Rechnung: Abweichung vom Angebot

Bunjin

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Im nächsten Leben werde ich auch Samariter.
Ändert nix daran, dass in dem Angebot Einheitspreise genannt sind und er die Mehrkosten berechnen darf.
Kaum ein Unternehmer macht da heute noch Experimente.
Ich arbeite fast nur nach geleisteten Stunden. Die geleistete Zeit wird vergütet, fertig, natürlich zuzüglich verwendetem Material.
Wer nur um Fixpreise feilschen will darf direkt gehen.
Woher weiß Dein Kunde, dass Du bei der Arbeit nicht trödelst?
Nicht bös, sondern ernst gemeinte Frage.
 

Bunjin

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Bin ich eigentlich der Einzige der sich an
- dem grottenschlechten Deutsch
- der Angabe 186m
stört. Meter? Laufende, Quadrat- oder Kubikmeter?
Bin ich hier eigentlich der Einzige, der sich an einer Summe von ca. 13k für Holzdielenverlegung auf 30m2 Balkon stört?
 

wirdelprumpft

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ist WPC was dem Kunden vermutlich klar war.
Die Rechnung hat das Zunftzeichen von Dachdeckern.
Somit ist WPC nicht unbedingt sein Hauptgeschäft ggf. hat man dann auch keine tollen Bezugsquellen für sowas.
 

teluke

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Hat nichts mit Samariter zu tun sondern nur mit eigener Dummheit (passiert aber extrem selten).

Bei uns auch 3x 1/3
 

Daniboy

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Meiner Ansicht nach, hat die Firma eine Hinweispflicht. Sie hätten *unverzüglich* Bescheid geben müssen, dass sie sich vermessen haben, nicht einfach fertig bauen und dann mit viel höherer Rechnung überraschen.
(Hier kann man einhaken und sich ggf noch woanders als im Forum Rat suchen)

Wenn man unter Druck doch mehr zahlen sollte, dann zumindest mit dem Hinweis "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

Ansonsten, wenn man die Wahl hat, eher Firmen bevorzugen die nach dem Prinzip von @teluke anbieten und Firmen meiden, die nach dem Prinzip von @uli2003 anbieten.
 
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ChrisOL

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Hat der Auftraggeber überhaupt schon mal mit dem Auftragnehmer gesprochen? Einfach nachfragen und sagen das man verwundert ist und es nicht akzeptiert. Vielleicht löst sich das dann doch ganz schnell
 

KaiX0

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Na Meter ist schon eine der SI-Einheiten. Kubik oder Quadratmeter haben andere Einheiten.
Aber die Rechtschreibung ist schon hart.

Die benötigte Menge (wir reden ja von einer FLÄCHE) hängt ja immer von der Dielenbreite ab.
  • Laufender Meter (lfm / m) beschreibt nur die Länge.
  • Ohne Angabe der Breite der Diele ist eine Mengenangabe in Metern nicht eindeutig.
  • für mich sieht ein korrektes Angabe daher so aus:
    • m² Terrassenbelag, oder
    • lfm mit exakt definierter Dielenbreite (z. B. „95 mm“, „145 mm“)

Ein Angebot mit nur:

„Terrassenbelag: 186 m“
ist unvollständig und rechnerisch nicht prüfbar, wenn die Dielenbreite fehlt.
 

uli2003

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Ansonsten, wenn man die Wahl hat, eher Firmen bevorzugen die nach den Prinzip von @teluke anbieten und Firmen meiden, die nach dem Prinzip von @uli2003 anbieten.
Ja, kann man machen. Bedeutet aber nicht, dass es dann günstiger ist.
Die Lage des Risikos ist nur eine andere.
Wenn ich das Angebot oben so sehe, denke ich nicht dass ich teurer gewesen wäre, eher günstiger. 50 Euro für den Laufmeter Plastikholz finde ich sportlich.
(Keine Kalkulation würde mehr aufgehen wenn auf Festpreisen basierende Aufträge immer günstiger wären. Da baut man in der Regel ausreichend Sicherheiten ein)
 

teluke

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Ja, Uli hat da recht.
Wer da der günstigere ist sieht man erst nach dem Abschluss.

Mein Weg hat für den Kunden den Vorteil dass er von vornherein weiß was die Sache kostet.
 

NOFX

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Ich würde mal genau nachmessen/zählen. Das exakt 50 m mehr verlegt werden mussten, klingt für mich eher nach zuviel Zufall. Das 50 m bestellt wurden, kann schon sein aber die kann man ja nicht mit Montage rechnen.

Der Preis ist ja bei 50€ exkl. und 60€ inkl. Steuer und man bekommt die Dielen für 25€ inkl. MwSt. als Endkunde, sodass schon gut für Verschnitt, Montage und Clips was eingerechnet wurde.
 

inselino

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ist unvollständig und rechnerisch nicht prüfbar, wenn die Dielenbreite fehlt.
Ich würde sagen, da da eine sehr präzise Angabe der Diele dabei ist, kann man das durchaus so machen (sofern es die nicht in 2 Breiten gibt). Insgesamt bin ich inhaltlich bei dir.
Aus meiner Sicht es aber relativ egal ob der jetzt 138m oder X qm2 auf der Rechnung stehen hat. Wenn ich ihn mit einem Aufmaß beauftrage, was für die Angebotserstellung notwendig ist, und er sich vermisst, dann ist er aus meiner Sicht dafür verantwortlich. Egal, was er mir dann am Ende anbietet.
 

