Probleme mit Wurmlöchern in der Küchenarbeitsplatte

Wolfgang EG

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... ohne genaueres vom TE erfahren zu haben, außer dass die Platten zurückgehen, können wir hier eigentlich zumachen. ...
Er hat zwar einige Angaben nachgeliefert, aber im Grunde hast Du Recht (oder recht?). Wir drehen uns im Kreise, ohne zu einem Ende zu kommen.

Mich hätten – trotz der Erklärung vom TE – mal Bilder der Platten interessiert. Die Erklärung, warum er die Fotos nicht liefert, ist mir zu dürftig. Zumindest die Profis hier hätten m. E. daraus Schlüsse ziehen können.

Wolfgang
 

ClintNorthwood

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Hätte er vor Ort unter dem Beifall des Händlers alles auspacken sollen um sich von der Beschaffenheit zu überzeugen?
Ich hätte es gemacht. Ohne Prüfung bei sowas kein Kauf.
Hätte hätte Fahrradkette...
 

pedder

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Hinzukommmt die Abholung durch einen Dritten, der zwar fachlich weiß, was er tut, aber offenbar nicht gebrieft war.
Mir ist das das auch schon passiert. IKEA Plattte gekauft. ALs wir sie nach 6 Monaten ausgepackt haben, war die total verzogen. IWr haben wie dann trotzdem eingebaut, weil wir am nächsten Tag eine Küpche brauchten. seitedem leben wir seit 6 Jahren damit. Irgendwann, wenn mich die Lust packt, mach ich eine neue Platte drauf..
 

fragnix

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Der TE hat doch alle Infos gegeben, inkl. dem Willen, das unkompliziert und schnell zu erledigen, und das er sich geeinigt hat.

Würde es um die Frage des Fragenden gehen, dann wäre die Geschichte auserzählt :emoji_wink:
 

teluke

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Ich hatte auch schon im Kernholz Wurmlöcher.
Die sind sehr klein, geschätzt 0,5mm Durchmesser.
Für mich nicht groß störend.

Außerdem natürlich auch Löcher vom großen Eichenbock. Dessen Fraßspuren sind aber sehr groß und machen die befallenen Teile zu Brennholz.
Betrifft meist den Kern. Habe ich aber recht selten.

Über Splintschäden brauchen wir nicht diskutieren, die gehören ohnehin in den Ofen.

Deswegen wären ja Bilder so wichtig, einfach um zu sehen ob da jemand für eine Arbeitsplatte einen Haufen Splintholz verleimt hat.
Das würde natürlich gar nicht gehen.
Bei einer Rückwandfüllung habe ich kein Problem mit gesunden Splintholzanteilen. Die wird, im Gegensatz zu einer Arbeitsplatte, ja nicht belastet.
 

weissbuche

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An den Eichenkernkäfer glaube ich nicht, ich vermute das es der Werftkäfer war. Der Schweinehund macht uns hier seit einigen Jahren das Leben schwer. Der macht die Löcher wie teluke sie beschreibt. Ist egal, der TE scheint seinen Weg gefunden zu haben das Problem zu lösen.
 

blableblu

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Das wurde ja noch ein langer Thread. Sorry, habe irgendwie keine Benachrichtigungen bekommen. Da es ja auch um Grundsätzliches geht:

- Im Gegensatz zu den meisten hier (?) bin ich Endverbraucher - im Verbraucherrecht gibt es meines Wissens kein "akzeptiert wie abgeholt". Die Platten waren foliert, und als der Tischer sie ins Auto geladen hat, gab es Schneeregen. Ich mache dem Tischler keinen Vorwurf daraus, dass er die Folie nicht aufgerissen hat.
- Ich denke auch, dass man eine gewisse Erwartung haben darf, dass der Verkäufer im Groben das liefert was vereinbart wurde. Wenn in der Folie statt einer Arbeitsplatte ein sehr großer Schokoriegel steckt, lass ich mir hier im Forum gern den Kopf dafür waschen, aber wenn der Verkäufer versucht, mir dafür die Verantwortung in die Schuhe zu schieben, finde ich das dreist.
- Bestellt wurde aus meiner Sicht nichts, was Wurmlöcher erwarten lässt oder in irgendeiner Form rechtfertigt. Zumal offene Wurmlöcher auf einer Kuchenarbeitsplatte ja nicht nur ein ästhetisches, sondern ein handfestes funktionelles Problem sind. (Stichwort Verbraucherrecht: Eine Platte, die als Küchenarbeitsplatte verkauft wird, muss auch grundsätzlich dazu geeignet sein.)

