macht hier jemand seine Buchhaltung selbst?

flo20xe

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Ich nicht aber bei mir macht das meine Frau :emoji_hugging: mit DATEV, wir haben da von unserem StB. eine Unterberaternummer bekommen.

Allerdings hat sie ursprünglich auch mal Steuerfachangestellte gelernt, ansonsten würde ich das niemals selber machen.
 

Mitglied 92456

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Wir machen zumindest das Kontieren mit dem Lexware Bichhalter selbst.
Ausgangsrechnungen werden aus Corpora an den Buchhalter übergeben, Eingangsrechnungen händisch gebucht.
Das ganze wird Monatlich an den Steuerberater gemailt. Den ganzen Mist mit den Abschreibungen und dem Anlagevermögen will ich nicht selbst machen. Auch den Jahresabschluss mit der Bilanz will ich nicht selbst machen. Das ganze kostet uns ca. 120,- netto im Monat incl. Lohnbuchhaltung zzgl. MwSt. Dazu kommt natürlich noch der Jahresabschluss.
Das Lohnt sich für uns immer, insbesondere, da wir bei Betriebsprüfungen noch nie einen Cent nachzahlen mussten.
Als wir noch alles weggegeben hatten, lagen die monatlichen Kosten bei ca. 300,-€. Für 180,-€ Ersparnis im Monat, kontiere ich auch gerne 1,5 Stunden im Monat.
 

werists

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:emoji_slight_smile: ok wäre mal interessant ob es zu den "Dummy" Software Lösung oben genannt Erfahrungen gibt...
Hallo, das kommt auch etwas auf die Betriebsgröße, Aufwand und Zeit an. Wenn Du ein Stb. benötigt wird dann sollte man das Thema mit diesem besprechen. (Datenaustausch, doppelte Arbeit)
Die genannte Software ist ein Werkzeug das bei der Buchhaltung hilft. Aber ohne Kenntnisse der Materie nutzt auch ein gutes Werkzeug nichts.
Der Nobel-Hobel macht alleine keine glatte Oberfläche und die Dummie-Software keine saubere Buchhaltung, der Nutzer muss in beiden Fällen damit umgehen können.
 

predatorklein

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Moin

Wenn Du ein Stb. benötigt wird dann sollte man das Thema mit diesem besprechen.....................

Und wer sagt einem , ob man einen braucht ?
Richtig , der Steuerberater :emoji_money_mouth:

Und ich hab in 30 Jahren noch nicht einmal einen Steuerberater erlebt , der einem sagte , dass man KEINEN braucht .

Den ganzen Mist mit den Abschreibungen und dem Anlagevermögen will ich nicht selbst machen. Auch den Jahresabschluss mit der Bilanz will ich nicht selbst machen.

Ist auch bei weitem nicht so easy , wie man denkt , wir haben uns da selbst schon bißchen reingelesen .

Allgemein gilt , dass man von mehreren Steuerberatern Angebote einholen sollte .
Die preislichen Unterschiede bei denen sind teilweise riesig :emoji_astonished:

Hi mich würde mal interessieren ob hier einer seine Buchhaltung selbst erledigt und wenn ja mit welcher Software?

Uns hat eine Bekannte einen Jung vom Lohnsteuerhilfeverein empfohlen .

Der hilft ihr vom Verein aus und hat bei uns mal drübergekuckt .
Und uns empfohlen den Steuerberater zu wechseln , da deutlich zu teuer .
Hat sich mehr als gelohnt , beim neuen Steuerberater zahlen wir ca die Hälfte .

Keine monatlichen Meldungen mehr ans FA , sondern nur noch alle 3 Monate .

Keine Bilanz mehr , sondern eine " Einnahmen / Überschuss " Rechnung .

Unser " alter " Steuerberater war überhaupt nicht daran interessiert , uns zu sagen , was gemacht werden muss .

Der hat das so gemacht , wie es für ihn ( geldlich ) am besten war .

Gruß
 

fragnix

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Solange ihr möchtet, dass die Leute Tische bei Euch kaufen, halte ich es für sinnvoll, für Buchhaltung einen Steuerberater mit in's Boot zu holen :emoji_wink: Höre ich nicht eh immer wieder, dass die Auftragsbücher voll seien und keine Zeit über ist?

Mein StB nimmt 450,- pro Monat, alles inbegriffen. Ich liefere so viel Arbeitserleichterung wie möglich, also z.B. Ausgangsrechnungsliste als Datei, Verbuchungskommentare zu nicht einfachen Zahlungen (Teilzahlungen usw).

