Preisspanne Buchenholz

Mitglied 95037

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Ab 20% zuviel hast du schon ein Punkt in Flensburg auf dem Konto, oder wie sagte vorhin jemand, nicht erwischen lassen
Das ist doch kleinste Problem. Viel schlimmer ist der deutlich längere Bremsweg und das Kind das dann plötzlich auftaucht und dann unterm Auto liegt.
Brennholz kauft man im Ster (Raummeter), nicht im Kubikmeter (Festmeter).
Was spricht dagegen Brennholz im Stück zu kaufen, auftrennen und dann einfach trocknen lassen?
 

WoodyAlan

ww-robinie
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Brennholz kauft man im Ster (Raummeter), nicht im Kubikmeter (Festmeter). Und ein Ster ist schon wesentlich weniger als ein Kubikmeter, je nach Schüttung/Größe nur 65-75% eines Kubikmeters. Somit kostet 1 Kubikmeter Buchenbrennholz bis zu 125 Euro. Das relativiert den Preis doch um einiges.

Landläufig ja. Kommt halt immer drauf an wo/wie man kauft. Ich hab meines in Festmeter direkt im Wald ausgesucht und gekauft zu 52€/Fm...

Andere kaufen das im Baumarkt. Dort gibt’s bei uns momentan nen Ster Fichte(!) für „besonders“ günstige 119€...wer das kauft is selber schuld.
 
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Mitglied 84226

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Das ist doch kleinste Problem. Viel schlimmer ist der deutlich längere Bremsweg und das Kind das dann plötzlich auftaucht und dann unterm Auto liegt.
Warum soll der längere Bremsweg schlimmer sein? Was ist wenn das Fahrzeug mit 5 Personen á 90Kg besetzt wäre und im Kofferraum noch 100Kg Gepäck und der Tank voll? kommt doch auf das gleiche raus?
Btw: Brennholz zeichnet sich für den Endkunden dadurch aus, dass es portioniert und getrocknet angeliefert wird. Ich mach mein Brennholz übrigends selbst, das letzte Los hat mich 70,- Euro gekostet und ergab etwa 18-20 Ster Holz.
 

WoodyAlan

ww-robinie
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Btw: Brennholz zeichnet sich für den Endkunden dadurch aus, dass es portioniert und getrocknet angeliefert wird.

Auch das kann, muss aber nicht so sein.
Ich kann mich gut an frühere Zeiten bei meinen Eltern erinnern....da kam der 4-Achser mit 10 Ster beladen und kippte das in die Einfahrt. Zwei Tage lang mitm Schubkarren in holzkeller radln und aufschichten
 

Mitglied 95037

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Warum soll der längere Bremsweg schlimmer sein? Was ist wenn das Fahrzeug mit 5 Personen á 90Kg besetzt wäre und im Kofferraum noch 100Kg Gepäck und der Tank voll? kommt doch auf das gleiche raus?
Es bezog sich auf die Aussage von ChrisOL, dass ab 20% Überladung ein Punkt in Flensburg droht. Meine Antwort darauf war, dass der durch die Überladung entstehende längere Bremsweg und das eventuel überfahrene Kind schlimmer ist als der Punkt.
 

OmnimodoFacturus

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Warum soll der längere Bremsweg schlimmer sein? Was ist wenn das Fahrzeug mit 5 Personen á 90Kg besetzt wäre und im Kofferraum noch 100Kg Gepäck und der Tank voll? kommt doch auf das gleiche raus?
Nicht ganz. Der Bremsweg wird von einem ungebremsten Anhänger ganz anders beeinflusst als von einem vollbeladenen Auto. Der Anhänger schiebt das Auto. Es hat schon einen Grund, warum es diese Gewichtslimits gibt.
 

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Es ist eigentlich egal wer oder was in der Zugmaschine sitzt solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird . Auch kann man dann an dieses Auto einen beliebigen Anhänger (mit TÜV !) dranhängen . Was man da draufladen darf , steht dann wieder im Fahrzeugschein (gebremst/ungebremst) . Auch wenn der Anhänger mehr vertragen könnte , gibt es Punkte , wenn die Schwelle des Fahrzeugschein überschritten wird !
 

tiepel

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Ach, und die halbe Tonne Insassen + Gepäck ziehen das Auto?:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:

Hi,
das Gewicht, das im Auto ist, erhöht auch das Reibungsgewicht.
Das ist derUnterschied zum ungebremsten Anhänger.
Solange die Bremsanlage leistungsfähig genug ist (und das ist heute meist so), erhöht sich der Bremsweg bei stark beladenem Auto quasi nicht.
Bei einem gebremsten Anhänger ist das auch so. Die Masse auf dem Anhänger trägt dann auch dem Reibungsgewicht bei.
Wenn man sich jetzt vorstellt, dass die Bremse des Anhängers ausfällt, ist es doch nur logisch, dass der Bremsweg länger wird. Je schwerer der Anhänger, desto mehr....
Gruß Reimund
 

magmog

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Guuden,

im Brennholzhandel wird dermaßen betrogen, dass sich das Holz schlapp lacht!