Zum Unterhaltungswert dieses Threads endlich ein paar Bilder nachgereicht.

Bei der Rückgabe gab es noch einen Plot Twist: Ich hatte bis zuletzt ein schlechtes Gefühl, also habe ich noch einmal wegen der Rückgabebedingungen nachgehakt. Ware direkt gegen Geld wurde verweigert (Geld sollte erst anschließend überwiesen werden), bei einem Kratzer beim Rücktransport - auch auf der Unterseite - hätte der Verkäufer die Rücknahme womöglich komplett verweigert ("bringen Sie's her, ich entscheide dann") und verpacken hätte ich die Teile auch wieder sollen denn schließlich habe ich sie ja auch verpackt übernommen.

Ich habe mir daraufhin nur die erheblich wurmstichigere Platte erstatten lassen, aber beide behalten (das war auch im "Angebot"). Habe mir dadurch den Rücktransport gespart, die Platten stattdessen ins Internet gestellt und nach ein paar Tagen jemand gefunden, der mir dafür noch 200 Euro gegeben hat.

Die rechtliche Situation sehe ich übrigens so:
- Für den Rücktransport bin ich verantwortlich. Der Grundsatz, dass jeder für seine Leistung haftet, ist m.E. richtig.
- Der Händler schuldet allerdings die vereinbarte Ware (genau wie ein überbuchtes Hotel die Beherbergung schuldet und ggf. eine gleichwertige Ersatzunterkunft anmieten muss). Da der Händler die Produktion umgestellt hat und dies seine letzten beiden Platten waren, wäre das für ihn recht teuer gewesen.
- M.E. ist der Händler schadenersatzpflichtig, wenn er die vereinbarte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellt - so wie ein Installateur, wenn er Mist baut, nicht nur den mangelhaften Flansch schuldet, sondern auch die Wiedergutmachung des Wasserschadens. Damit schuldet der Holzhändler den Rücktransport möglicherweise auf Umwegen. In der Analogie mit der Zeitung und dem Mondflug, die ich im Grunde gut finde, spielt es m.E. eine Rolle, ob der Zeitungshändler weiß, was ich mit der Zeitung beabsichtige.

Mir kommt es übrigens so vor, als hätte der Händler die jetzige Variante quasi erzwungen (kein Arschloch zu sein war ihm offenbar nicht so wichtig). Daraus ergibt sich für mich, dass er genau wusste, dass sich die Platten nicht einem verkäuflichen Zustand befinden, denn sonst wäre er ja dumm, mir die Rückgabe auf diese Weise auszutreiben.
 

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isso

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Deine Sichtweise ist sehr einseitig.
Unter solchen Bedingungen würde ich den Verkauf einstellen und etwas ganz anderes machen.
Typisch für die Zeit jemanden als Arschloch zu bezeichnen, weil man andere Ansichten hat.

Ärgerlich ja, aber deine Reaktion und Haltung ist daneben.
 

wasmachen

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HinternDiwan
'Nicht verkäuflicher Zustand' würde ja bedeuten, dass du die nicht weitergebracht hättest... dem war nicht so.

Übrigens, einer unserer Holzhändler hst auf LS und Rechnung folgenden Vermerk:
'Ware geliefert ohne Kenntnis des Verwendungszwecks'.
Jetzt verstehe ich auch, warum...
 

blableblu

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Deine Sichtweise ist sehr einseitig.
Unter solchen Bedingungen würde ich den Verkauf einstellen und etwas ganz anderes machen.
Typisch für die Zeit jemanden als Arschloch zu bezeichnen, weil man andere Ansichten hat.