Monatlich könnte ich das alleine erledigen, aber am Jahresende wäre ich verloren.
 

predatorklein

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Hallo

Grundsätzlich hast du natürlich recht @predatorklein, aber ob man monatliche Meldungen ans FA senden muss oder ob man bilanzierungspflichtig ist, hängt halt auch vom Umsatz ab.

Richtig .

Bilanz ist Pflicht , wenn 60.000 € Gewinn erzielt werden oder 600.000 € Umsatz .
Gilt seit 2016 , wenn ich mich richtig erinnere .

Der Steuerberater bilanziert aber auch gerne , wenn es nicht nötig wäre , weil er mehr Geld damit verdient .
Sind zumindest meine Erfahrungen .

Dazu kommt , dass deren Berechnungsgrundlagen teilweise einfach sagen wir mal recht undurchsichtig sind :emoji_wink:

Gerade kleinere Firmen kann ich nur raten , sich da mal schlau zu machen .
Die HWK berät da auch gerne , wenn man Mitglied ist .

Gruß
 

Johannes

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Hallo,
ich habe von 1998-2006 meine Buchhaltung selbergemacht, mit Lexware. Wenn die Werkstatt die einzige Einnahmequelle ist, ist das alles kein Thema.
Ich habe mich damals dafür entschieden, weil die Rechnung für den Jahresabschluss nach Umsatz berechnet wurde und nicht nach Gewinn. Da bin ich zu der Erkenntnis gelangt, daß ich mir für das Geld, das der Steuerberater kostet, durchaus ein paar Fehler erlauben kann. Und wenn man gut zu tun hat, kann man sich, für das Buchen, auch eine Aushilfe beschäftigen. Vorteil beim selber buchen ist meiner Meinung nach auch, das man einen direkten Überblick bekommt, wo man steht. Seiner Zeit hatte Lexware auch gute Einsteigerkurse.

Es grüßt Johannes
 

brubu

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Hallo
Bei Eueren Vorschriften kann ich nicht mitreden. Bei uns (nicht nur uns selber) sind die Erfahrungen eher so, dass man als Handwerker beim Staat
nicht glaubwürdig ist egal wie korrekt man seine Zahlen im Griff hat. Steht aber mindestens teilweise ein Profi dahinter weiss der Staatsapparat,
dass er es mit Fachleuten zu tun hat wenn er, wie es leider bei uns immer mehr der Fall ist, den Bürger täuschen und über den Tisch ziehen will.
Angestellte bei unserem Staat probieren auf alle möglichen Arten die Bürger zu täuschen weil sie damit besser angesehen sind und bessere
Aufstiegsmöglichkeiten haben. Anderseits gibt es Revisoren vor denen man den Hut ziehen muss weil sie aus den gleichen Gründen dem Apparat
den Rücken drehen.
So wieder einmal etwas am Thema vorbei aber ein anderer Grund nicht alles selber zu machen wenn man auch könnte.
Gruss brubu
 

FredT

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Einnahme-Überschußrechnung kann man schon selbst machen. Wenn aber dann noch Anlagebuchhaltung mit Abschreibungen hinzukommt, wäre schon die Hilfe des Fachmannes angeraten. Oder macht ihr Klempner-, Elektriker- und Kfz-Arbeiten auch selbst? Gerade weil das Steuerrecht so wandelnd ist, mit seinen ständig neuen Vorschriften, wo der Laie gar nicht im Verteiler ist, habe ich mir das damals auch abgeschminkt. Zumal der (gute) Steuerberater auch immer noch einen Kniff oder Trick zur Steuerlastsenkung am Jahresende drauf hatte. Nebenbei gesagt haben die Steuerfachleute auch andere Reputation beim Finanzamt und natürlich andere Terminansätze. Da ist der (gute) Steuerberater schon immer der Anwalt des Zahlenden gegenüber dem FA. Ist halt wie bei Gericht, und die Rechnung vom StB ist auch als Kostenstelle absetzbar...
 

uli2003

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Oder macht ihr Klempner-, Elektriker- und Kfz-Arbeiten auch selbst?
Ja.

Gerade weil das Steuerrecht so wandelnd ist, mit seinen ständig neuen Vorschriften, wo der Laie gar nicht im Verteiler ist,
Doch, ist er. Wieso eigentlich Laie? Ich zumindest bekomme von der Innung immer die aktuellen Änderungen.

