tom, es geht mir um den Fakt, dass ein AUSBILDUNG von Architekten oderwasauchimmer auch ohne Kammer möglich ist.
Nein, das hast du leider falsch verstanden:
Archi: Nach dem Studium und Abschluss als Master
muss jeder Absolvent/in/d neben dem Nachweis > 2 Jahre Praxis sogenannte AIP (Architekt im Praktikum) Ausbildung absolvieren ( 64 Punkte; 1Tag= max 8 Punkte), Katalog mit Zusammensetzung durch Kammern ausgearbeitet, ohne die 64 Punkte kein Eintrag in die Architektenliste.
Ingenieur: >5 Jahre Praxis, Nachweis
aller geforderten Tätigkeiten gem. Katalog Kammer (Nachweise jünger als 3 Jahre), sonst kein Eintrag § 64 Bauvorlageberechtigung oder § 66 Standsicherheit oder § 103 Wasserwirtschaft etc. usw.
Das Diplom / den Master irgendwas kannst du dir ohne Kammern sonst zur Abschreckung auf den Klo hängen.
Deinen Meisterbrief hast du in NRW erworben? Kannst du dir vorstellen, das der in Hessen von der HWK nicht anerkannt würde?
Mein Diplom / Eintragungen Ingenieurkammer Rhl.-Pfalz gelten
nicht automatisch in den restlichen Bundesländern.
Und wenn, nicht umsonst.