Gesetzlich zulässige Volumeneinheiten sind seitdem 26. Juni 1970 in der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Kubikmeter, der Liter und alle mit SI-Vorsätzen bezeichneten dezimalen Teile und Vielfache davon.
Schüttmeter, Ster etc. laden dermaßen zum Betrug ein, dass sie seit dem als Volumenbasis im Handel verboten sind.
 

Mitglied 30872

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Guuden,

im Brennholzhandel wird dermaßen betrogen, dass sich das Holz schlapp lacht!

Gesetzlich zulässige Volumeneinheiten sind seitdem 26. Juni 1970 in der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Kubikmeter, der Liter und alle mit SI-Vorsätzen bezeichneten dezimalen Teile und Vielfache davon.
Schüttmeter, Ster etc. laden dermaßen zum Betrug ein, dass sie seit dem als Volumenbasis im Handel verboten sind.


Ein Raummeter ist allerdings auch ein Kubikmeter. Nicht im Festmaß, sondern im Raummaß. Holzkaufverträge werden üblicherweise bei Industrieholz in rm abgeschlossen und nicht in fm. Es gibt auch den srm, den Schüttraummeter für bspw. Hackschnitzel. Und das Ster ist ein Raummeter gesetztes Holz. Abgerechnet als rm.
 

magmog

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Guuden,

egal wie es heist, im Handel ist nur der Kubikmeter Holzmasse als Brechnungseinheit zulässig.
Solange niemand klagt, können alle machen was sie wollen.
Rechtsgültig sind Sonderabsprachen nur unter gewerblichen Vertragspartnern.
 

Mitglied 30872

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... Gesetzlich zulässige Volumeneinheiten sind seitdem 26. Juni 1970 in der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Kubikmeter, der Liter und alle mit SI-Vorsätzen bezeichneten dezimalen Teile und Vielfache davon.
Schüttmeter, Ster etc. laden dermaßen zum Betrug ein, dass sie seit dem als Volumenbasis im Handel verboten sind.

Eine Volumendefinition hat zunächst nichts mit Handel zu tun. Ein Kubikmeter beschreibt einen Raum mit dem Inhalt eines Kubikmeters. Was diesen Raum ausfüllt, steht zunächst nicht geschrieben. Das findet sich dann im Vertrag. Ein cbm Wasser oder ein cbm Propangas oder eben ein cbm Holz. Beim Holz ist für den Handel die Mengenangabe ein cbm nicht ausreichend. Es bedarf weiterer Festlegungen, damit die Vertragsparteien einig sind, um was gehandelt wird. Das hat mit SI nichts zu tun. Wenn sich einer der Partner nicht an die Festlegungen binden möchte, kommt kein Vertrag zustande.

...egal wie es heist, im Handel ist nur der Kubikmeter Holzmasse als Brechnungseinheit zulässig.
Solange niemand klagt, können alle machen was sie wollen.
Rechtsgültig sind Sonderabsprachen nur unter gewerblichen Vertragspartnern.

Das ist eben nicht egal, weil ein Handel ggf. nicht zustande kommt, wenn die Ware hinsichtlich der Menge nicht genau definiert ist. Bestes Beispiel ist doch das Brennholz.
Grade für den Holzmarkt wurde 2015 die ehemalige Handelsklassensortierung von der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland abgelöst. https://v2.verband-crm.de/dateien/9...ng+für+den+rohholzhandel+in+deutschland+(rvr) Die hat empfehlenden Charakter. Insofern hast Du Recht, wenn Du schreibst, sie sei kein Gesetz. Aber solche Grundlagen sind im Holzhandel unumgänglich. Für den Tischler ist es Mumpe, weil er ohnehin nur Holz im Festmaß kauft. Dennoch sei darauf verwiesen, dass es natürlich Regelungen zur Ermittlung des Festmaßes gibt. Die kennst Du. Wenn ein Händler bei seinem Tun die Tegernseer Gebräuche ablehnt (was er darf), wirst Du ihm ggf. kein Holz abkaufen.
Wenn ein Waldbesitzer Brennholz verkauft, so handelt es sich immer um einen gewerblichen Verkauf. Und damit jeder weiß, um was es geht, steht es im Vertrag oder wird mündlich vereinbart. Abgerechnet wird in rm, weil fm mit vertretbarem Aufwand garnicht zu ermitteln sind. Und da schließt sich der Kreis und wir sind wieder beim Kubikmeter. Aber jetzt wissen wir, was drinne ist.

Und Sonderabsprachen haben natürlich auch bei privaten Geschäften Rechtsgültigkeit, wenn sie von beiden Seiten bestätigt werden. Ansonsten eben kein Vertrag.
 
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