Ärgerlich ja, aber deine Reaktion und Haltung ist daneben.
Ääh... Das Wort hattest du ins Spiel gebracht, nicht ich. Du hattest geschrieben dass die meisten Händler keine Arschlöcher sein wollen - darauf hatte ich mich unmittelbar bezogen.
 

Küstenharry

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Aber welche Sortierung wurde bestellt und soll die Platte mit den Löchern haben?
Nach Splint sieht das eher weniger aus.
Auf der Sichtseite würde ich das auch nicht haben wollen.
Was hat der m2 gekostet?
 
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teluke

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Das ist sicher kein Splint und daher finde ich die Reklamation auch berechtigt.
Ich würde das Holz für Rückwände verarbeiten.
 

wirdelprumpft

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Zusammenfassung aus #59
letzten 2 Platten
eine Platte hat der Händler erstattet somit halbiert sich der m2 Preis der Gesamtposition und der Händler hat den Lieferant gewechselt
mehr braucht man nicht wissen....
 

pedder

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Das ist sicher kein Splint und daher finde ich die Reklamation auch berechtigt.
Ich würde das Holz für Rückwände verarbeiten.
Du ja, andere wollen keine Rückwände in Arbeitsplattenstärke. :emoji_slight_smile:

Wenn man einen aufziehenden Rechtstreit so klären kann, ist das fast immer vorzugswürdig vor einem gerichtlichen Rechtstreit.
So klar, wie hier von einigen dargestellt, ist das alles nicht. Ist eher so der klassische Fall für eine Anfängerübung im Schuldrecht.
Ware ist bei Übernahme zu prüfen.

Das gilt nur unter Kaufleuten..
 

blableblu

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Deine Einschätzung der rechtlichen Situationen ist gelinde gesagt "wild", bevor du mit solchen Annahmen und Forderungen einen Händler konfrontieren möchtest, solltest du dich informieren.
Sonst geht das nach hinten los.
Ich hatte bereits im Eingangspost geschrieben, dass die rechtliche Situation völlig unerheblich ist, da ich aufgrund der Situation nehmen musste, was der Händler angeboten hat, aber da trotzdem jeder seinen Senf dazu geben musste, dachte ich, mein Ketchup darf nicht fehlen. Ist an dieser Stelle eine rein (un)akademische Übung, wobei meine Sicht dem von dir Geposteten an sich nicht unähnlich ist.

Die Fotos sind übrigens allesamt von der Sichtseite (einseitig, sozusagen).

Und weil hier immer noch die Hoffnung aufkommt, es gäbe bisher unter Verschluss gehaltene Bestellinfos, die mehr (?) Licht in die Sache bringen könnten: Die gibt es nicht. Es wurde nichts in Richtung von A, B, C oder sonstigem Holzverarbeitungsjargon vereinbart. Es gab lediglich eine allgemeine Beschreibung in deutscher Sprache, aus der nicht hervorging, dass es sich um Substandard- oder Ausschussware handelt, und ein Foto, das besser aussah als die tatsächlichen Platten. Der exakte Wortlaut wird auf ewig ein Mysterium bleiben, weil die Anzeige inzwischen gelöscht wurde und die Plattform der Ansicht ist, dass es ein unverzeihlicher Verstoß gegen den Datenschutz wäre, den genauen Text noch einmal rauszurücken. Der Händler selbst hat sich mir gegenüber aber lediglich auf die Formulierung "rustikal" bezogen und die Ansicht vertreten, dass ich die Wurmlöcher damit mitbestellt hätte.

