Statik für Gartenhaus notwendig / Kosten

DasMoritz

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Moin,

ich plane ein Gartenhaus mit 4m x 6m x 2,6m Höhe (Außenmaß).

Da ich >40m3 umbauten Raum habe wird ein Bauantrag notwendig.

Ich habe nun ein paar Planungsbüros mit meinen Planungen und Vorarbeiten angefragt:

- Bauvoranfrage wurde positiv beantwortet
- Zeichnungen des Gartenhauses liegen vor
- Zeichnungen zur Lage auf dem Grundstück liegen vor

Das erste Planungsbüro sagt ca. 1.000€ für einen Bauantrag.

Das zweite Planungsbüro sagt ca. 750€ für einen Bauantrag plus 650€ für die erforderliche Statik.

Fragen:
- Wie teuer ist sowas ca. und muss sowas vom Planungsbüro gemacht werden oder darf man das auch selbst einreichen?

- Ist eine Statik zwingend notwendig? Es ist ja nur ein Gartenhaus

- Wie teuer ist das rechnen einer Statik für ein solches Vorhaben?

Das ganze findet in Oldenburg in Niedersachsen statt.

Danke,
Moritz
 

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Shitgrinder

ww-fichte
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Da ich >40m3 umbauten Raum habe wird ein Bauantrag notwendig.

Du sagst es ja selber. Es ist eben nicht nur ein Gartenhaus. Es übersteigt eine gewisse Größe und damit ist ein Bauantragsverfahren notwendig. Du kannst dich beim Bauamt erkundigen, ob sie ein vereinfachtes Verfahren zulassen und ob sie eine Statik zwingend benötigen. Rufe einfach mal an und sei sehr freundlich.

Aber wenn ich mir deine Zeichnung so ansehe, fehlen mir die Lastverteilungen quer/diagonal. Hast du den Entwurf aus dem Ärmel geschüttelt oder irgendwo her? (Ggf. wäre eine Statik har nicht so sinnlos an dieser Stelle... Just saying...)
 

DasMoritz

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Moin,

Danke erstmal, dann klingel ich noch einmal beim Bauamt durch.

Das Bauamt hat mir bereits zwei Dinge mitgegeben:

Option 1: Bauantragsverfahren und das Bauamt prüft wie halt üblich. Mir ist aber nicht klar, ob der Bauantrag durch einen Planer erstellt werden muss oder ob man dies auch selbst tun dürfte.

Option 2: Baumitteilungsverfahren welches eine vorlagenberechtigte Person ausführen muss (Architekt)

Aber wenn ich mir deine Zeichnung so ansehe, fehlen mir die Lastverteilungen quer/diagonal. Hast du den Entwurf aus dem Ärmel geschüttelt oder irgendwo her? (Ggf. wäre eine Statik har nicht so sinnlos an dieser Stelle... Just saying...)

Du meinst die aussteifende Ebene? Die würde durch eine Scheibe ausgeführt werden (OSB Verkleidung innen).
Das ist eine erste Skizze die ich in Sketchup gezeichnet habe, noch nichts im Detail (ich würde hier keine Zeichnung veröffentlichen die nicht zu mir gehört ohne die Quelle anzugeben).
 

Johannes

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Hallo Moritz,
ich kenne mich da nicht so aus, aber wenn ich mich recht erinnere, sind in einigen Bundesländern auch Zimmerermeister bauvorlageberechtigt. Der kennt sich eventuell besser aus mit dem geplanten Bauvorhaben.

Es grüßt Johannes
 

DasMoritz

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Moin,

Danke @Little John.
Ich habe bereits einen Zimmerer der eine Straße weiter ein Haus in Rahmenbauweise baut, angeschrieben - ausgebucht bis Ende August 2022.

Das Bauamt hat mir aber soeben geantwortet:
Für einen Bauantrag nach § 63 NBauO oder eine Baumitteilung nach § 62 NbauO benötigen Sie keine Statik
.
 

methylase

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Wieso hast du den zu aller erst bei Planungsbüros angefragt, wenn du es eh selbst machen möchtest?
Gruß
Matthias
 

DasMoritz

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@methylase

ich verstehe deine Frage nicht: Ich möchte das Gartenhaus selbst bauen.
Da das Gartenhaus aber >40m³ ist, wird ein Bauantragsverfahren notwendig - das ist auch fein so und das Bauamt Oldenburg echt kundenfreundlich ist.

Ich habe aber erst im Laufe des Threads gelernt, dass es sog. "vorlagenberechtigte" gibt - der Begriff war mir nicht bekannt.
 

methylase

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@methylase

ich verstehe deine Frage nicht: Ich möchte das Gartenhaus selbst bauen.
Da das Gartenhaus aber >40m³ ist, wird ein Bauantragsverfahren notwendig - das ist auch fein so und das Bauamt Oldenburg echt kundenfreundlich ist.

Ich habe aber erst im Laufe des Threads gelernt, dass es sog. "vorlagenberechtigte" gibt - der Begriff war mir nicht bekannt.
ja das verstehe ich aber du fragst doch schon in der Eröffnung ob du den Antrag selbst stellen kannst?
 

DasMoritz

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ja das verstehe ich aber du fragst doch schon in der Eröffnung ob du den Antrag selbst stellen kannst?

Genau und ich wiederhole mich:
Da ich erst im Verlaufe des Threads gelernt habe, dass dies nur ein vorlagenberechtigter tun darf ist die Frage doch legitim, oder?

Ich denke ich kann den Großteil der Fragen für Niedersachsen selbst beantworten:

Fragen:
- Wie teuer ist sowas ca. und muss sowas vom Planungsbüro gemacht werden oder darf man das auch selbst einreichen?
--> Antwort: Wie teuer es ist werde ich nach einer weiteren Anfrage herausfinden, dann liegen mir drei Angebote vor.
--> Antwort: Nein, dass darf nur ein Vorlagenberechtigter.

- Ist eine Statik zwingend notwendig? Es ist ja nur ein Gartenhaus
--> Antwort: Eine Statik ist nach §63 NBauO in Niedersachsen nicht notwendig.

- Wie teuer ist das rechnen einer Statik für ein solches Vorhaben?
--> Antwort: Mir sind die 650 EUR von oben bekannt.
 

ChristophW

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Wir haben eine Statik für eine Gaube erstellen lassen das lag meine ich bei 900€ damals, der Preis scheint mir angemessen zu sein.

Ich würde dir auch empfehlen das machen zu lassen (die Statik) egal ob benötigt oder nicht man fühlt sich doch sicherer und es schaut in jedemfall jemand drauf der Erfahrungen hat, von Scherereien falls doch mal was ist ganz abgesehen...

Bei uns standen z.B. auch die zu verwendenden Befestigungsmittel drin.
 

haass

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ich hoffe ich kann als Architekt hier für Klarheit sorgen:

1. ein baugenehmigungsverfahren benötigst du nicht
2. das vereinfachte verfahren nach § 63 NBauO reicht aus. dieses ist von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu fertigen und zu unterschrieben. Dieser übernimmt auch die gewähr für die ausreichende Konstruktion, sprich Statik. Dieses ist i.d.R. ein Architekt.
Honorar hierfür liegt unterhalb der HOAI-Mindestwerte, sodass es frei verhandelbar ist. vermutlich nach Aufwand und da werden zwischen 600 und 1.000 € passen.
 

haass

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Danke für die Frage, aber das sollte doch jemand machen, der in der Nähe sitzt.
 
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