Hallo,
habe mich grade durch die IHK-Seite geklickt und kam zu einer Merkseite des Patentamtes. Leider heisst es da ausdrücklich, das ästithische Formschöpfung nicht per Gebrauchsmuster geschützt werden kann.
Also für die meisten Schreiner-Inovationen, taugt das nicht. Oder?
Heist das zB, wenn ich den Thonet-Stuhl entwickeln würde, kann ich ihn auf diesem Wege nicht schützen?
In der Meisterschule wurde das anders verklickert.