Plattenlieferant liefert flasches Dekor .....

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Guten Tag,

ein Palttenlieferant lieferte uns laut Lieferschein graue Dekorplatten. Diese wurden verarbeitet und im Nachhinein stellte sich heraus das das Dekor mit der gelieferten Ware nicht übereinstimmte. Da es sich um grau Töne handelte war es ohne Farbmuster / Produktmuster nicht sofort erkennbar. Nun beruft sich der Lieferant darauf, dass ein Schreiner eine Prüfpflicht hat um und danach schauen muss ob die Platten das richtige Dekor haben.
Hatte so einen Fall schon einmal jemand, oder kennt sich jemand mit der Prüfplicht aus?
Ich als Schreiner finde das wenn auf dem Lieferschein die Dekornummer steht und andere Platte geliefert wurden, der Fehler eindeutig beim Lieferanten liegt.

Gruß Kaufmann
 

ruppis1

ww-ahorn
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hallo kaufmann,


Vor einiger Zeit hatten wir ein ähnliches Problem . Dabei hat der Plattenhersteller intern die Dekore bei einigen Platten um ganz feine Nuancen geändert aber die Bezeichnung der Dekore beibehalten. Ist uns aber vor dem weiterverarbeiten noch aufgefallen (Nochmal schweiß abwischen tut) Leider weis ich den Hersteller der platten nicht mehr möglich das es Pfleiderer war kann aber auch jeder andere gewesen sein der 19mm beschichtete FPY Platten herstellt.


Ich denke es wird euer Problem bleiben euch von der Ware zu überzeugen steht in der Regel aber auch in den AGB auf dem Lieferscheinschau da doch noch mal rein.



gruß ruppis
 

raftinthomas

ww-robinie
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hach, das ist super ärgerlich und nicht ganz einfach.
prüfpflicht ist erstmal bei dir.
grundsätzlich ist meines erachtens nach erst mal zu klären ob hier bgb oder hgb greift (betriebsgrösse). wenn hgb, dann habt ihr ganz klar die arschkarte. bei bgb bin ich mir da nicht so sicher.
wobei dann noch die frage ist, worums letztlich geht: schadenersatz für die arbeit und verbrauchte hilfsstoffe scheiden me nach eh aus.

die beste lösung sollte eine einvernehmliche sein, a la händler liefert neu und macht superpreis. merke: ein kompromiss ist dann ausgeglichen wenn alle unzufrieden sind...
um wieviel gehts denn ?
 

TischlerLoos

ww-robinie
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2 Platten :emoji_wink: brrr


na ja was soll man machen?!? Ange´nommen Chef bestellt und ist aber bei ankunft der ware nicht da?! Aber auf dem Lieferschein steht die Bezeichnung wie die Platte sein soll?? woher soll der Stift / Geselle / Angestellter Meister denn wissen das Das nicht richtig ist ?? Dafür gibt es ja nun mal Lieferscheine oder? Und wenn das Lieferschwein falsch ausgefüllt ist warum trifft die Schuld dann den Betrieb??!?

PS

Passt evtl nicht ganz aber trotzdem:

Habe mir ein neues Motherboard bestellt Betrag 51 € der Lieferant schlägt noch mal versand und so drauf bin ich bei 66 € der TransportSUB! unternehmer von GLS schlägt noch mal einen % satz von den 66 € drauf davon stand aber gar nichts in der rechnung??!? und nu???


Gruß Patrick
 

raftinthomas

ww-robinie
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naja, als kaufmann bist du verpflichtet, ebi warenannahme bzw in zeitlich angemessenem rahmen die ware zu prüfen.
krass gesagt: wenn du das in deinem betrieb nicht auf die reihe bekommst, isses dein problem. steht so oder so ähnlich im hgb.

die andere sache ist: inwieweit sieht sich der holzhändler mitschuldig und will seinen kunden behalten.
 
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