Noch irgendwas zu retten?

magmog

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Da wäre Ich mir heutzutage nicht mehr so sicher, besonders beim Bandsitz kann es bei Türen aus osteuropäischer Produktion zu Überraschungen kommen.
https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/wo-muss-das-band-sitzen/
LG



Guuden,

was für ein Quark!
Bei gefälzten Türelementen mit 1985 und 2110mm Türblatthöhe gilt die Norm weiterhin
unverändert. Wenn die Norm im Auftrag enthalten ist, ist kein Prob mit den Maßen zu erwarten
bzw. eine Abweichung Sache des Auftragnehmers.
 

pedder

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Den eigentlichen Schaden hat der Vermieter.
Der Schädiger ist der Ex-Ehemann.
Die Frage ist, ob er bei der Schädigung Dein Erfüllungsgehilfe war.

War er es nicht (Das sollte ein Rechtsanwalt (m/w/d) prüfen, der dafür bezahlt wird und der die Details nachfragen kann.) ist es meiner Meinung nach die Sache des Vermieters, den Schaden zu reparieren und den Anspruch beim Schädiger geltend zu machen. So hart das für ihn ist.

Wie gesagt, das basiert nur auf der sehr kurzen Sachverhaltsschilderung und ohne Kenntnis der wesentlichen tatsächlichen Umstände.
 

DALLK81

ww-pappel
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Ich werde Zargen und Türen tauschen, schon wegen der Farbgebung. Werde vorher alles abmessen und bestellen und wenn mein Vater zu Besuch kommt, dann hat er etwas zu tun
 

uli2003

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Du musst die Breite und Höhe des Türblattes messen (außen, auf der breiten Seite!), sowie die Wanddicke und die Anschlagrichtung.
Übliche Maße sind 61/73,5/86 cm Breite und 198,5 cm Höhe.
In Wohnungen übliche Wanddicken sind 14,5/16 cm. Die Zargen sind ein Stück weit verstellbar.

Die Anschlagrichtung ermittelst du wie folgt: Stell dich auf die Seite der Tür, zu der sie aufgeht. Dann solltest du die Scharniere sehen können.
Die Seite mit den Scharnieren ist die Anschlagseite. Sind die Scharniere rechts und die Türklinke links, nennt sich die Anschlagrichtung DIN rechts.

Grüße
Uli
 

kobalt

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Alles schöne Theorien mit Rechtsanwalt, Haftpflicht und auf den Vermieter abwälzen.
  • Die Haftpflicht greift nicht, Schädiger und Geschädigter sind die gleiche Person, wenn der Ex-Mann zum Zeitpunkt des Schadens noch Mieter war.
  • Stehen mehrere Personen (hier Mann und Frau) gemeinsam im Mietvertrag, haften sie für Mietschäden gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet.
Abgesehen davon kann ich nachvollziehen, wenn man weiterem Ärger aus dem Weg gehen will. Allerdings wäre es nicht verkehrt, vor dem Türenkauf mit dem Vermieter zu sprechen und sein Einverständnis einzuholen. Am besten schriftlich.

Gruß Kai
 

pedder

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Das ist das Problem mit Rechtsrat im Forum. (Weshalb ich keinen gebe.)
Der Sachverhalt wird nie so dargestellt, dass die Lage eindeutig ist. Hier auch nicht.
Du bildest Dein Fallgestaltungen (Mann steht im Zeitpunkt der Beschädigung im Mietvertrag)
und kannst damit richhtig liegen oder auch völlig falsch.

Gegen eine gesamtschuldnerische Haftung für vorsätzliche Beschädigungen des Mitmieters gibt es Rechtsprechung.
 

Helmut60

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Und das wird den Vermieter nicht interessieren, nur dass er wieder gleichwertige und keine folierten vom Baumarkt ersetzt bekommt.

Den Vermieter braucht das doch erst interessieren, wenn der Mieter auszieht. Bis dahin kann man den Schaden recht gut mit Leim, Spachtelmasse, Schrauben, passender Dekorfolie und ein wenig arbeit so beheben, das man bis auf das etwas andere aussehen nicht mehr auffällt. Nicht auszudenken was passiert, wenn man die Türen und Zargen jetzt erneuert, und der Ex taucht wieder auf und legt nach. Daher will gut überlegt sein, wann man den Schaden "Vermietergerecht" beseitigt.

:emoji_slight_smile: Helmut
 

seschmi

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Ich denke, unabhängig von der Rechtslage ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu sprechen. Es sind ja seine Türen, und wenn er beim Auszug den Tausch nicht akzeptiert, ist der Ärger groß.

Vielleicht lässt er sich auch überzeugen, dass weiße Türen auch gut aussehen, das könnte dann ein paar Hunderter sparen. Oder der Hinweis, dass sein Schadensersatzanspruch sich ja eigentlich gegen den verschwundenen Ex richtet, überzeugt ihn sogar, dass eine Kostenteilung eine gute Lösung ist.

Anwälte leben davon, Dinge so kompliziert zu machen, dass man einen Anwalt braucht. Ich halte da wenig von, vor allem wegen drei Türzargen.

Eine Reparatur kann ich mir bei den Schäden nicht vorstellen. Falls die Sorge besteht, dass der Ex wieder auftaucht, hilft vielleicht Platzverweis und Kontaktsperre.

Wie erwähnt: Ich würde die Türen nicht tauschen, ohne mit dem Vermieter zu sprechen. Der sollte ja eigentlich auch interessiert sein, eine stressarme Lösung zu finden.
 

petermitoe

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Da ich selbst Vermieter bin, würde ich empfehlen, mit dem Vermieter wegen der Türen zu reden (falls das stressarm möglich ist). Ich würde da gerne bei der Türenauswahl mitreden und auch eine alleinerziehende Mieterin in Not würde ich nicht hängen lassen.
3Türen sind ja nicht die Welt ...
Grüße Peter
 

Holz-Fritze

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Also wenn erstmal kein Geld da ist kann das ein geschickter handwerklich Begabter einigermaßen reparieren. Verleimen spachteln und weiß streichen ist wenn Daddy das macht und hinkriegt erstmal eine günstige Lösung. Später dann wenn mal ein Auszug ansteht oder Geld da ist, dann neue Türen rein.
 

Helmut60

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Warum weiß streichen ? Man kann die Schadstellen mittels farblich passend...bzw. gefälliger Decorfolie auch dekorativ farblich absetzen.

:emoji_slight_smile:. Helmut
 

ClintNorthwood

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Hmmh, die Geschichte aus dem Blickwinkel des Ex wäre bestimmt interessant.

Dachte ich die ganze Zeit.
Vor Gericht gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Etwas zu behaupten ist die eine Sache. Dies auch zu beweisen ist nicht immer ganz so einfach.
Der Vermieter wird sich in so einem Fall IMMER erst an den Mieter wenden der am leichteste zu finden ist und der so was hinterlässt.
Rührige Geschichten interessieren ihn nur aus Höflichkeit.

Insofern ist die Vater-Variante die zielführendste.
Vorher trotzdem mit dem Vermieter darüber reden ist in den meisten Fällen ratsam.

Vg
 
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