Das wurde ja noch ein langer Thread. Sorry, habe irgendwie keine Benachrichtigungen bekommen. Da es ja auch um Grundsätzliches geht:
- Im Gegensatz zu den meisten hier (?) bin ich Endverbraucher - im Verbraucherrecht gibt es meines Wissens kein "akzeptiert wie abgeholt". Die Platten waren foliert, und als der Tischer sie ins Auto geladen hat, gab es Schneeregen. Ich mache dem Tischler keinen Vorwurf daraus, dass er die Folie nicht aufgerissen hat.
- Ich denke auch, dass man eine gewisse Erwartung haben darf, dass der Verkäufer im Groben das liefert was vereinbart wurde. Wenn in der Folie statt einer Arbeitsplatte ein sehr großer Schokoriegel steckt, lass ich mir hier im Forum gern den Kopf dafür waschen, aber wenn der Verkäufer versucht, mir dafür die Verantwortung in die Schuhe zu schieben, finde ich das dreist.
- Bestellt wurde aus meiner Sicht nichts, was Wurmlöcher erwarten lässt oder in irgendeiner Form rechtfertigt. Zumal offene Wurmlöcher auf einer Kuchenarbeitsplatte ja nicht nur ein ästhetisches, sondern ein handfestes funktionelles Problem sind. (Stichwort Verbraucherrecht: Eine Platte, die als Küchenarbeitsplatte verkauft wird, muss auch grundsätzlich dazu geeignet sein.)
Zum Unterhaltungswert dieses Threads endlich ein paar Bilder nachgereicht.
Bei der Rückgabe gab es noch einen Plot Twist: Ich hatte bis zuletzt ein schlechtes Gefühl, also habe ich noch einmal wegen der Rückgabebedingungen nachgehakt. Ware direkt gegen Geld wurde verweigert (Geld sollte erst anschließend überwiesen werden), bei einem Kratzer beim Rücktransport - auch auf der Unterseite - hätte der Verkäufer die Rücknahme womöglich komplett verweigert ("bringen Sie's her, ich entscheide dann") und verpacken hätte ich die Teile auch wieder sollen denn schließlich habe ich sie ja auch verpackt übernommen.
Ich habe mir daraufhin nur die erheblich wurmstichigere Platte erstatten lassen, aber beide behalten (das war auch im "Angebot"). Habe mir dadurch den Rücktransport gespart, die Platten stattdessen ins Internet gestellt und nach ein paar Tagen jemand gefunden, der mir dafür noch 200 Euro gegeben hat.
Die rechtliche Situation sehe ich übrigens so:
- Für den Rücktransport bin ich verantwortlich. Der Grundsatz, dass jeder für seine Leistung haftet, ist m.E. richtig.
- Der Händler schuldet allerdings die vereinbarte Ware (genau wie ein überbuchtes Hotel die Beherbergung schuldet und ggf. eine gleichwertige Ersatzunterkunft anmieten muss). Da der Händler die Produktion umgestellt hat und dies seine letzten beiden Platten waren, wäre das für ihn recht teuer gewesen.
- M.E. ist der Händler schadenersatzpflichtig, wenn er die vereinbarte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellt - so wie ein Installateur, wenn er Mist baut, nicht nur den mangelhaften Flansch schuldet, sondern auch die Wiedergutmachung des Wasserschadens. Damit schuldet der Holzhändler den Rücktransport möglicherweise auf Umwegen. In der Analogie mit der Zeitung und dem Mondflug, die ich im Grunde gut finde, spielt es m.E. eine Rolle, ob der Zeitungshändler weiß, was ich mit der Zeitung beabsichtige.
Mir kommt es übrigens so vor, als hätte der Händler die jetzige Variante quasi erzwungen (kein Arschloch zu sein war ihm offenbar nicht so wichtig). Daraus ergibt sich für mich, dass er genau wusste, dass sich die Platten nicht einem verkäuflichen Zustand befinden, denn sonst wäre er ja dumm, mir die Rückgabe auf diese Weise auszutreiben.