Time_to_wonder

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In der VOB/B steht glaube ich was von einer Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß. Wenn der AN allein aufgemessen hat, wäre es für den AG doch das Mindeste, die eingebauten Massen mal nachzuprüfen.

Dazu braucht es weder ein Bauingenieurstudium, noch weltraumerprobtes Messgerät.

Ein Zollstock und zehn Minuten Zeit, dann hätte man zumindest mal ne Diskussionsgrundlage.
 
Zuletzt bearbeitet:

brubu

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Für Türen hat man auch Stückpreise, bietet man um ein günstiges Angebot zu erstellen 60 cm Türen an und rechnet nachher mit dem ab was der Kunde wünscht? Eine bestehende Terrasse ist überschaubar und sollte zum Fixpreis angeboten werden können. Bei Küchen ist es ja auch so.
 

KCSteevo

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Ich seh es immer noch so, dass er die Mehrmenge abrechnen kann.

Allerdings hast du das Recht ein prüfbares Aufmaß einzufordern. Verschnitt kann er dir nicht in Rechnung stellen so wie sein Angebot formuliert ist.

Also Hausaufgabe, Dielen zählen und länge messen.. dann können wir wieder weiter diskutieren und ggf seine Rechnung kürzen. Auch das steht dir als AG zu wenn zu viel berechnet werden sollte. Immer natürlich in Bezug suf sein Aufmass
 

Paulisch

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Das ist ein klassischer Streitfall im Baurecht. Dass die Firma einfach auf die "Grundlagen der VOB" verweist, reicht als Begründung für eine 30-prozentige Preissteigerung meist nicht aus, besonders wenn der Dachdecker selbst gemessen hat.
Hier ist die rechtliche Einschätzung der Situation:

1. Das Aufmaß-Risiko
Da der Dachdecker den Balkon selbst vermessen hat, liegt ein Planungs- oder Messfehler vor. Grundsätzlich trägt der Fachmann das Risiko für ein korrektes Aufmaß, wenn er darauf basierend ein Angebot erstellt. Ein "Verrechnen" zu Lasten des Kunden ist nicht ohne Weiteres zulässig.

2. Was sagt die VOB/B wirklich?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt Mengenabweichungen in § 2 Abs. 3:
  • Bis 10 % Abweichung: Diese Mengenmehrungen musst Du zum vereinbarten Einheitspreis bezahlen.
  • Über 10 % Abweichung: Hier sieht die VOB/B vor, dass auf Verlangen ein neuer Preis vereinbart werden muss, der die Kostensteigerungen berücksichtigt.
  • Wichtig: Eine Preissteigerung von 30 % (3.000 € bei 10.000 €) ist massiv. Die Firma hätte Sie unverzüglich informieren müssen, sobald absehbar war, dass die Kosten den Rahmen sprengen.

3. Informationspflicht & Kostenvoranschlag
Auch bei VOB-Verträgen gilt: Wenn die Kosten wesentlich steigen (üblicherweise ab 15-20 %), muss der Handwerker Dich warnen. Einfach weiterzubauen und später die Rechnung zu präsentieren, verletzt diese Pflicht. Du hättest sonst eventuell die Möglichkeit gehabt, vom Vertrag zurückzutreten oder günstigere Materialien zu wählen.

Was Du jetzt tun solltest:
  • Prüfe den Vertrag: Wurde ein Einheitspreis (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch/m²) oder ein Pauschalpreis vereinbart? Bei einem echten Pauschalpreis bleibt das Risiko beim Handwerker.
  • Schriftlicher Widerspruch: Akzeptieren Sie die 3.000 € Mehrkosten nicht ungeprüft. Fordern Sie eine detaillierte Begründung, warum das Material nicht reichte, obwohl die Firma selbst gemessen hat.
 

brubu

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Das sieht bei uns ähnlich aus. Der Privatkunde, Laie kann sich auf den Standpunkt stellen er habe keine Ahnung und hätte bei diesen Mehrkosten den Auftrag nicht erteilt. Bei uns wird wenig vor Gericht gestritten obwohl bei dieser Ausgangslage die Chance für den Kunden gut wäre.

Bei uns liegt die "Masche" bei Auftragsänderung oder Bestellungsänderung. Bei Auftragsänderung ändert auch der Preis, bei Bestellungsänderung nicht unbedingt, es kann ja nur eine andere Farbe sein.
 

KCSteevo

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Ich bleib dabei, ohne ein vernünftiges Aufmass ist das ganze Glaskugel schauen..

Also prüfbares Aufmass anfordern sofern nicht schon bei der Rechnung dabei gewesen und gegencheckn was verbaut wurde. Wohl oder übel die Planken messen und zählen.. dann können wir weiter raten was wäre wenn
 
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