Moin Mark,
es geht um rein private Arbeiten auf privatem Gelände. Ich weiß, dass die BG, ihre Vorgaben und Richtlinien für meine Arbeiten rechtlich keinerlei Bedeutung haben. Aber ich orientiere mich gerne an den Vorgaben und Richtlinien der BG, insbesondere den Ausführungen zu den Schutzmaßnahmen, denn ob privat oder gewerblich, die Folgen eines Unfalls sind für die Gesundheit erstmal die gleichen.
Weil ich schon mehrfach gelesen habe, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen für Winkelschleifer andere als für sonstige, rotierende Maschinen sind (z.B. bzgl. Verwendung von Schutzhandschuhen), habe ich mich auf die Suche nach Infos gemacht. Bei der BGHM bin ich auf verschiedene Dokumente zum Thema "Schleifen" gestoßen, war aber verwundert, dass es keine Ausführungen zu den Anforderungen an die Schutzhandschuhe gab. Aber auch von Seiten der Hersteller fand ich wenig Hilfestellung, welche Handschuhe geeignet für das Schleifen mit dem Winkelschleifer seien.
Dat Ei