Morduk

ww-pappel
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Hallo zusammen,

ich bin Tischlermeister und werde voraussichtlich ab Oktober studieren. Wie jeder von euch weiß, fallen immer wieder mal Arbeiten an, und um das Ganze rechtmäßig abzuwickeln, möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden.
Knackpunkt: Wir haben gerade ein kleines Kind bekommen, die Elternzeit ist bald vorbei, und es ist durchaus möglich, dass es während des Studiums mit Kind zu zeitlichen Engpässen kommt. Idealerweise würde ich also BaFöG beziehen, um den "Grundbedarf" zu decken (also was zu Essen zu haben), und das Gewerbe als "Zubrot" ausüben.
Wie gesagt, das Ganze soll nicht darauf ausgelegt sein Geld zu scheffeln, sondern dient dazu, ausgeführte Arbeiten ordnungsgemäß verbuchen zu können und Rechnungen schreiben zu dürfen - es sollte andererseits natürlich auch kein Minusgeschäft werden.

Jetzt meine Fragen:
- Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit solch einer Situation?
- Was kostet es mich, ein Nebengewerbe im Tischlerhandwerk anzumelden? (einmalig und regelmäßig)
- Ist es möglich, ein Nebengewerbe als Tischler ohne größere finanzielle Mehrbelastung (im Vergleich zum z.B. Trockenbauer) anzumelden? Oder: Wie hoch wäre diese Mehrbelastung? (Ich denke z.B. an den HWK-Beitrag, sind die einheitlich?)
- Was gibt es für Voraussetzungen, um das Tischlerhandwerk nebengewerblich, selbstständig und alleine ausführen zu dürfen? Oder sollte ich lieber abspecken und das Angebot reduzieren? Wie schon erwähnt - Meisterbrief ist vorhanden.
- Welche Einschränkungen gelten das BaFöG betreffend? In wie weit muss ich mit Geschäftsvermögen usw. aufpassen? Den Freibetrag bzw. das Gewinnmaximum kenne ich schon.
- Bin ich als Selbstständiger überhaupt BaFöG-berechtigt?
- Wie muss meine Steuererklärung dann grob aussehen? :emoji_wink:


Ja, es gibt Möglichkeiten, einiges davon zu recherchieren. Ja, das ist auch oft nicht schwierig. Und ja, das mache ich auch. Aber es ist bald halb drei morgens, das Thema beschäftigt mich sehr, und vielleicht hat ja jemand einen Aha-Moment und kann mir einige der Fragen beantworten :emoji_wink:

Vielen Dank!

Flo
 

Sebas

ww-birnbaum
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Hallo Flo,

ich denke, so aus dem Stehgreif ist das kaum zu beantworten. Du solltest mal bei der HWK vorbeischauen und dich beraten lassen. Ich habe die als recht hilfreich erlebt, wenn du die Karten auf den Tisch legst. Bafög-Fragen klärst du am besten mit der Bafög-Beratung, möglichst der studentischen wenn der ASTA sowas hat. Die sind grundsätzlich auf deiner Seite.

Die Gewerbeanmeldung selbts kostet nur ein paar Euro. Entscheidender sind die Folgekosten wie Kranken- und Rentenversicherung. Evtl. ist es interessant eher "Montage von Baufertigteilen" o.ä. anzumelden, da bist du dann nicht zwangsweise in der Rentenversicherung.

Viel Erfolg,

Sebastian
 

SteffenH

ww-robinie
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- Was gibt es für Voraussetzungen, um das Tischlerhandwerk nebengewerblich, selbstständig und alleine ausführen zu dürfen? Oder sollte ich lieber abspecken und das Angebot reduzieren? Wie schon erwähnt - Meisterbrief ist vorhanden.

Der Begriff Nebengewerbe ist im Tischlerhandwerk erst einmal uninteressant. Entweder meldest du einen Meisterbetrieb an oder ein handwerksähnliches Gewerbe
bzw. eines aus Anlage B der Handwerksordnung. Die erste Variante erlaubt dir alles machen zu dürfen, du bist allerdings Pflichtmitglied in der HWK und der gesetzl. Rentenversicherung, letzteres ist ein teurer Spass. Die zweite Variante erspart dir die Rentenversicherung, du darfst offiziell allerdings keine Tischlerleistungen anbieten. Ich betone "offiziell" :emoji_wink:
 

benben

ww-robinie
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ist das wirklich so, sobald Meisterbetrieb pflicht Rentenversichert? Muss man doch im Nebengewerbe machen können.

Der HWK stehe ich ja generell skeptisch ggü. , nach dem Motto keine schlafenden Hunde wecken:emoji_wink:.

