Mittwoch 21 Uhr im TV - Der Stellmacher

Kramer

ww-buche
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Wer den Teil "Die Bootsbauerin" noch sehen will, sollte jetzt vielleicht nicht weiterlesen.

Ich fand die 3 Teile sehr interessant und auch unterhaltsam. Etwas erstaunt war ich, daß im Teil "Die Bootsbauerin", die Praktikantin nach 3 Monaten so gnadenlos abgelehnt wurde.

Natürlich war das vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung. Wenn man aber bedenkt, daß die Praktikantin innerhalb der 3 Monate, nebenbei immerhin eine Werkzeugkiste mit Schwalbenschwanz-Verbindungen und das Ruderboot hergestellt hat, dann frage ich mich, was die Werftleiterin eigentlich erwartet hat, als sie eine Praktikantin ohne jegliche handwerkliche Vorbildung einstellte. Ich hatte den Eindruck, die sollte nach 3 Monaten schon routiniert die Arbeit der "Altgesellen" machen.

Die Praktikantin war ihr sehr sympathisch, aber nicht schnell genug. Das kam etwas unmenschlich rüber. Wenn sie jemand brauchte, der innerhalb kürzester Zeit produktiv arbeitet, dann hat sie selber von Anfang an eine klare Fehlentscheidung getroffen, für die die Praktikantin zum Schluß die Verantwortung übernehmen mußte.

Schade! Bei dem Stellmacher, oder Reetdachdecker hätte die Praktikantin bessere Chancen gehabt. Handwerklich schien sie zumindest nicht schlechter zu sein, als die anderen beiden Praktikanten und auch die widrigen Bedingungen (z.B. unbeheizte Halle im Winter) schien sie nicht abzuschrecken. Wenn das Niveau der Bewerber auf einen Ausbildungsplatz in der Gegend so hoch ist, daß man da als Chef sehr wählerisch sein kann, dann frage ich mich, warum nicht von vornherein jemand mit eindeutiger handwerklicher Vorbildung für die Stelle ausgewählt wurde.
 

Eddy

ww-robinie
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Das mit dem Ausbildungsvertrag wäre dann also geklärt, aber die eigentlich interessante Frage von ARON nicht:

Darf jedermann ohne Titel und Ausbildung einen Stellmacherbetrieb führen, da es den Beruf ja eigentlich gar nicht mehr gibt? Ausbilden kann er darin dann natürlich nicht, aber selbstständig Handwerksdienstleistungen anbieten?

Sicher darf er das.
Vor etlichen Jahren ist die Meisterpflicht in vielen Berufen weggefallen.
sodas sich jeder der eine mehrjährige Tätigkeit in besagtem Beruf nachweisen kann sich selbstständig machen darf.
Da der Beruf des Stellmachers gar nicht mehr als Beruf geführt wird,ist es
hier noch viel einfacher.

Gruß Eddy
 
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