Dürfen in Brennanlagen größer 50 kw, wirklich alle Holzwerkstoffe, ungehackt verbrannt werden? Und kann man dieses Bestattungsgesetz vielleicht aus Normalo irgendwo einsehen? Jetzt beginnt mich die Sache nämlich richtig zu interessieren, obwohl ich mit Bestattung nichts am Hut habe. Denn wenns beim Sarg sein darf - wäre es doch wohl auch für Möbel wenn sie nicht mehr gebraucht werden, denkbar sie zu verbrennen oder sogar zu kompostieren. Das wären doch super Argumente - wo die Entsorgungskosten für Sperrmüll ständig steigen.
guude,
das mit dem feuerbestatten ist eine eigene sache.
zum verbrennen von holzwerkstoffen und holzabfällen mußt Du die 1. BImSchV heran ziehen.
darin findest Du u.a. :
§ 3 Brennstoffe
(1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden:
4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
5. naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde,
5a. Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Mai 1993, oder vergleichbare Holzpellets oder andere Preßlinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität,
6. gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
---------> 7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
und besonders zu beachten:
(2) Die in § 3 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 genannten Brennstoffe dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 50 Kilowatt und nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung eingesetzt werden.
gut holz! justus.