Möglichkeit einer Selbstständigkeit

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Hallo Zusammen!

Ich arbeite viel und gern mit Holz und habe schon etliche Möbelstücke für den eigenbedarf gefertigt.
Nun möchte dies auch gern professionell tun. Meine Frage daher: Muß ich für eine Selbstständigkeit im Möbelbau eine Ausbildung, Gesellen-/ Meisterbrief oder ähnliches haben?

Christian

zl_mail2005-1@yahoo.com
 

Dingsda42

ww-robinie
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Also soweit ich weis (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege) brauchst du keine Ausbildung, um dich selbstständig zu machen.
Gewerbe anmelden und los gehts.
Meine Mutter hat bis vor ein paar Jahre noch eigene Blumengestecke, Sträuße etc. auf diese Weise verkauft. Sie war auch auf Märkten und hat Ausstellungen veranstaltet.
Natürlich dürfen so keine zusätzlichen Leute eingestellt werden.
Ob das immer noch so geht, weis ich allerdings nicht genau.

Allerdings hab ich noch ne andere Frage: willst du damit deinen Lebensunterhalt verdienen oder eher nebenbei mit deinem Hobby etwas dazu verdienen?
Denn ich bezweifle erlich gesagt, das du als Quereinsteiger genug Möbel verkaufen wirst um davon zu leben. Da haben ja schon gestandene Firmen mit Jahrzehntelanger Erfahrung Proleme.
Willst du das neben deinem normalen Beruf machen dann viel Spass beim bauen und verkaufen.
 

[klare- linie]

ww-kastanie
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Hallo Christian,

also wenn du Möbel auf Hobbymärkten verkaufen willst, denke ich, wird es keine großen Probleme geben.

Wenn du damit aber deinen Lebensunterhalt finanzieren willst, oder sogar Auftragsarbeiten erledigen willst, dann herrscht noch Meisterzwang.
Dann fällt es ja unter das Schreinerhandwerk.

Verbessert mich, wenn ich mich täusche.

Ciao Simon
 

raftinthomas

ww-robinie
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ziemliches durcheinander hier.

zum blumen-verkaufen: florist ist ein handwerksberuf. allerding einer, bei dem das verkaufen im vordergrund steht. daher gibt es hier schon sehr lange keinen meisterzwang, man hat die wahl, ob man ein handelsgeschäft eröffnet oder einen handwerksbetrieb. de facto läufts auf das selbe hinaus, nur die kammerzugehörigkeit ist eine andere.

tischlerei/schreinerei ist ein handwerksberuf, der nach wie vor dem meisterzwang unterliegt.

im gegensatz zum holz- und bautenschützer oder dem einbau von baufertigteilen. dies sind handwerksähnliche berufe, die nicht dem meisterzwang unterliegen. es gibt auch keinen direkten meistertitel dazu.

und dann gibts die grauzone:

-herstellung von designobjekten aus holz. das kann sicher ein teilbereich des klassischen möbeltischlers sein, muss aber designorientert sein.
-herstellung von holzschmuck
-herstellung von holzspielzeug
-herstellung von (audio-boxen)
gerade die letzen beiden sind dann eher serienfertigung, daher auch kein handwerk, sondern der industrie zuzuordnen, auch als 1-mann-betrieb.


ausbilden hat nix (wenig) mit dem meistertitel zu tun. dieser enthält zwar die ausbildungsberechtigung, aber diese kann auch anders erworben werden. in tagen wie diesen sind die kammer froh um jeden ausbildungsplatz, und ermöglich normalerweise bei eignung auch die schaffung eines solchen.


die handwerkskammern sind aber bestrebt, ihr bisheriges klientel (meister) möglichst zu schützen, daher kommt es häufiger vor, dass da nicht so gut beraten wird, oder auch schon mal falschauskünfte gegeben werden.
ausserdem prüfen die vor ort auch tatsächlich, ob jemand, der sich bei der IHK angemeldet hat, auch tatsächlich dort hingehört (betriebsbesuche etc).