Aber ich habe eher eine Frage an @Hamburger Jung .
Du kontierst doch auch mit Lexware. Wie buchst du aktuell Anzahlungen ohne bisherige Leistung (SKR03)?
Jetzt durch die Steuersenkung bzw. Wiederanhebung verweigert (1220 an 1718 )Lexware mir dies, da in 1718 zeitlich verschiedene Steuersätze hinterlegt sind. Entweder auf einen Satz festlegen, oder neues Konto anlegen.
Die Fälligkeit ist mit Ablauf des Anmeldezeitraums gegeben, somit ist es doch in Ordnung zeitliche Anpassungen zu haben.
Fällt der endgültige Leistungszeitraum in einen anderen Steuersatz, muss man korrigieren - klar.
Kommt selten vor bei mir, aber bisher ging das. Die AR an 8400, 1718 an Debitor, bei Zahlung des Restbetrags Bank an Debitor.
 

FredT

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Bekommst du von der Innung auch immer die aktualisierten Berechnungsprogramme? Vom StB weiß ich das ganz sicher...

Ansonsten Hut ab vor eurer Firma, wenn ihr dort auch Elektriker, Gas/Wasser/Sanitärinstallateure und Kfz-Mechatroniker beschäftigt...

Wie sieht es ansonsten mit der Erstellung der diversen Steuerberechnungen aus; wer beantragt ggf. Beihilfen?
 

uli2003

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FredT

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Ich fragte nur, weil man ja für gewisse Gewerke auch entsprechend konzessioniert sein muß...

Steuern, zB Einkommens- und Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer... Ich hab das während meiner aktiven Zeit meistbietend an den StB übergewälzt, bevor ich mich da eingearbeitet hätte, und nach Feierabend das auch noch hätte bewältigen müssen. Außerdem bedarf es ja der Beantragung von manchen Beihilfen doch der steuerrechtlichen Unterstützung (EU, KfW, Wiedereingliederung...) Und natürlich ist die ganze Fristwahrung damit auch vom Tisch, mitsamt den Fristverlängerungen für das FA (mitsamt den Prüfungen).
 

uli2003

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Prinzipiell darfst du erst mal alle Dinge selbst.
Die Fristeneinhaltung und Prüfung wird natürlich strenger - je nach zuständiger Behörde natürlich.
Spezialitäten dieser Art sind bei mir eher selten.
Und wer als Tischler Coronabeihilfen geordert hat,
macht grundsätzlich was falsch.
 

FredT

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OK, das mag bei euch so sein, hier ist das ab Hausanschluss konzessionspflichtig, mitsamt dem ganzen zugehörigen Formular-Prüfungs-Papierkram.
Corona war damals noch kein Thema, es ging eher um KfW und EU-Beihilfen. StB hat das geregelt und in die Reihe gebracht, sodaß wir das dann nicht in Anspruch nehmen mußten. Ich hätte das so nicht gekonnt...

Danke für Deine Informationen.
 

Diesel1982

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Ich mach die Buchhaltung auch selber. Ein kleines ganz nettes Programm. Heißt papierkram. Da ich ja nur allein vor mich hinwurstel und Einnahmen und Ausgaben überschaubar sind ist das auch alles kein Problem. Ist ja aber auch nur nebenher ein bissle was dazuverdienen.

gruss Matze
 

uli2003

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Jetzt durch die Steuersenkung bzw. Wiederanhebung verweigert (1220 an 1718 )Lexware mir dies, da in 1718 zeitlich verschiedene Steuersätze hinterlegt sind. Entweder auf einen Satz festlegen, oder neues Konto anlegen.
Problem gelöst, Konten kopiert und für jeden der 4 Steuersätze ein eigenes Konto angelegt. Jetzt geht das wieder.
 

heiko-rech

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Hallo,
Hallo, ich benutze zum Beispiel Google Tables für meine Buchhaltung, das ist sehr praktisch

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – schreiben die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen vor. Das bedeutet, dass alle steuerlich relevanten Belege, so aufbewahrt werden müssen, dass diese nicht verändert werden können bzw. dass jede Änderung nachvollziehbar ist. Ist die Buchung also erst einmal erfolgt, darf sie grundsätzlich nicht mehr verändert werden. Ist doch eine Änderung nötig, zum Beispiel wenn eine Buchung storniert und korrigiert werden soll, muss der Inhalt der ursprünglichen Buchung erkennbar bleiben.

Diese Voraussetzungen erfüllt keine Tabellenkalkulation.
Gruß
Heiko
 

benni322

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Irgendwo
Diese Voraussetzungen erfüllt keine Tabellenkalkulation.

Inzwischen gibt es oft die Möglichkeit Änderungen nachzuverfolgen. Bei Google Docs (evtl. sogar standardmäßig an) und Microsoft Office (auch offline aktivierbar) sicher. Dort werden dann alle Änderungen am Dokument oder der Tabelle Protokolliert und sind nachverfolgbar.
Ob das den Anforderungen genügt kann ich aber nicht beurteilen.
 
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