... Gesetzlich zulässige Volumeneinheiten sind seitdem 26. Juni 1970 in der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Kubikmeter, der Liter und alle mit SI-Vorsätzen bezeichneten dezimalen Teile und Vielfache davon.
Schüttmeter, Ster etc. laden dermaßen zum Betrug ein, dass sie seit dem als Volumenbasis im Handel verboten sind.
Eine Volumendefinition hat zunächst nichts mit Handel zu tun. Ein Kubikmeter beschreibt einen Raum mit dem Inhalt eines Kubikmeters. Was diesen Raum ausfüllt, steht zunächst nicht geschrieben. Das findet sich dann im Vertrag. Ein cbm Wasser oder ein cbm Propangas oder eben ein cbm Holz. Beim Holz ist für den Handel die Mengenangabe ein cbm nicht ausreichend. Es bedarf weiterer Festlegungen, damit die Vertragsparteien einig sind, um was gehandelt wird. Das hat mit SI nichts zu tun. Wenn sich einer der Partner nicht an die Festlegungen binden möchte, kommt kein Vertrag zustande.
...egal wie es heist, im Handel ist nur der Kubikmeter Holzmasse als Brechnungseinheit zulässig.
Solange niemand klagt, können alle machen was sie wollen.
Rechtsgültig sind Sonderabsprachen nur unter gewerblichen Vertragspartnern.
Das ist eben nicht egal, weil ein Handel ggf. nicht zustande kommt, wenn die Ware hinsichtlich der Menge nicht genau definiert ist. Bestes Beispiel ist doch das Brennholz.
Grade für den Holzmarkt wurde 2015 die ehemalige Handelsklassensortierung von der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland abgelöst.
https://v2.verband-crm.de/dateien/9...ng+für+den+rohholzhandel+in+deutschland+(rvr) Die hat empfehlenden Charakter. Insofern hast Du Recht, wenn Du schreibst, sie sei kein Gesetz. Aber solche Grundlagen sind im Holzhandel unumgänglich. Für den Tischler ist es Mumpe, weil er ohnehin nur Holz im Festmaß kauft. Dennoch sei darauf verwiesen, dass es natürlich Regelungen zur Ermittlung des Festmaßes gibt. Die kennst Du. Wenn ein Händler bei seinem Tun die Tegernseer Gebräuche ablehnt (was er darf), wirst Du ihm ggf. kein Holz abkaufen.
Wenn ein Waldbesitzer Brennholz verkauft, so handelt es sich immer um einen gewerblichen Verkauf. Und damit jeder weiß, um was es geht, steht es im Vertrag oder wird mündlich vereinbart. Abgerechnet wird in rm, weil fm mit vertretbarem Aufwand garnicht zu ermitteln sind. Und da schließt sich der Kreis und wir sind wieder beim Kubikmeter. Aber jetzt wissen wir, was drinne ist.
Und Sonderabsprachen haben natürlich auch bei privaten Geschäften Rechtsgültigkeit, wenn sie von beiden Seiten bestätigt werden. Ansonsten eben kein Vertrag.