soweit mal von mir.

und abschliessend noch meine persönliche meister-meinung *fuckforHWK*
 

Dingsda42

ww-robinie
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raftinthomas schrieb:
zum blumen-verkaufen: florist ist ein handwerksberuf. allerding einer, bei dem das verkaufen im vordergrund steht. daher gibt es hier schon sehr lange keinen meisterzwang, man hat die wahl, ob man ein handelsgeschäft eröffnet oder einen handwerksbetrieb. de facto läufts auf das selbe hinaus, nur die kammerzugehörigkeit ist eine andere.


Also, meine Mutter ist auch keine gelernte Floristin.
Sie hat auch keinen Laden aufgemacht sondern das ganze neben der Kindererziehung gemacht um sich ein bischen was dazuzuverdienen.
Das ganze läuft also auch mehr auf Handwerk als auf Verkauf hinaus.
Sie hat damals bei der Stadt einen Gewerbeschein beantragt, musste eine eigene Steuererklärung machen etc.

Also ist das ganze gar nicht so unterschiedlich, zumindest wenn Christian das als "Hobby" nebenher machen will.
 

michael

cheffe
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Nix zum Thema aber das muss ich kommentieren:
und abschliessend noch meine persönliche meister-meinung *fuckforHWK*
Thomas aber ich bitte dich. was sind das denn für Ausdrücke. :emoji_wink:
Ts Ts.
Meine Meinung dazu halte ich mal hinterm Berg.....
 

raftinthomas

ww-robinie
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hallo christian (h),

da muss man sich ein wenig im deutschen gewerbe- und handwerksrecht auskennen.
ein gewerbe ausüben (dh einer tätigkeit über gewisse zeit nachgehen, um gewinn zu erzielen), darf in deutschland jeder (geschäfts+rechtsfähigkeit mal vorausgesetzt, sonderfälle wie keine deutsche staatsbürgerschaft, keine arbeitserlaubnis etc ausgeklammert). das geht ganz einfach, perso, ordungsamt, 20? euro, und du bist dabei. jedenfalls wenns um handel geht. dann bist du, egal, was du vorher gemacht, gelernt oder abgebrochen hast, kaufmann. solltest du das ding noch beim handelsregister eintragen lassen, dann steht da besipielsweise: fritz lakritz, kaufmann, verleih von bratwurstbratgeräten. du wirst automatisch mitglied bei der IHK, die schicken dir dann einen fragebogen, und dann ne rechnung.
wie bereits erwähnt , braucht man für so einen blumenhandel keinerlei qualifikation. eine abgebrochene sonderschulkarriere ist kein hinderungsgrund. solltest du floristenmeisterIn sein, kannst du das ding aber auch als handwerksbetrieb eintragen lassen.(btw: wir haben in der familie auch ein blumengeschäft)
wenn du dem mann/der frau beim ordungsamt jetzt ein gewerbe nennst, was sich für die irgendwie nach handwerk anhört, schicken die dich zur HWK, wo du entweder einen rolleneintrag vornehmen lassen must (ohne rolleneintrag kein gewerbeschein), oder die dir eine bescheinigung ausstellen, dass die mit dir nix am hut haben wollen (müssen) und du IHK mitglied werden sollst.

wenn jetzt deine mutter zur HWK ginge, und denen erzählte, was sie mache, sei eigentlich mehr handwerk als handel, dann wäre sie (tschuldigung, nix gegen deine ma) schön dumm. die HWK würde sagen, na prima, dann bekommen wir jetzt erst mal x jahre kammerbeitrag rückwirkend, und ausserdem hat sie wahrscheinlich ne anzeige am hals wg schwarzarbeit. bis zur novellierung wäre DAS dann nämlich meisterpflichtig gewesen, und den titel hatte sie nicht => schwarzarbeit. das hat in diesem falle nix mit steuer zu tun, sondern mit dem unberechtigten ausüben eines handwerks.
zur steuer: dem fiskus ist (erstaunlicherweise) einiges egal. eines ist ihm aber wichtig: das er sein geld bekommt. wenn du also eine tätigkeit ausübst, die auf gewinn abzielt und dies über gewisse dauer, dann betreibst du ein gewerbe. und damit musst du dieses anmelden und umsatzsteuer abführen(auch da gibts ausnahmen, die lassen wir mal aussen vor). dem finazamt ist dabei vollkommen egal, ob deine tätigkeit ansonsten rechtskonform ist. also, ob das, was du da tust, gegen irgendwelche gesetze/verordungen und regeln verstösst. hauptsache, die streichen die kohle ein.

