest du "sicherlich", oder vielleicht "siech"?
Bitte um Aufklärung!
:emoji_stuck_out_tongue:
Franz
 

MaHo

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Hi,Heiko
Mein Lehrlingmeister hätte sicherlich schummeln können ,nur sollte man dritte Personen nicht in Mitleidenschaft ziehen .

man hätte mir ja vorwerfen können ,dass ich bestechlich war.
wie relevant das ist,wenn man nicht volljährig ist juristisch gesehen .

sicherlich hätte man sofort nach so einem dramatschen Unglücksfall Absprechen können
".....dies hat jetzt 2 stunden vorher stattgefunden ,dass sagst du der Berufgenossenschaft.." so ein junger Bengel verplappert sich sowieso irgendwann:emoji_grin:

Gruß
 
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