Mensch Matthias,
ja klar: Der Azubi Philipp macht hier seinem Lehrbetrieb Konkurrenz - ein klarer Verstoß gegen das BBiG. Wir sollten dringend seinen Klarnamen ermitteln und den zuständigen Staatsanwalt, das Finanzamt, die Handwerkskammer und nicht zuletzt seinen Lehrbetrieb informieren. Eine fristlose Kündigung und 3 Jahre Jugendarrest sollten verhängt werden.....!
Also, lassen wir die Kirche im Dorf! Keine Ahnung, was Du nehmen kannst, aber ob Du nun im dritten Lehrjahr oder ausgelernt bist, sollte an Deinem Arbeitstempo keinen Unterschied machen, außerdem richten sich solche Preise auch nach der Region (genau! Verrate uns wo Du wohnst - dann sagen wir dem Staatsanwalt bescheid!) Um eine Hausnummer zu nennen: Der FREUNDSCHAFTSDIENST sollte vielleicht einen Zehner pro Stunde erbringen. Schwarzarbeit würde ich es nennen, wenn der Balkon hinterher schwarz ist...
Gruß
Heiko
PS: Bezogen auf die Ausbildung möchte ich meinen, dass ein solcher kleiner Auftrag bzw. dessen erfolgreiche eigenständige Kalkulation und Abwicklung sehr lehrreich ist und genau zu den im Handwerk erforderlichen Handlungskompetenzen führt....
(Sonst klagen die Betriebe auch gerne mal über Azubis, die ncht mitdenken und unselbstständig sind.....)