hallo christian (h),
da muss man sich ein wenig im deutschen gewerbe- und handwerksrecht auskennen.
ein gewerbe ausüben (dh einer tätigkeit über gewisse zeit nachgehen, um gewinn zu erzielen), darf in deutschland jeder (geschäfts+rechtsfähigkeit mal vorausgesetzt, sonderfälle wie keine deutsche staatsbürgerschaft, keine arbeitserlaubnis etc ausgeklammert). das geht ganz einfach, perso, ordungsamt, 20? euro, und du bist dabei. jedenfalls wenns um handel geht. dann bist du, egal, was du vorher gemacht, gelernt oder abgebrochen hast, kaufmann. solltest du das ding noch beim handelsregister eintragen lassen, dann steht da besipielsweise: fritz lakritz, kaufmann, verleih von bratwurstbratgeräten. du wirst automatisch mitglied bei der IHK, die schicken dir dann einen fragebogen, und dann ne rechnung.
wie bereits erwähnt , braucht man für so einen blumenhandel keinerlei qualifikation. eine abgebrochene sonderschulkarriere ist kein hinderungsgrund. solltest du floristenmeisterIn sein, kannst du das ding aber auch als handwerksbetrieb eintragen lassen.(btw: wir haben in der familie auch ein blumengeschäft)
wenn du dem mann/der frau beim ordungsamt jetzt ein gewerbe nennst, was sich für die irgendwie nach handwerk anhört, schicken die dich zur HWK, wo du entweder einen rolleneintrag vornehmen lassen must (ohne rolleneintrag kein gewerbeschein), oder die dir eine bescheinigung ausstellen, dass die mit dir nix am hut haben wollen (müssen) und du IHK mitglied werden sollst.
wenn jetzt deine mutter zur HWK ginge, und denen erzählte, was sie mache, sei eigentlich mehr handwerk als handel, dann wäre sie (tschuldigung, nix gegen deine ma) schön dumm. die HWK würde sagen, na prima, dann bekommen wir jetzt erst mal x jahre kammerbeitrag rückwirkend, und ausserdem hat sie wahrscheinlich ne anzeige am hals wg schwarzarbeit. bis zur novellierung wäre DAS dann nämlich meisterpflichtig gewesen, und den titel hatte sie nicht => schwarzarbeit. das hat in diesem falle nix mit steuer zu tun, sondern mit dem unberechtigten ausüben eines handwerks.
zur steuer: dem fiskus ist (erstaunlicherweise) einiges egal. eines ist ihm aber wichtig: das er sein geld bekommt. wenn du also eine tätigkeit ausübst, die auf gewinn abzielt und dies über gewisse dauer, dann betreibst du ein gewerbe. und damit musst du dieses anmelden und umsatzsteuer abführen(auch da gibts ausnahmen, die lassen wir mal aussen vor). dem finazamt ist dabei vollkommen egal, ob deine tätigkeit ansonsten rechtskonform ist. also, ob das, was du da tust, gegen irgendwelche gesetze/verordungen und regeln verstösst. hauptsache, die streichen die kohle ein.
seit der novelierung gibt es also ne menge gewrke, die von der anlage a (meisterpflichtig) in die anlage b (nicht meisterpflichtig) gerutscht sind. für die in anlage b aufgeführten berufe brauchts du GAR KEINE qualifikation, siehe das derzeitige problem bei den fliesenlegern.
wenn du jetzt aber nen a beruf gelernt hast, und diesen 5 jahre in "leitender" tätigkeit ausgeübt hast, kannst du eine ausnahmegenehmigung beantragen, und du kannst auch dieses meisterpflichtige handwerk OHNE meistertitel ausüben. wird übrigens meines wissens nach kaum gemacht. du darfst dann nur nicht ausbilden. wobei es auch da sicherlich wege gibt, das zu umgehen, so du wirklich willst.
aber letztlich geht ja genau darum in diesem beitrag: kleine wege im dickicht finden.
und damit noch mal an den eigentlichen fragesteller: ich würde da mal ne gründungsberatung bei IHK und HWK machen (sind kostenlos), und vielleicht auch noch ein existenzgründungsseminar.
und auch überlegen, inwieweit sich das ganze lohnt: du musst auf einmal ne menge dinge bezahlen: kammerbeitrag, betriebshaftpflicht, krankenkasse und andere sozialabgaben,steuerberatungskosten, etc.