@unverkäuflich: Brennholz ist ja auch verkäuflich. Mann muss/kann einen fremden Standpunkt nicht immer verstehen, oft genügt es, ihn einfach mal auf Symmetrie abzuklopfen. Wenn einer erst behauptet, dass seine Platten im "rustikalen" Sinne einwandfrei sind, es ihm dann aber lieber ist, den halben Preis abzuschreiben als die "einwandfreien" Platten noch einmal frei Haus ins Lager geliefert zu bekommen, spricht das m.E. nicht unbedingt für Ehrlichkeit.
 

teluke

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Du ja, andere wollen keine Rückwände in Arbeitsplattenstärke. :emoji_slight_smile:
Ich weiß zwar dass Du hier einen Scherz gemacht hast möchte das aber trotzdem klarstellen.
Weiß ja nicht jeder dass er nachdenken muss wenn @pedder sowas von sich gibt.

Bei mir wäre das Holz nie zur Arbeitsplatte geworden.
Gerade bei Arbeitsplatten ist Fehlerfreiheit "Vorschrift".

In jedem Möbel gibt es aber Teile die nach Fertigstellung nicht mehr zu sehen sind.
Und da setze ich durchaus auch Holz ein was mir nicht auf sichtbare Flächen kommen würde.
 

Flyer01

ww-esche
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Deine Einschätzung der rechtlichen Situationen ist gelinde gesagt "wild", bevor du mit solchen Annahmen und Forderungen einen Händler konfrontieren möchtest, solltest du dich informieren.
Sonst geht das nach hinten los.
Kannst du denn dann bitte seine Einschätzung fachlich korrigieren? Du scheinst ja vom Fach zu sein.
 

Manuel_

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Kannst du denn dann bitte seine Einschätzung fachlich korrigieren? Du scheinst ja vom Fach zu sein.
Ich habe meine Einschätzung weiter oben genannt.
Seine Einschätzung werde ich nicht korrigieren, wo willst da auch anfangen, er vermischt verschiedene Arten von Verträgen und würzt das ganze dann noch mit eigenen Überzeugungen.

Ich bereue es ja sowieso schon, dass ich überhaupt was geschrieben habe. Ich hätte meine Lektion eigentlich schon beim ersten mal lernen sollen und einfach meine Klappe halten.

PS: vom Fach bin ich nicht, habe halt im Studium ein paar Semester Jura gehabt. Habe aber genug Anwälte um mich herum die ich frage, wenn mich so ein Problem interessiert.
 
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blableblu

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Ich habe meine Einschätzung weiter oben genannt.
Seine Einschätzung werde ich nicht korrigieren, wo willst da auch anfangen, er vermischt verschiedene Arten von Verträgen und würzt das ganze dann noch mit eigenen Überzeugungen.

Ich bereue es ja sowieso schon, dass ich überhaupt was geschrieben habe. Ich hätte meine Lektion eigentlich schon beim ersten mal lernen sollen und einfach meine Klappe halten.

PS: vom Fach bin ich nicht, habe halt im Studium ein paar Semester Jura gehabt. Habe aber genug Anwälte um mich herum die ich frage, wenn mich so ein Problem interessiert.
Verstehe trotzdem nicht, was dich so stört.

Du:
1. Der Käufer muss die Kosten für den zweiten Transport übernehmen.
2. Wenn die Schuld für den Austausch beim Verkäufer liegt, hat der Käufer die Möglichkeit, Schadenersatz für 1x Transport zu verlangen.

Ich:
1. Für den Rücktransport ist der Käufer verantwortlich.
2. Der Händler schuldet die vereinbarte Ware. Ist die Ware nicht wie vereinbart, schuldet der Händler Schadenersatz (und damit möglicherweise 1x Transportkosten).

Wer keine Anwälte um sich herum hat, verwendet eben Eselsbrücken (dass ein Beherbergungsvertrag dasselbe ist wie ein Kaufvertrag, hatte ich nicht ernsthaft behauptet - trotzdem ist das Rechtssystem ja von ähnlichen Prinzipien durchzogen). Wenn das zu demselben Ergebnis führt, dann passt das doch - oder habe ich deine Einschätzung völlig missverstanden?
 
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