Man wird im öffentlichen Dienst nicht danach bezahlt was man tut, sondern nach der Ausbildung.
Da gibt es quasi zwei Universen. Nach den Tarifverträgen zählt allein die Aufgabenübertragung ("überwiegend wahrzunehmende Tätigkeiten"), welche mittels eines vorgegebenen Bewertungsprozesses zu einer Stellenwertigkeit und damit Eingruppierung führt. Bis zu gewissen Grenzen ist es da völlig egal, was für einen Bildungsabschluss man überhaupt hat. Ein Geselle als Dozent ist dann genauso denkbar wie Dipl.-Ing. als Pförtner, jeweils dann mit aufgabenbezogener Eingruppierung.
Mir sind, um im Meisterbereich zu bleiben, schon beide Extreme begegnet: Ein gelernter Maurer, der als junger Mann irgendwie in den Forschungsbereich einer Uni hineingerutscht ist und dort letztlich 40 Jahre lang, bis zur Rente, tätig war. Etwa 20 Jahre nach seiner Einstellung hat man ihn zum Meister seines Arbeitsbereichs ernannt - wohlgemerkt war er Maurergeselle, nicht -meister. Dennoch erhielt er (noch in BAT-Zeiten) Vergütungsgruppe Vb mit Meister- und Bewährungszulagen, das käme heute im TV-L auf 9a mit Tendenz in Richtung 9b raus. Dann kannte ich einen "echten" Meister, der unbedingt in den öD wollte und auch eingestellt wurde, jedoch in einer Werkstatt, die bereits von einem dienstälteren Meister geleitet wurde. Der Neue wurde daher nur nach BAT VIb (heute EG 6) eingestellt und später, im TV-L, mit Ach und Krach nach EG 7 hochgehievt.
Die andere Seite der Medaille sind behördeninterne Automatismen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, nach denen aber z.B. ein vormaliger B.Eng. sofort und ohne (echte) neue Aufgabenübertragung direkt von EG 10 nach EG 13 katapultiert wird, sobald das M.Eng.- oder M.Sc.-Zeugnis vorliegt. So etwas kann nach Kenntniserlangung durch die Rechnungshöfe zu wahnsinnigem Ärger führen, weil es sich dabei um rechts- und tarifwidrige Eingruppierungen handelt.