Gruss
Ben
 

Morduk

ww-pappel
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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe eben mit der hiesigen HWK telefoniert, die waren in der Tat sehr hilfreich, ich bin umfangreich beraten worden.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man als Tischler durchaus nebengewerblich arbeiten. Das ist für meine Situation allerdings uninteressant, deshalb habe ich mich nicht mehr näher damit befasst. Das hängt unter Anderem mit der Rentenversicherung zusammen, das ist richtig: Sobald man ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausübt, ist man auch rentenversicherungspflichtig. Man kann darauf hoffen, dass die Rentenversicherung kulant ist und den Beitrag reduziert, es würde trotzdem die Kosten immens steigern (der Berater sprach von zu erwartenden 261€/Monat). Bei zulassungsfreien Gewerben entfällt das einfach und man ist über den Arbeitgeber (bzw. in meinem Fall das Studentenwerk) rentenversichert.

Die Tischlerleistung fängt dummerweise strenggenommen schon beim Ablängen einer Arbeitsplatte an :emoji_wink:

Die Kammer freut sich, wenn man Bemühungen zeigt, nicht schwarz zu arbeiten, ich denke nicht, dass da ein schlafender Hund geweckt wird, ganz egal was ich sonst so treibe? :emoji_grin:
Man kommt auch an der Kammer vorbei, wenn man nur Trockenbau anmeldet. Dafür gibt es nicht mal mehr eine Bezeichnung, weder auf A, noch B1, noch B2. Aber vielleicht ist es ganz praktisch, gerade am Anfang auf die Angebote der Kammer zurückgreifen zu können...

Die Krankenversicherung läuft witzigerweise auf Studententarif, egal wie viel ich verdiene - sofern ich nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeite :emoji_grin:

Mit dem Hochschulsozialwerk muss ich mich noch auseinandersetzen.

Wie gesagt - bis dahin schonmal vielen Dank!
 

Neige

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Kenn ich aus eigener Erfahrung. Nach der Gewerbeanmeldung bei mir übrigens "Montage von genormten Fertigbauteilen" bekommt man Unmengen an Post, Finanzamt, IHK, HWK, Rentenversicherungsträger, Finanzamt, BG.......

....und alles mit bestem Wissen und Gewissen ausfüllen, mit Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigen und Antwort abwarten.

Dem Herr sei Dank, dass ich mich -ist allerdings schon par Jahre her- fachkundig beraten hab lassen. Allein ich sach ma, zumindest am Anfang, schwierig.

Hinzu, nicht unbedeutend, kommen auch noch laufende Kosten u. a. Versicherungen u. s. w.
 

uli2003

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Kein Nebengewerbe ohne Hauptgewerbe :emoji_wink:

Kleingewerbe müsste es heißen. Was es an BaFög gibt, steht ja fest, dein zusätzliches Einkommen wird entsprechend abgezogen.
Ansonsten - 17.500 Euro ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung.
Darüber wird es aufwändiger.

HWK Mitgliedschaft ja, hier gibt es einen Grundbeitrag, einen Lohnsummen abhängigen Beitrag, sowie den Ausbildungsbeitrag.

Die Rentenversicherung scheinen viele hier für unnütz zu erachten, muss ja jeder selbst wissen, wie früh er im Alter die Finger heben will. Sorge wenigstens im Rahmen deiner Möglichkeiten privat vor.

Eine Reisegewerbekarte im Tischlerhandwerk? Hmm, damit darfst du nur Klinkenputzen - nicht so der Hit, oder?

Grüße
Uli
 

heiko-rech

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Hallo,

wenn du bereits 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hast, musst du dich dort nicht mehr versichern. War zumindest bei mir so. Das heißt ja nicht, dass man auf die Altersvorsorge verzichten muss.

Gruß

Heiko
 

Annimi

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FRÄNKISCHE FACHWERKREGION
Und Du bist Dir ganz sicher, dass Du überhaupt Bafög erhälst?
(Mal als Annahme, mit 19 Abi, mit 22 Gesellenbrief, mit 28 Meisterbrief, Bafög gibt's doch nur bis 30 max. oder sogar nur bis 27).
Was studierst Du denn, dass Du meinst nebenbei noch soviel arbeiten zu können abgesehen von Semesterferien?
Vom Bafög ist mind. die Hälfte ein Kredit. Selbst wenn Du ein Kind hast, zählt die Lebensgemeinschaft. Verdient Deine Frau oder Freundin Geld wird Dir das vom Bafög m.W. abgezogen. Das Einkommen Deiner Eltern ist irrelevant, da Du einen Meisterbrief hast und sie nicht verpflichtet werden können Dir eine zweite Ausbildung auch noch zu finanzieren.
Als Student bist Du doch viel interessanter als Arbeitnehmer für alle AG's da sie für Dich keine oder kaum Sozialabgaben zahlen müssen. Bevor Du Dir ein Klavier ans Bein bindest, würd ich erstmal sehen ob Du nicht einen sehr guten Angestelltenjob bekommst und so den Einstieg in eine sehr sehr gute Anstellung gleich nach dem Studium erhälst.
Viel Glück und erkundige Dich nach dem Lern-Arbeitsaufwandt bevor Du ein Gewerbe anmeldest. Gruß Anni
 
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