@Domi : der Vergleich Schraubpfähle zu bewärten Pfahlgründungen hast du in #12 gezogen.
Das "Provisorium" stammt von
@U.Tho aus #11
Und wenn sie, nach deiner Aussage, nach der Pfahlbaunorm DIN EN 12699 zugelassen und bemessen werden,
geht ohne Bodengutachter garnichts.
Ich habe kein Problem mit neuen Gründungsverfahren, die bauaufsichtlich zugelassen sind,
sondern bei Laien (Kunden/Bauherren) ein Problem damit, das irgendwer dem Internet mal wider entnimmt,
das er sich den Bodengutachter für seine Gründung einsparen kann, und ich da was draufbauen soll.