seit der novelierung gibt es also ne menge gewrke, die von der anlage a (meisterpflichtig) in die anlage b (nicht meisterpflichtig) gerutscht sind. für die in anlage b aufgeführten berufe brauchts du GAR KEINE qualifikation, siehe das derzeitige problem bei den fliesenlegern.
wenn du jetzt aber nen a beruf gelernt hast, und diesen 5 jahre in "leitender" tätigkeit ausgeübt hast, kannst du eine ausnahmegenehmigung beantragen, und du kannst auch dieses meisterpflichtige handwerk OHNE meistertitel ausüben. wird übrigens meines wissens nach kaum gemacht. du darfst dann nur nicht ausbilden. wobei es auch da sicherlich wege gibt, das zu umgehen, so du wirklich willst.

aber letztlich geht ja genau darum in diesem beitrag: kleine wege im dickicht finden.

und damit noch mal an den eigentlichen fragesteller: ich würde da mal ne gründungsberatung bei IHK und HWK machen (sind kostenlos), und vielleicht auch noch ein existenzgründungsseminar.
und auch überlegen, inwieweit sich das ganze lohnt: du musst auf einmal ne menge dinge bezahlen: kammerbeitrag, betriebshaftpflicht, krankenkasse und andere sozialabgaben,steuerberatungskosten, etc.
 

Dingsda42

ww-robinie
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Danke Thomas, das nenn ich mal ausführlich und verständlich Erklärt.
Das es da solche Unterschiede gibt, hab ich nicht gewusst.

Aber das die HWK einem Hobby-Heimwerker, der seine Abends in seinem Keller gebaut hat auf nem Weihnachtsmarkt etc. verkaufen will solche Steine in den Weg legt find ich irgendwie ... naja, lassen wir das.
 

derdad

Moderator
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Hi Christian!
Frag mal bei der kammer. In österreich gibts da irgend so eine höchstgrenze des umsatzes. Darunter fällt es, glaube ich, unter liebhaberei und man braucht nicht die ganze bürokratie. Vielleicht ist das bei euch auch so.
Dann musst du halt eine doppelte buchhaltung führen :emoji_grin: Das heisst eine für die herrn beamten unter der grenze, und eine im schwarzen ordner.
Viel glück
gerhard
 

Volcano_X6

ww-fichte
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da ich mich auch grade erts selbstständig gemacht habe kann ich auch noch was dazu beitragen.

man kann auch ganz legal die meisterpflicht umgehen und zwar folgendermassen:

erstens darf die meisterpflichtige arbeit nur 49% deines umsatzes ausmachen.
zweitens darf es nicht mehr werden als ein beschäftigter im jahr schaffen kann.

als praktisches beispiel heisst das:

wenn man einen holzhandel hat und mit diesem 51 % seines umsatzes macht, und dann noch zusätzlich möbel fertigt, damit 49% seines umstzes erwirtschaftet, kann dir niemand an den karren kacken.

wurde mir so von der ihk sogar schriftkich gegeben, einfach mal nachfragen.

übrigens wenn du den leuten das holz verkaufst und daraus gleich noch die möbel fertigst, hast du keine probleme mit der kammer, allerdings fällt der gewinn auch recht mager aus.

aber irgend ein hacken muss ja sein.

c ya Vol
 
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